AUS DEM BUNDESTAG : zwd-Kurznachrichten:
Gesundheitspolitik für Frauen

30. August 2006 // zwd Berlin (kri) -

Bundesregierung wird keine Anpassung der Hebammenhonorare vornehmen

Vor dem Hintergrund der laufenden Verhandlungen zwischen den Hebammenverbänden und den Spitzenverbänden der Krankenkassen, will die Bundesregierung keine Rechtsverordnung erlassen, die höhere Gebühren für freie Hebammen vorsieht. Das stellte die Bundesregierung in einer Antwort (BT-Ds 16/2222) auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN (BT-Ds 16/2118) klar.

Hintergrund ist die geplante Überführung der Hebammengebühren in eine vertragliche Vergütungsvereinbarung, die zwischen Krankenkassen und Hebammen geschlossen werden soll. Die Änderung der Hebammenhilfe-Gebührenverordnung (Heb-GV) so kurz vor der Überführung auf vertragliche Ebene, würde sich nachteilig auf die geplante Vereinbarung auswirken, meint die Bundesregierung.

Daneben verweist die Bundesregierung darauf, dass sich die Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für Hebammenhilfe in den Jahren 2004 und 2005 überproportional erhöht haben (5,9 % und 8,2 %) – und das bei sinkenden Geburtenzahlen. Man müsse daher die derzeitigen wirtschaftlichen und finanzpolitischen Rahmenbedingungen berücksichtigen.

Auf die Frage, welche strukturellen Veränderungen aktuell für erforderlich gehalten würden, antwortete die Bundesregierung sehr detailliert. Es habe schon einen Entwurf einer 5. Heb-GV gegeben, der insbesondere folgende Änderungen vorsah:

  • Einführung einer Bestätigungsregelung (Bestätigung der Durchführung einer Leistung durch Unterschrift der Versicherten) für einige zuwendungsintensive Hebammenleistungen,


  • Differenzierung der Abrechnungsmöglichkeiten für Beratungsleistungen im Rahmen der Mutterschaftsvorsorge und Schwangerenbetreuung,


  • Neuordnung der Abrechnungsmöglichkeiten für Leistungen der Geburtsvorbereitung,


  • Flexibilisierung der Abrechnungsmöglichkeiten für Leistungen während des Wochenbetts,


  • Verzicht auf das Erfordernis einer ärztlichen Anordnung für die Berechnungsfähigkeit von Wachen nach außerklinischen Geburten,


  • Differenzierung der Gebührenhöhe für die Rückbildungsgymnastik entsprechend der Dauer der Unterrichtseinheit,


  • Erweiterung der Abrechnungsmöglichkeiten für Beratungen nach Beendigung des Wochenbetts.


  • Diese strukturellen Änderungen hält die Bundesregierung für grundsätzlich sachgerecht. Es bleibe aber den Spitzenverbänden der Krankenkassen und den Hebammenverbänden als Vertragspartnern überlassen zu entscheiden, welche strukturellen Änderungen sie im Rahmen der laufenden Verhandlungen aufgreifen und vertraglich vereinbaren.

    Auch falls die beiden Verhandlungspartner sich nicht gemäß § 134 a SGB V bis zum 30. November 2006 einigen können, sieht die Bundesregierung keinen Handlungsbedarf, da es auch dann noch eine Rechtsgrundlage gebe: Die bestehende Heb-GV gelte nämlich einfach weiter.

    Lesen Sie dazu auch vom 10.07.2006:
    BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Hebammenhonorare sollen angepasst werden

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