UNTERHALT : VAMV fordert Korrektur der "Düsseldorfer Tabelle"

22. November 2017 // ticker

Ab dem 1. Januar 2018 tritt die neue „Düsseldorfer Tabelle“ in Kraft, nach der mehr Kinder als bisher vom Mindestunterhalt werden leben müssen. In einem offenen Brief fordert der Verband alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV) nun dazu auf, die Tabelle zu korrigieren.

zwd Berlin. In der neuen „Düsseldorfer Tabelle 2018“ steigt die Einkommensgrenze, ab der ein Elternteil mehr als den Mindestunterhalt zahlen muss, von 1.500 auf 1.900 Euro. Infolge dessen vergrößert sich die Gruppe der Kinder, die mit einem dem Existenzminimum entsprechenden Unterhalt auskommen muss, massiv, hieß es von Seiten des VAMV. Zwar sei der Mindestunterhalt geringfügig um 6 bzw. 7 Euro erhöht worden, Kinder von Elternteilen, die bisher über 1.500 Euro verdient haben, erhalten durch die neue Regelung jedoch künftig zwischen 10 und 43 Euro im Monat weniger.

„Durch die Um-Definition der Einkommensgruppen werden Unterhaltsverpflichtete so ab 2018 Geld auf dem Rücken ihrer Kinder sparen können, das diese dringend brauchen, um ihren Lebensunterhalt zu bestreiten“, schreibt der VAMV in dem offenen Brief. Erika Biehn, Bundesvorsitzende des VAMV, gab zu bedenken, dass angesichts der neuen Tabelle die Frage nach der Legitimation der Richterschaft als Urheber solcher Entscheidungen möglicherweise aufs Neue gestellt werden müsste. „In Zeiten, in denen die Armut in den Haushalten Alleinerziehender groß ist und die Bekämpfung von Kinderarmut ganz vorne auf die politische Agenda gehört, ist diese Entscheidung der Familienrichter nicht nachvollziehbar. Das ist ganz entschieden ein falsches Signal“, betonte sie.

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