BUNDESKABINETT : Wiedereinführung der Meisterpflicht für zwölf Handwerke

14. Oktober 2019 // ticker

Für zwölf Handwerke soll künftig wieder die Meisterpflicht gelten. Das hat das Bundeskabinett mit der Änderung der Handwerksordnung beschlossen.

zwd Berlin. Ziel ist es, die Qualität und die Qualifikation im Handwerk zu stärken und die Strukturentwicklung im Handwerk und dessen Zukunft nachhaltig zu sichern, teilte das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung mit. Union und SPD tragen damit einer Vereinbarung im Koalitionsvertrag Rechnung („Wir werden den Meisterbrief erhalten und verteidigen. Wir werden prüfen, wie wir ihn für einzelne Berufsbilder EU-konform einführen können.“).

Mit Änderung der Handwerksordnung sind die folgenden Berufe künftig wieder meisterpflichtige Handwerke:

  • Fliesen-, Platten- und Mosaikleger*in
  • Betonstein und Terrazzohersteller*in
  • Estrichleger*in
  • Behälter- und Apparatebauer*in
  • Parkettleger*in
  • Rolladen- und Sonnenschutztechniker*in
  • Drechsler und Holzspielzeugmacher*in
  • Böttcher*in
  • Raumausstatter*in
  • Glasveredler*in
  • Orgel- und Harmoniumbauer*in
  • Schilder- und Lichtreklamehersteller*in

In den betroffenen Handwerksberufen muss der Unternehmensinhaber oder der von ihm angestellte Betriebsleiter künftig einen Meisterbrief oder äquivalenten Abschluss nachweisen. Es gibt davon einige Ausnahmen, darunter die sogenannte Altgesellenregelung für berufserfahrene Gesellen. Das sind Gesellen mit abgeschlossener Ausbildung und sechsjähriger Berufserfahrung, davon vier Jahre in leitender Tätigkeit. Für die derzeit bestehenden Betriebe gilt Bestandsschutz.

Mit der Novelle der Handwerksordnung 2004 wwaren insgesamt 53 Handwerksberufe für zulassungsfrei erklärt worden.

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