GEWALT AN FRAUEN : Wie sicher sind geflüchtete Frauen in Deutschland? Bundesregierung fehlen Antworten

29. Mai 2019 // Julia Trippo

Die Links-Fraktion wirft der Bundesregierung vor, die Verantwortung der Umsetzung von Gewaltschutz für geflüchtete Frauen in Unterkünften an die Bundesländer abzuwälzen. In einer Kleinen Anfrage (Drs. 19/9216) hatte sich die Linke-Bundestagsfraktion bei der Bundesregierung unter anderem um die Sicherheit von geflüchteten Frauen in deutschen Unterkünften erkundigt. Denn nach Auffassung der Fragesteller*innen sind Frauen auch nach der Flucht noch besonderen Sicherheitsrisiken ausgesetzt.

Bild: Fotolia / Adiano
Bild: Fotolia / Adiano

zwd Berlin. Bei der Umsetzung von Schutzkonzepten in Fluchtunterkünften scheint derzeit auf Bundesebene eher weniger zu passieren. Aus der Antwort der Bundesregierung (Drs. 19/10341) auf die Kleine Anfrage zu „Besonderes Schutzbedürfnis von geflüchteten Frauen“ ging hervor, dass eine Kooperationsvereinbarung zum Schutz geflüchteter Kinder und Frauen zwischen dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und dem Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen (UNICEF) Mitte Juni 2018 endete. Auch die Förderung von Gewaltschutzkoordinierungsstellen durch das Ministerium ist Ende 2018 ausgelaufen. Die Zuständigkeit für die Umsetzung von Schutzmaßnahmen in Unterkünften für Geflüchtete liegt laut Bundesregierung bei den Ländern und Kommunen. Dass die Bundesregierung damit die „Verantwortung auf die Länder abgeschoben“ habe, kritisierte die frauenpolitische Sprecherin der Links-Fraktion Cornelia Möhring - auf Anfrage des zwd-POLITIKMAGAZINs - scharf. Ein angemessener Schutz von Frauen und Mädchen vor Gewalt sähe ihrer Auffassung nach anders aus.

Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor“ - Bundesregierung fehlen Daten zu Übergriffen auf geflüchtete Frauen in Deutschland

Auf die Frage, wie viele Übergriffe auf geflüchtete Frauen durch Heimleiter, Sozialarbeiter, privates Sicherheitspersonal, gegebenenfalls Polizeikräfte und Bewohner der Gemeinschaftsunterkünfte es von 2014 bis zum jetzigen Zeitpunkt gegeben hat und wie der Umgang der Polizei mit geflüchteten Opfern sexualisierter Gewalt ist, konnte die Bundesregierung aufgrund fehlender Erkenntnisse keine Auskunft geben. Auch liegen keine gemeldeten Fälle von Sexualdelikten seit 2015 vor. Für Ulla Jelpke, innenpolitische Sprecherin der Links-Fraktion, ist es nicht verwunderlich, dass die Bundesregierung kein Interesse daran habe, entsprechende Daten zu erfassen und auszuwerten. „So lange sie sich damit rausreden kann, keine Kenntnisse zu haben, muss sie sich auch nicht mit den durch die Unterbringung in Sammellagern verursachten Problemen auseinandersetzen“, lautete Jelpkes Urteil.

Auf der internationalen Bühne macht sich die Bundesregierung für Schutz von Frauen vor Gewalt stark

Cornelia Möhring vertritt die Auffassung, dass die Bundesregierung „Nebelkerzen“ streue, da sie sich einerseits beim Vorsitz im UN-Sicherheitsrat damit brüsten würde, Frauen besser vor Gewalt zu schützen, andererseits es aber im eigenen Land nicht schaffe, Frauen adäquaten Schutz vor Gewalt zu gewährleisten.


68 Millionen Menschen sind weltweit derzeit auf der Flucht, 1,7 Millionen stellten in Deutschland zwischen 2015 und 2018 Asylanträge. Laut einem vom BMFSFJ geförderten Expertisenpapier bewarben sich davon 2018 insgesamt 42 Prozent Frauen um Asyl. Frauen und Mädchen zählen während und nach der Flucht zu den besonders verletzlichen Menschengruppen.

Artikel als E-Mail versenden