KULTUR & POLITIK : zwd-Nachrichtenmagazin KULTUR & POLITIK Nr. 07/08 erschienen

9. Dezember 2013 // ticker

Themenschwerpunkt: Koalitionsvertrag: Kulturhaushalt auf hohem Niveau - aber (noch) kein Bekenntnis zum 'Staatsziel Kultur'

Bund und Länder sollen bei der Planung und Finanzierung von Kunst und Kultur künftig intensiver und systematischer zusammenwirken. Darauf haben sich CDU, CSU und SPD in ihrem am 27. November in Berlin vorgestellten vorläufigen Koalitionsvertrag verständigt. Erstmals in der Geschichte der Bundesrepublik enthält ein Koalitionsvertrag damit ein eigenes Kapitel zur Bundeskulturpolitik. Der Vertrag spricht von der Notwendigkeit eines "kooperativen Kulturföderalismus", der - bei Wahrung der jeweils eigenen Zuständigkeit - die Grundlage bilden soll für einen regelmäßigen Austausch zwischen Bund, Ländern und Kommunen unter Einschluss der Kulturstiftungen des Bundes und der Länder. Indirekt erteilten die Koalitionäre damit der Forderung von Kulturverbänden eine Absage, 'Kultur' als Staatsziel im Grundgesetz zu verankern. Andererseits verspricht der Koalitionsvertrag, den Kulturhaushalt des Bundes auf hohem Niveau weiterzuentwickeln, denn "Kultur ist keine Subvention, sondern eine Investition in unsere Zukunft".

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Koalitionsvertrag
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    Medienkompetenz & Politik
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    Weitere Themen des Magazins 07/08:

    "Ist der Kulturföderakismus als Relikt einer gewachsenen Tradition heute in Deutschland noch zeitgemäß?"
    Deutschland ist das immer wieder ­heraufbeschworene Land der Dichter und Denker, der Komponisten und Maler. Johann Wolfgang von Goethe, Wilhelm und Alexander von Humboldt, Ludwig van Beethoven, Albrecht Dürer haben die deutsche Kultur geprägt. Folglich ist die Kultur ein gesamtdeutsches Anliegen und Sache der Bundesregierung – könnte man meinen. Doch diese kann sich der Kultur nur partikulär annehmen – denn, die Kulturhoheit liegt bei den Ländern, analog zu den Zeiten, als Feudalstaaten und freie Reichsstädte noch ihre eigene Kulturpolitik betrieben. In Anlehnung an die bekannte föderale Tradition wurde nach der Katastrophe des Nationalsozialismus erneut per Gesetz den Ländern die Kulturhoheit übertragen. Auswüchse von staatlicher Dominanz über die Kultur sollten damit ausgeschlossen werden. Die künstlerische Freiheit war somit gesichert. Aber wie sieht es mit der finanziellen Sicherheit der Kunst aus? Bund und Länder fördern die Kultur, doch wie der Kulturfinanzbericht 2012 zeigt, nicht paritätisch. Während der Bund 2009 1.224,7 Millionen Fördermittel zur Verfügung stellte, brachten Bundesländer und Kommunen – ungefähr zu gleichen Teilen – mehr als das Sechsfache auf, nämlich 7.902,6 Millionen Euro. Vor diesem Hintergrund und unter dem Aspekt einer effektiven Kulturförderung haben wir in unserer letzten Ausgabe die Frage gestellt, ob der Kulturföderalismus heute noch zeitgemäß ist.

    Wie frei ist die Kunst?
    Jeder darf seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei äußern. Die Kunst ist frei. So steht es schwarz auf weiß im Grundgesetz (Artikel 5 Absatz 1und 3), eine Garantie jedoch ist das nicht immer. So wurden in Berlin/Marzahn-Hellersdorf die Frauenakte einer Künstlerin zensiert. Der Dresdner Kreuzchor zensierte sich selbst und strich noch vor Antritt der Konzertreise das Freiheitslied ‚Die Gedanken sind frei‘ aus dem Programm seiner China-Tournee.


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