FÜHRUNGSPOSITIONEN IN WIRTSCHAFT UND VERWALTUNG : Wegen Blockade der Union
steht das Quotengesetz vor dem Scheitern

8. Mai 2021 // Holger H. Lührig

In der Auseinandersetzung über den Koalitionsentwurf zur Weiterentwicklung des Gesetzes über Führungspositionen (FüPoG) haben die Fraktionen von CDU/CSU und SPD auch in der abgelaufenen Parlamentswoche kein Einvernehmen über eine finale Fassung der Beschlussempfehlung für den Bundestag erzielt. Aus SPD-Kreisen wird dafür die Unionsfraktion verantwortlich gemacht, aus deren Reihen Einwände geltend gemacht wurden, die auf eine weitere Verwässerung der Gesetzesvorlage hinauslaufen. Den mühsam zwischen den Fraktionen ausgehandelten Kompromiss hatte sogar der Bundesrat bei ersten Beratungsdurchgang aus unzulänglich kritisiert.

"...bis inhaltlich nichts mehr davon übrig bleibt"

Nach verschiedenen übereinstimmenden Medienberichten sollen Unionsabgeordnete koalitionsintern Änderungsvorschläge gegenüber der Regierungsfassung vorgelegt haben, die, wie Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) gegenüber dem SPIEGEL äußerte, den Versuch darstellen, "durch die Hintertür den Status quo in den Vorstandsetagen noch möglichst lange aufrechtzuerhalten". Dementsprechend . soll aus Sicht von Unionspolitiker:innen die Neuregelung für die Vorstande erst nach einer längeren Übergangszeit von 18 Monaten greifen und auch nur dann, wenn die Amtszeit der Vorstände ausgelaufen ist. Weil die CDU/CSU-Parlamentarier:innen den Vorständen zugleich die Möglichkeit einer Verlängerung ihrer Amtszeit eröffnen möchten, könnte dies nach SPD-Einschätzung darauf hinauslaufen, dass die neuen Regeln auf den "St. Nimmerleinstag" hinausgezögert werden. Eine weitere Änderung zielt nach zwd-Informationen darauf ab, dass große Unternehmen die Regeln nur konzernweit, nicht aber für jedes Unternehmen anwenden müssen. Ministerin Lambrecht forderte den Koalitionspartner laut SPIEGEL auf, zu der im November getroffenen Vereinbarung zu stehen und nicht "die Regelungen so weit zu verwässern, bis inhaltlich nichts mehr von ihnen übrig bleibt". Von Unionsseite hieß es dagegen, von einer "Verwässserung könne keine Rede sein, sondern lediglich vom "Bemühen um pragmatische Lösungen"

Scheitert der Gesetzentwurf? Warten auf neue Mehrheiten nach der Bundestagswahl?

In SPD-Kreisen wird zwar die Auffassung vertreten, an dem Koalitionskompromiss vom November vergangenen Jahres festzuhalten, aber nicht um jeden Preis. Der SPD-Bundesparteitag am 9. Mai wird Aufschluss darüber geben, ob sich die Partei eher nun auf ein Scheitern der Gesetzgebung einstellen sollte als "die Blockadespielchen der Union" weiter zuzulassen. Ohnehin ist in der SPD der halbherzige Kompromiss, der erst nach einem Einlenken von CSU-Parteichef Markus Söder ermöglicht wurde, unbeliebt. Die Genoss:innen hadern damit, dass in börsennotierten und paritätisch mitbestimmten Unternehmen mit mehr als drei Vorstandsmitgliedern künftig wenigstens eine Frau vertreten sein soll - egal, wie viele Vorstandsmitglieder die Unternehmen haben. "Von einer Parität sind wir meilenweit entfernt", sind die Frauenpolitikerinnen in der SPD überzeugt. Besser sei es, auf andere Mehrheiten nach der Bundestagswahl zu warten.

Selbst der Bundesrat hatte verbindlichere Quotenregelungen gefordert

Die Sozialdemokrat:innen fühlen sich nicht zuletzt durch die Stellungnahme des Bundesrates zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung (Drs. 19/26689) bestätigt. Die Länderkammer hatte "weiteren gesetzgeberischen Handlungsbedarf" gegenüber dem Regierungsentwurf reklamiert. Sie plädierte für eine Ersetzung des geplanten Mindestbeteiligungsgebots durch eine "verbindliche Quotenregelung und für die Ausweitung auf weitere Unternehmen (bisher sind durch die Neuregelung lediglich 70 Großunternehmen betroffen). Schärfere Sanktionen verlangte der Bundesrat auch gegenüber Unternehmen, welche für die Besetzung von Leitungsorganen mit Frauen auf der "Zielgröße Null" beharren.

Mehr dazu im zwd-POLITIKMAGAZIN, Ausgabe 385


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