RÜCKGANG UM 40 PROZENT : Weniger Ärzt*innen bieten Abtreibungen an

24. August 2018 // Sibille Heine

Die Zahl der Frauenärzt*innen, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen, hat in den letzten 15 Jahren rapide abgenommen. Zählten im Jahr 2003 noch bundesweit 2.000 Praxen und Kliniken den Eingriff zu ihren Leistungen, sind es nach Angaben des Statistischen Bundesamtes nur noch 1.200 im Jahr 2018.

zwd Berlin. Wie das ARD-Magazin Kontraste berichtete, hat sich die Situation für Frauen, die eine Schwangerschaft beenden wollen, sichtlich verschlechtert. In manchen Gebieten müssen Betroffene wegen des Rückgangs weite Strecken zurücklegen oder lange Wartezeiten auf sich nehmen, um einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen zu lassen. Nach Statistiken der Bundesärztekammer aus den Jahren 2003 und 2017 hat die Gesamtzahl der Frauenärtz*innen von 15.400 auf 18.400 zugenommen.

Dass im Vergleich zu vor 15 Jahren 40 Prozent weniger Ärtz*innen den Eingriff vornehmen, führen befragte Expert*innen auf ein verändertes gesellschaftliches Klima zurück. So seien behandelnde Ärzt*innen oftmals Anfeindungen und Protesten durch sogenannte Lebensschützer ausgesetzt, klagt die Bundesärztekammer. Deren Vorsitzenden, Frank Ulrich Montgomery, zitiert das Magazin mit den Worten: „Wir haben großes Verständnis für jeden Arzt, der unter den derzeitig herrschenden Bedingungen keine Abbrüche vornehmen möchte.“ Auf dem diesjährigen Ärztetag hatte sich die Kammer explizit gegen eine öffentlich einsehbare Liste behandelnder Ärzt*innen ausgesprochen, um diese vor den Anfeindungen zu schützen. Auch die Trägerschaft von Kliniken habe Auswirkungen auf das angebotene Behandlungsspektrum, berichtete das Magazin. So biete beispielsweise kein Krankenhaus in der rheinland-pfälzischen Großstadt Trier Abbrüche an, weil diese in Hand der katholischen Kirche sind.

Einen eklatanten Missstand deckte das Magazin in den einzelnen Bundesländern auf. So erheben sieben Bundesländer, darunter das bevölkerungsreichste Nordrhein-Westfalen, keine eigenen Daten darüber, welche Frauenärzt*innen Schwangerschaftsabbrüche durchführen. Damit ignorieren damit ihren gesetzlichen Versorgungsauftrag und sind nicht in der Lage betroffene Frauen an die richtigen Ansprechpartner*innen zu vermitteln.

Das erschwert den Betroffenen, sich zeitnah in Behandlung zu begeben. Laut dem Strafgesetzbuchparagraphen 219a ist es Ärtz*innen selbst verboten, Patientinnen darüber zu informieren, dass sie Schwangerschaftsabbrüche durchführen. In Berlin und Hamburg helfen die Landesregierungen Frauen, ihr Recht auf Selbstbestimmung wahrzunehmen. Hier finden Frauen auf den Webseiten der Verwaltungen Adressen von Ärzt*innen mit entsprechendem Leistungsspektrum.

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