KOFSCHÜTTELN BEI DEN GENOSS:INNEN | VORSTOß GEGEN DIE : Woidke fällt SPD-Führung in den Rücken

2. August 2025 // zwd-Nachrichtenredaktion

Der Brandenburgische Ministerpräsident Dietmar Woidke hat sich nach übereinstimmenden Medienberichten dafür ausgesprochen, für die Wahl der Bundesverfassungsrichter:innen im Bundestag eine neue Nominierungsliste zu erstellen. Er macht sich damit die Forderung des CSU-Chefs und bayerischen Ministerpräsidenten Markus Söder zu eigen: Er fällt der eigene Parteiführung in den Rücken. Die beiden SPD-Co-Vorsiteznden Lars Klingbeil und Bärbel Bas halten an der zur Wahl als Bundedsverfassungsrichterin nominierten Professorin Frauke Brosius-Gersdorf fest und haben der Forderung von Söder nach einer Neuaufstellung der Liste eine klare Absage erteilt.


Bild: SPD-Livestreamnach der gewonnenen Landtagswahl
Bild: SPD-Livestreamnach der gewonnenen Landtagswahl

Der Vorstoß Woidkes kommt nach Einschätzung in SPD-Kreisen zur Unzeit. Er hätte, weil bei der Bundestagsentscheidung ohnehin unzuständig, besser schweigen sollen. Aus Fraktionskreisen und im Willy-Brand-Haus wurde mit Unmut darauf hingewiesen, der brandenburgische Ministerpräsident solle sich besser raushalten, zumal er in seinem Bundesland doch ohnehin schon genug Probleme zu bewältigen habe. Nach Äußerungen von Bundeskanzler Merz und Kanzleramtsminister Thorsten Frei (beide CDU), die den diffamierende Umgang - auch innerparteilich - mit der Verfassungsrechtlerin Brosius-Gersdorf als "inakzeptabel" (Merz) und als "Unrecht" (Frei) kritisiert hatten, gehen die Sozialdemokrat:innen von einem Einlenken aus. Bundeskanzler Merz hatte vor der Bundespressekonfefenz am 18. Juli eine Abkühlung empfohlen und seine Haltung in der Sache offen gelassen.

Nach wie vor kann die Union nicht daran vorbeikommen, dass ihre Parteispitze mit Merz und Fraktionschef Jens Spahn die Personalie im Vofeld der Sitzung des Bundestags-Richterwahlausschusses gebilligt hatten. Die Nominierten waren laut Grünen-Fraktionschefin Britta Hasselmann mit mehr als der Zweidrittelmehrheit auf die Vorschlagsliste gesetzt worden. Sie hatten also in dem zwölfköpfgen Wahlgremium menr als die erforderlichen acht Stimmen erhalten (nämllch fünf Stimmen der CDU/CSU-Vertreter:innen, 2 der SPD und jeweils 1 von Grünen und LInken). Gegen die SPD-Kandidatinnen hatten allein die AfD-Abgeordneten votiert.

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