Weibliche Altersarmut kann nur minimiert werden, wenn sich das traditionelle Familienleitbild zu einer egalitären Beteiligung von Frauen und Männern am Arbeitsleben wandelt, lautete die zentrale Botschaft der 6. Frauenalterssicherungskonferenz von ver.di. Um dies zu erreichen, müsse jede Beschäftigung sozialversicherungspflichtig sein, heißt es in einer Resolution, die von den Konferenzteilnehmerinnen am 23. Juli in Berlin verabschiedet wurde.
Die ver.di-Frauen plädieren daher für die Abschaffung der Sozialversicherungsfreiheit und die Einführung einer Sozialversicherungspflicht ab dem ersten Euro. Dies gelte gerade für kleine Einkommen und geringe Arbeitszeiten, wovon überwiegend Frauen betroffen seien. Zur Bekämpfung von weiblicher Altersarmut wird in der Resolution ebenso gefordert, dass sowohl die Rentenbeiträge für Kindererziehende (Höchstgrenze zehn Jahre) als auch für Pflegende von der gesamten Gesellschaft aufgebracht werden, also aus Steuermitteln.
Mindestlohn im Erwerbsleben kann später in der Rente helfen
Damit Arbeit existenzsicherende und ausreichende Vorsorge für das Alter ermöglicht, setzen sich die ver.di-Frauen in ihrer Resolution überdies für die „unverzügliche“ Einführung eines gleichen gesetzlichen Mindestlohnes in Ost und West von 8,50 Euro ein. Auch sollten Minijobs aus der Zumutbarkeit im SGB II herausgenommen werden. An die Arbeitsagenturen und Jobcenter appellieren die Gewerkschafterinnen, bei Zuverdiensten durch Minijobs regelmäßig zu überprüfen, ob die rechtmäßige Eingruppierung und Entlohnung nach Tarifvertrag beziehungsweise Mindestlohn gewährleistet wird. Um zu vermeiden, dass Frauen nicht in die Hinzuverdienerinnen-Rolle gedrängt werden, gelte es, steuerliche Anreize von verheirateten Frauen durch die Ersetzung des Ehegattensplittings mit einer für EhepartnerInnen individuelle Besteuerung zu verhindern, heißt es weiter im Forderungskatalog.
Politische Konzepte zur Bekämpfung von weiblicher Altersarmut
Auch die Vertreterinnen der Parteien forderten auf der Altersicherungskonferenz eine Neuausrichtung der Politik. So betonte die Bundesvorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Frauen (ASF), Elke Ferner, dass sie die ver.di-Resolution unterzeichnen könne. In den Anstrengungen zur Bekämpfung von weiblicher Altersarmut sei es das Hauptziel der SPD, politische Rahmenbedingungen zu schaffen, die Frauen ungebrochene Erwerbsbiografien ermöglichen. Hierzu müssten endlich Nägel mit Köpfen gemacht werden. Dazu gehöre ein flächendeckender Mindestlohn, der Frauen im Niedriglohnbereich motivieren könne, genauso wie ein Gleichstellungsgesetz für die Privatwirtschaft.
Beate Müller-Gemmeke, Sprecherin für Arbeitnehmerrechte der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Bundestag, sprach sich für einen flächendeckenden Mindestlohn als „Unterkante“ aus. Allerdings müsste es auch branchenspezifische Mindestlöhne geben. Mit diesem Instrument könnte es gelingen, die Armut von Frauen sowohl in der Zeit des Berufslebens als auch später im Alter zu vermindern. Damit Frauen öfter den Mut finden, gegen sittenwidrig geringes Entgelt zu klagen, forderte die Grünen-Politikerin überdies ein Verbandsklagerecht.
Linke will Abschied von neoliberaler Politik
Kritik richtete die Bundestagsabgeordnete der Linken, Sabine Leidig, an die Bundesparteien SPD und Grüne, da diese in ihrer gemeinsamen Regierungszeit kein Gleichstellungsgesetz verabschieden konnten. Aus Sicht der Linken-Politikerin kann sich gute Gleichstellungspolitik in hohem Maße positiv auf die ökonomische Situation von Frauen im Alter auswirken. Statt gute Gleichstellungspolitik zu betreiben, habe die rot-grüne Regierung mit der Deregulierung des Arbeitsmarktes die Situation der Frauen verschlechtert. Die Überlegung, dass der Neoliberalismus dem Wohl aller dienen könne, sei ein Irrtum. Nur die Unternehmen und Besserverdienenden hätten aus dieser Politik profitiert, so Leidig.
Die ver.di-Frauen plädieren daher für die Abschaffung der Sozialversicherungsfreiheit und die Einführung einer Sozialversicherungspflicht ab dem ersten Euro. Dies gelte gerade für kleine Einkommen und geringe Arbeitszeiten, wovon überwiegend Frauen betroffen seien. Zur Bekämpfung von weiblicher Altersarmut wird in der Resolution ebenso gefordert, dass sowohl die Rentenbeiträge für Kindererziehende (Höchstgrenze zehn Jahre) als auch für Pflegende von der gesamten Gesellschaft aufgebracht werden, also aus Steuermitteln.
Mindestlohn im Erwerbsleben kann später in der Rente helfen
Damit Arbeit existenzsicherende und ausreichende Vorsorge für das Alter ermöglicht, setzen sich die ver.di-Frauen in ihrer Resolution überdies für die „unverzügliche“ Einführung eines gleichen gesetzlichen Mindestlohnes in Ost und West von 8,50 Euro ein. Auch sollten Minijobs aus der Zumutbarkeit im SGB II herausgenommen werden. An die Arbeitsagenturen und Jobcenter appellieren die Gewerkschafterinnen, bei Zuverdiensten durch Minijobs regelmäßig zu überprüfen, ob die rechtmäßige Eingruppierung und Entlohnung nach Tarifvertrag beziehungsweise Mindestlohn gewährleistet wird. Um zu vermeiden, dass Frauen nicht in die Hinzuverdienerinnen-Rolle gedrängt werden, gelte es, steuerliche Anreize von verheirateten Frauen durch die Ersetzung des Ehegattensplittings mit einer für EhepartnerInnen individuelle Besteuerung zu verhindern, heißt es weiter im Forderungskatalog.
Politische Konzepte zur Bekämpfung von weiblicher Altersarmut
Auch die Vertreterinnen der Parteien forderten auf der Altersicherungskonferenz eine Neuausrichtung der Politik. So betonte die Bundesvorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Frauen (ASF), Elke Ferner, dass sie die ver.di-Resolution unterzeichnen könne. In den Anstrengungen zur Bekämpfung von weiblicher Altersarmut sei es das Hauptziel der SPD, politische Rahmenbedingungen zu schaffen, die Frauen ungebrochene Erwerbsbiografien ermöglichen. Hierzu müssten endlich Nägel mit Köpfen gemacht werden. Dazu gehöre ein flächendeckender Mindestlohn, der Frauen im Niedriglohnbereich motivieren könne, genauso wie ein Gleichstellungsgesetz für die Privatwirtschaft.
Beate Müller-Gemmeke, Sprecherin für Arbeitnehmerrechte der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Bundestag, sprach sich für einen flächendeckenden Mindestlohn als „Unterkante“ aus. Allerdings müsste es auch branchenspezifische Mindestlöhne geben. Mit diesem Instrument könnte es gelingen, die Armut von Frauen sowohl in der Zeit des Berufslebens als auch später im Alter zu vermindern. Damit Frauen öfter den Mut finden, gegen sittenwidrig geringes Entgelt zu klagen, forderte die Grünen-Politikerin überdies ein Verbandsklagerecht.
Linke will Abschied von neoliberaler Politik
Kritik richtete die Bundestagsabgeordnete der Linken, Sabine Leidig, an die Bundesparteien SPD und Grüne, da diese in ihrer gemeinsamen Regierungszeit kein Gleichstellungsgesetz verabschieden konnten. Aus Sicht der Linken-Politikerin kann sich gute Gleichstellungspolitik in hohem Maße positiv auf die ökonomische Situation von Frauen im Alter auswirken. Statt gute Gleichstellungspolitik zu betreiben, habe die rot-grüne Regierung mit der Deregulierung des Arbeitsmarktes die Situation der Frauen verschlechtert. Die Überlegung, dass der Neoliberalismus dem Wohl aller dienen könne, sei ein Irrtum. Nur die Unternehmen und Besserverdienenden hätten aus dieser Politik profitiert, so Leidig.