MECKLENBURG-VORPOMMERN : Vollständige Beitragsfreiheit für Kindertagesbetreuung kommt

21. August 2019 // ticker

Mecklenburg-Vorpommern ist das erste Land, das die Eltern vollständig von den Beiträgen in der Kindertagesförderung entlastet. Vorbehaltlich einer Zustimmung des Landtages (4. September) kommt es zu einer Beitragsfreiheit in allen Förderarten und im vollen Förderumfang.

zwd Schwerin. Die Beitragsfreiheit gilt somit für Krippe, Kindergarten, Hort und Kindertagespflege und umfasst eine Betreuung von bis zu zehn Stunden täglich. Dafür sind rund 145 Millionen Euro jährlich im Entwurf des neuen Landesdoppelhaushaltes veranschlagt. „Die Ausgaben des Landes für die Kindertagesförderung gehen aber weit darüber hinaus. Das Land wird ab 2020 insgesamt pro Jahr über 350 Millionen Euro in die Kindertagesförderung investieren“, erklärte Sozialministerin Stefanie Drese (SPD) anlässlich der abschließenden Beratung des Gesetzes zur Einführung der Elternbeitragsfreiheit, zur Stärkung der Elternrechte und zur Novellierung des Kindertagesförderungsgesetzes (KiföG MV) im Sozialausschuss des Landtages am Mittwoch.

Mit dem neuen Gesetz werde das bisherige komplizierte Kita-Finanzierungssystem zudem komplett umgestellt und deutlich entbürokratisiert. „Die prozentuale Beteiligung des Landes steigt als Ergebnis intensiver und partnerschaftlicher Verhandlungen mit der kommunalen Ebene von 43,43 Prozent auf 54,5 Prozent. Die Gemeinden beteiligen sich mit 32 Prozent und die Landkreise und kreisfreien Städte mit 13,5 Prozent an den Gesamtkosten für die Kindertagesförderung“, erläuterte Drese. Diese drei Partner*innen tragen auch gemeinsam die Kostensteigerungen in der Kindertagesförderung. Die Ministerin betonte, sie gehe fest davon aus, dass auf kommunaler Ebene das Ziel einer tarifgerechten bzw. tariforientierten Bezahlung ebenfalls verfolgt werde. „Und auch die Kita-Träger sollten nicht zuletzt aufgrund des großen Fachkräftebedarfs bestrebt sein, Tarifverträge mit ihren Beschäftigten zu vereinbaren.“

Durch die Vereinfachung der Finanzierungsstruktur im KiföG sollen die Kommunen eine deutliche Entlastung erfahren. „Die bisherigen aufwendigen Verwaltungsverfahren entfallen“, verdeutlichte Drese. „Damit werden Personalkapazitäten insbesondere in den Jugendämtern für fachliche Aufgaben frei.“ Durch Einführung einer landesweit einheitlichen kindbezogenen Pauschale in Höhe von rund 150 Euro schafft das Land zudem Planungssicherheit und Klarheit für die Gemeinden bei deren Beteiligung an den Kosten der Kindertagesförderung.

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