
Hier gibt es bislang Probleme. So errechnete die Senatsfinanzverwaltung bislang nur 105 zusätzlich notwendige VZÄs (=Vollzeitäquivalente), um die Marke von 20 Prozent zu erreichen. Eine von allen Berliner Bezirksämtern unterstützte Berechnung der AG-Musikschulleiter*innen sieht laut LMR für eine qualifizierte Umsetzung zutreffend jedoch mindestens 184 neue Vollzeitäquivalente vor. Strittig sei die hier Berücksichtigung der zur qualifizierten Organisation des Unterrichts notwendigen Abminderungsstunden für Funktionstätigkeiten (Musikschulleitung, Stellvertretung, Fachgruppenleitung, Zweigstellenleitung).
Ein weiteres Problem sei die bisher geplante Art der Zuweisung der zusätzlichen Mittel über die Globalsummenzuweisung an die Bezirke, da hier durch die Zwänge der Kostenleistungsrechnung Verwerfungen zu erwarten sind und die Gefahr einer zwangsläufigen Output-Reduzierung droht. Im schlimmsten Fall müssten Honorarlehrkräfte entlassen und das Unterrichtsangebot reduziert werden, mahnte der LMR. Um das zu vermeiden, sei die zweckgebundene Direktzuweisung der zusätzlichen Mittel zielführender.