WELTTAG DES BUCHES : Urheberrecht schützen oder E-Books freigeben?

22. April 2014 // zwd Berlin (gu).

Der Deutsche Kulturrat mahnt eine stärkere Wertschätzung geistigen Eigentums an | Bibliotheken wollen Raubkopierisiko bei E-Books zugunsten von mehr Bildungsgerechtigkeit in Kauf nehmen

Aus Anlass des UNESCO-Welttages des Buches und des Urheberrechts am 23. April hat der Deutsche Kulturrat zu mehr Wertschätzung von geistigem Eigentum aufgerufen. Unterdessen forderte der Deutsche Bibliotheksverband (dbv) die rechtliche Gleichstellung von E-Books und gedruckten Büchern. Der weltweite Feiertag wird von Buchhandlungen, Verlagen, Bibliotheken und Schulen mit zahlreichen Aktionen begangen. Das Datum geht auf eine Tradition in Katalonien zurück: Zum Namenstag des Schutzheiligen St. Georg werden dort Rosen und Bücher verschenkt. Der Welttag des Buches wird heute in über 100 Ländern gefeiert, in Deutschland seit 1996.

Olaf Zimmermann, Geschäftsführer des Deutschen Kulturrats, mahnte eine „neue Wertschätzungskultur für künstlerische Leistungen und damit letztlich für das Urheberrecht“ an. Dieses basiert im Wesentlichen auf dem Urheberrechtsgesetz aus dem Jahr 1965. Es diene dem Schutz des Künstlers und seines Werks sowie dem Entstehen neuer Werke. Daher müsse der urheberrechtliche Schutz in der digitalen Welt aufrechterhalten und verbessert werden. Zimmermann betonte: „Geistiges Eigentum ist das Pfund, mit dem unsere Gesellschaft wuchern sollte.“

Wenn Digitalisierung zu Mehr-Aufwand führt

Der 23. April ist auch der ‚Right to e-read day’, ins Leben gerufen von einer europäischen Bibliothekskampagne (‚The Right to E-Read’) mit dem Ziel, elektronische Medien genauso zu behandeln wie gedruckte Bücher. In der Vergangenheit haben sich einige, unter anderem auch große Verlage aus Angst vor Raubkopien geweigert, öffentlichen Bibliotheken die Entleihung von E-Books zu ermöglichen. Das führte dazu, dass Studierende von einer Universitätsbibliothek in die andere reisen müssen, um sich dort die Dokumente an dafür vorgesehenen Rechnern anzusehen. Auch können Bibliotheken nicht jedes E-Book erwerben, sie sind abhängig von der individuellen Entscheidung der Verlage über die Lizenzerteilung.

Deshalb fordert der Bibliotheksverband das bereits für Printsachen geltende ‚Recht auf Erwerb und Verleih’ für die elektronischen Medien auszuweiten. Dbv-Vorsitzender Frank Simon-Ritz stellte im Pressegespräch am 22. April klar: „Die Regelungen für den Verleih von physischen Werkstücken beziehungsweise Büchern müssen auch für nicht-körperliche Werke gelten.“ Der Kernauftrag der Bibliotheken, allen Bürgerinnen und Bürgern Bildung und Information zu fairen, einfachen und kostengünstigen Bedingungen zu ermöglichen, werde durch das derzeitige Urheberrechtsgesetz unterlaufen.

Zur rechtlichen Umsetzung gehören laut dbv die Ausweitung des Erschöpfungsgrundsatzes und des Verbreitungsrechtes im Urheberecht, die entsprechende Ausweitung der Bibliothekstantieme auf elektronische Medien und die Anpassung des Mehrwertsteuersatzes von E-Books an die reduzierte Mehrwertsteuer für gedruckte Bücher.

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