zwd Berlin. Das Webportal Studis Online hob in einem Beitrag zum 24. BAföG-Bericht am Dienstag den tatsächlichen Rückgang bei der Gesamtförderquote der Studierenden hervor und kritisierte die aus seiner Sicht beschönigten Angaben. Zwar habe sich laut Report 2024 der Anteil durch BAföG geförderter Studierender verglichen mit dem Vorjahr erneut leicht (um 0,2 Prozentpunkte) auf 16,0 Prozent der Anspruchsberechtigten - d.h. innerhalb der Regelstudienzeit befindlicher Hochschüler:innen - erhöht. Demgegenüber sei jedoch die Quote der Geförderten insgesamt unter den Student:innen im selben Jahr auf 11,6 Prozent (von vorher 12,6 Prozent) gesunken.
Studien-Webportal kritisiert Höhe der Wohnpauschale als realitätsfern
Ebenso erwähne der Bericht nur die Anzahl der zum Wintersemester 2024/ 25 gestellten Anträge auf die im Juli 2024 eingeführte Studienstarthilfe für materiell bedürftige Erstsemester:innen (15.539), verschweige aber, dass nach Angaben des Statistischen Bundesamtes fast ein Drittel (ca. 30 Prozent) nicht bewilligt wurden. Überdies moniert die Online-Seite die „realitätsferne()“ Auflistung der erhöhten Wohnkostenpauschale. Diese habe man bereits 2019 um 5 Prozent auf 380 Euro monatlich angehoben, doch belaufe sich die Miete für ein WG-Zimmer inzwischen auf ca. 500 Euro, und kostengünstigere Wohnheimplätze seien „seit Jahren Mangelware“. Sogar die zum Wintersemester 2026/ 27 geplante Steigerung auf 440 Euro (+ 10 Prozent) würde den Aufwendungen der Studierenden immer noch nicht gerecht.
GEW fordert von Koalition versprochene BAföG-Reform ein
Für die GEW zeigt der BAföG-Report den erheblichen Reformbedarf der Studienhilfe. Dieser lege „die BAföG-Misere schonungslos offen“, kommentierte das GEW-Vorstandsmitglied Hochschule Dr. Andreas Keller die verringerten Förderquoten am Vortag. Keller appellierte an Bundesforschungsministerin Dorothee Bär (CSU), den „im Koalitionsvertrag versprochenen Gesetzentwurf für eine ´große´ BAföG-Reform“ vorzulegen. Darüber hinaus bemängelte die GEW den abnehmenden Umfang der vom Bund für die Studierenden-Beihilfe aufgewendeten Finanzmittel, die von fast 3 Mrd. Euro 2023 auf ca. 2,5 Mrd. Euro zurückgingen. Dass der Bund für Student:innen bloß noch rund 1,3 Mrd. Euro als Zuschuss auszahlte, nannte der GEW-Hochschulfachmann „ein Armutszeugnis“ und forderte die Regierung zum Handeln auf.
Insbesondere erwartet Keller von einer BAföG-Reform ein kräftiges Anheben der Bedarfssätze „mindestens auf Bürgergeldniveau“ und deren regelmäßige, automatische Anpassung. Die Wohnpauschale müsse die realen Mietkosten decken, und die Elternfreibeträge seien deutlich zu erhöhen. Er plädierte dafür, die Förderhöchstdauer an die wirklichen Studienzeiten anzugleichen und das BAföG – wie bei der Einführung unter der Regierung Willi Brandt 1971 (bis 1983) – wieder als Vollzuschuss anzubieten. „Nachweislich schreckt die Perspektive, mit einem Schuldenberg ins Erwerbsleben zu starten, gerade Kinder aus Nichtakademikerfamilien von einem Studium ab“, erklärte das GEW-Vorstandsmitglied. Der Forschungsministerin warf Keller vor, den Termin zur Gesetzesvorlage offenzuhalten, und mahnte, wer sich wie Bär mit Vorliebe für die Raumfahrt engagiere, müsse „die Grundlage dafür schaffen, dass die Forscher*innen, Ingenieur*innen und Lehrkräfte (…) ausgebildet werden“.
Zahl der BAföG-Geförderten um 3,8 Prozent gesunken
Nach Daten des am 22. Dezember im Bundestag erschienenen Zwei-Jahres-Berichtes für 2023 bis 2024 (Drs. 21/ 3365) verminderte sich die Zahl aller durch BAföG-Geförderter um 3,8 Prozent auf ca. 403.000 (2022: 419.000), bei den Studierenden um fast 2,7 Prozent, bei den Schüler:innen sogar um 8 Prozent. Die Frauenrate stieg nochmals auf 57,6 Prozent (+ 1,3 Prozent), die der über BAföG geförderten weiblichen Schüler:innen auf 63,6 Prozent (+ 0,3 Prozent). Einer im Bericht referierten Studie des Fraunhofer Instituts für Angewandte Informationstechnik (FIT) zufolge stellen bis ca. 70 Prozent der eigentlich BAföG-Berechtigten keinen Antrag. Wie die Befragung von über 22.000 Studierenden ergab, bilden die hauptsächlichen Ursachen demnach Fehleinschätzungen hinsichtlich der Einkommensgrenzen der Eltern, Furcht vor Überschuldung und Überbewerten der Rückzahlungspflichten.
Die mittleren Fördersätze für Student:innen erhöhten sich gemäß dem Report auf 657 Euro (+ 7,5 Prozent), für Schüler:innen auf 539 Euro (+ 4,3 Prozent). Die Quote der Studierenden mit BAföG-Vollförderung sank um 1 Prozent auf 49,00 Prozent, bei den Schüler:innen um 0,3 Prozent auf 76,2 Prozent. Ebenfalls abgenommen hat mit 29.599 BAföG-Empfänger:innen die Anzahl der in ausländischen Einrichtungen weltweit studentischen oder (berufs-) schulischen Begünstigten (2022: 30.824, - 3,98 Prozent) und liegt damit beträchtlich unter dem Wert von vor der Corona-Pandemie (2019: 35.899). Auch die Zahl der in der Bundesrepublik lebenden ausländischen Geförderten reduzierte sich weiter um 1,82 Prozent auf 68.358 (2019: 75.161). Das durchschnittliche Einkommen von Eltern erhöhte sich bei BAföG beziehenden Student:innen um 8 Prozent (Fachhochschulen) bis 8,8 Prozent (Akademien/ Kunsthochschulen).
DSW schlägt höhere Bedarfssätze und vereinfachtes Verfahren vor
Ähnlich wie die GEW setzt sich das DSW für eine „grundlegende BAföG-Reform“ ein. In einer am 04. Dezember veröffentlichten gemeinsamen Erklärung einigten sich die Delegierten der Mitgliederversammlung vom Vortag auf eine Agenda mit Vorschlägen und beanstandeten, das BAföG sei „als zentrales Instrument der staatlichen Studienfinanzierung in seiner aktuellen Form zu niedrig, sehr kompliziert und nicht auf Familien-Realitäten ausgerichtet“. Das DSW unterstrich, die Studienhilfe müsse „höher, einfacher und digitaler“ werden. Im Einzelnen verlangt die Organisation von der Regierung, die BAföG-Bedarfssätze schon für das Wintersemester 2026/ 27 an die Grundsicherung anzupassen, die Wohnpauschale rasch nach den Leitwerten der Düsseldorfer Tabelle anzuheben und die Förderleistung als Vollzuschuss auszuzahlen.
Weiterhin sei der Empfänger:innen-Kreis der neuen Studienstarthilfe auf alle Erstsemester:innen bis 25 Jahre auszuweiten und die Förderhöchstdauer auf zwei Semester über der Regelstudienzeit hinaus zu verlängern. Um das BAföG generell zu vereinfachen, sollten nach Auffassung des DSW die üblichen Leistungsnachweise nach dem 4. Semester ebenso wie die jährlichen Wiederholungsanträge entfallen. Die Vereinigung der Studierendenwerke rät, sämtliche BAföG-Prozesse bundeseinheitlich zu digitalisieren und durch eine Informations-Kampagne das strukturelle Defizit an Kenntnissen Studierender über die staatliche Förderhilfe zu beheben, wie es die auch vom DSW zitierte Studie des FIT belegt. Außerdem erachtet es das Studierendenwerk u.a. wegen das andauernden Fachkräfte-Mangels für erforderlich, die BAföG-Ämter besser auszustatten und vonseiten der Länder angemessen zu finanzieren.