BUNDESRAT : Weg für Reform der Pflegeausbildung frei

11. Juli 2017 // Rita Schuhmacher

Am 7. Juli hat der Bundesrat dem Gesetz zur Reform der Pflegeberufe zugestimmt. Es soll für verbesserte Rahmenbedingungen in der Pflege sorgen und das soziale Berufsfeld aufwerten.

zwd Berlin (ticker). Mit dem Reformgesetz sollen die bisher im Altenpflegegesetz und Krankenpflegegesetz getrennt geregelten Pflegeausbildungen zusammengeführt werden. Dafür erlaubt die Gesetzesreform nun eine einjährige Spezialisierung im Bereich der Kinder- oder Altenpflege.

Zukünftig erhalten Auszubildende zunächst eine zweijährige, generalistisch ausgerichtete Ausbildung. Für das dritte Ausbildungsjahr ist dann die Wahl des Vertiefungsbereichs in der Pflege alter Menschen oder von Kindern und Jugendlichen vorgesehen. Damit sollen bessere Ausbildungsbedingungen geschaffen werden und die Attraktivität des Berufsfelds Pflege erhöht werden, erklärte der Staatssekretär im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Ralf Kleindiek (SPD). Auszubildende, die den generalistischen Teil der Ausbildung fortsetzen, erhalten den Berufsabschluss „Pflegefachfrau/ Pflegefachmann“.

Ausbildung erstmals bundesweit kostenfrei

Ein weiterer zentraler Punkt der Reform ist zudem die Einführung einer Kostenbefreiung für die Ausbildung. Durch die zahlreichen Veränderungen sollen gerade junge Menschen für die Ausbildung in der Pflege begeistert werden, verspricht das Ministerium. Der Staatssekretär im Bundesgesundheitsministerium, Lutz Stroppe (CDU), begrüßte die Kostenbefreiung. Sie sei ein wichtiger Schritt, dem jedoch weitere folgen müssten. Auch das Schulgeld für die Ausbildung der Physiotherapeuten, Ergotherapeuten sowie weitere Heilberufen müsse in Zukunft abgeschafft werden, forderte Stroppe.

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