KINDERRECHTE INS GRUNDGESETZ : Wiedervorlage eines von CDU/CSU blockierten Wahlversprechens

25. September 2021 // Hilda Lührig-Nockemann/Holger H. Lührig

Das Versprechen der Groko, die Kinderrechte im Grundgesetz nachhaltig zu verankern, ist am Widerstand der Unionsparteien gescheitert. Der Regierungsentwurf kam gar nicht erst zur Abstimmung, weil sich im Bundestag keine verfassungsändernde Mehrheit abgezechnet hatte. In unserer Titelgeschichte haben Hilda Lührig-Nockemann und Holger H. Lührig das vorläufige Scheitern des Vorhabens nachgezeichnet und die Chancen der Wiedervorlage im 20. Bundestag ausgeleuchtet.

Zu dieser Titelgeschichte - editoriale Anmerkungen von Holger H. Lührig

Die Vereinbarung der CDU/CSU/SPD-Koalition, in der 19. Legislaturperiode des Bundestages die Kinderrechte im Grundgesetz (GG) zu verankern, ist an dem Widerstand der Unionsparteien gescheitert. Sie haben sich geweigert, den Verfassungsartikel 6 GG im Geiste der UN-Kinderrechtskonvention zu konkretisieren. Entsprechenden Änderungsvorschlägen der Oppositionsparteien FDP, Die Linke und B‘90/Die Grünen mochte die Union nicht folgen; damit fehlte die notwendige Zwei-Drittel-Mehrheit im Bundestag. Die SPD hatte sich „offen für Verbesserungen“ gezeigt. Denn zuvor hatte sie in zähen Verhandlungen mit ihren Koalitionspartner:innen lediglich eine Verfassungsänderung erreichen können, die einen aus Sicht von Expert:innen fragwürdigen Kompromiss bedeutet hätte und von diesen bei einer Anhörung im Bundestag überwiegend verworfen wurde.

Den Prozess des Scheiterns dieses wichtigen Politikvorhabens wurdet in dieser Ausgabe nachgezeichnet. Statements aus der Debatte am 15. April 2021 im Bundestagsowie aus der Sachverständigenanhörung vom 17. Mai 2021 (Seite 13) ergänzen das Bild ebenso wie zwei Gastbeiträge: zum einen des kinderpolitischen Sprechers der SPD-Bundestagsfraktion, Sönke Rix und zum anderen von der ab 1. November neu berufenen sächsischen Kinderbeauftragten Susann Rüthrich). Sie war bisher Kinderbeauftragte der SPD-Bundestagsfraktion und hatte turnusmäßig als Mitglied der Kinderkommission des Bundestages zeitweilig deren Vorsitz geführt.

Über Facebook verbreitet ), haben die Kanzlerkandidat:innen von SPD und Grünen, Olaf Scholz und Annalena Baerbock (jeweils mit Konterfei), sowie Linken-Spitzenkandidat Dietmar Bartsch ihr Bekenntnis zur GG-Änderung zugunsten der Kinderrechte verbreitet. Ob die Politiker:innen eine jedoch eine Chance haben werden, im nächsten Bundestag die notwendige Zwei-Drittel-Mehrheit für eine Verfassungsänderung zu erreichen, hängt zwar auch von dem Ausgang der Wahlen am 26. September ab. Andererseits: FDP und Union haben sich in ihren hier dokumentierten Wahlprogrammen dazu ausgeschwiegen, jedoch haben sich die Liberalen zuletzt im Bundestag offen für eine Verfassungsänderung gezeigt. Aber ohne CDU und CSU bleibt eine verfassungsändernde Mehrheit im Parlament einstweilen eher fraglich. Alles hängt am Ende daran, ob SPD, Grüne, FDP und LInke am Ende eine verfassungsändernd Mehrheit zusamnenbringen.

Die zentralen Themen unserer Titelgeschichte haben wir für den zwd digital aufbereitet.

  • Was sagen die Spitzenkandidat:innen?
  • Was steht über Kinderrechte in den Wahlprogrammen von CDU, CSU, FDP? Nichts. SPD, Grüne, Linke - wichtige Textstellen ,
  • HILDA LÜHRIG-NOCKEMANN : Verpasste Gelegenheit oder Chance für einen neuen Anlauf?
  • Positionen der Fraktionssprecher:innen im Bundestag
  • Die wichtigsten Kinderrechte in der UN-Kinderrechtskonvention
  • Zitiert: Öffentliche Experten-Anhörung im Bundestag
  • SÖNKE RIX (MdB): „Unser kinder- und jugendpolitischer Plan ist aufgegangen
  • INTERVIEW mit SUSANN RÜTHRICH: „Unser Ziel bleibt die Kindergrundsicherung“
  • WAHLPROGRAMM-ÜBERSICHT Kindergrundsicherung, Kinderarmut

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