BUNDESRAT : Zwei Anträge für bessere Ausbildungsförderung abgelehnt

27. April 2018 // Hannes Reinhardt

Der Bundesrat hat auf seiner Sitzung am Freitag die Einbringung von zwei Gesetzesanträgen in den Bundestag abgelehnt, die Verbesserungen für Studierende aus einkommensschwachen Schichten bzw. bei den Wohnkostenzuschüssen vorsahen.

Bild: Bundesrat
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zwd Berlin. Ziel der Initiative der Länder Berlin, Brandenburg, Bremen und Thüringen (Drs. 85/18) war eine zügige Befassung von Bund und Ländern mit den bestehenden Problemen im Ausbildungsförderungsrecht, um die Situation von Studierenden aber auch Schüler*innen aus bildungsfernen und einkommensschwächeren Schichten zu verbessern. Studien belegten, so die antragstellenden Länder, dass ihr Anteil an der Gesamtzahl der Studierenden abnehme. Aufgrund der bundesweit gestiegenen Mietkosten sei vor allem ihre Wohnsituation immer schwieriger. Für erforderlich hielten die Antragsteller*innen deshalb insbesondere eine Erhöhung des Grundbedarfs, der Wohnbedarfsanteile bzw. Wohnbedarfssätze für Schüler bzw. Studierende sowie der Freibeträge und Sozialpauschalen. Außerdem müssten die Zuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung angepasst werden, heißt es im Entwurf. Vor allem Schüler*innen sowie Studierende, die altersbedingt nicht mehr im Studierendentarif versichert seien, bräuchten mehr Unterstützung.

Ausschüsse empfahlen Annahme des Antrags

Angesichts der großen Vielfalt der Bildungsbiographien sprachen sich die Initiator*innen zudem dafür aus, zu prüfen, ob die im BAföG geltende Altersgrenze aufgehoben oder angepasst werden könne. Die Bundesratsausschüsse für Kulturfragen (federführend), für Arbeit, Integration und Sozialpolitik, für Frauen und Jugend und für Familie und Senioren hatten der Länderkammer zuvor empfohlen, dem Entwurf der vier Länder mit kleinen Änderungen zuzustimmen (Drs. 85/1/18). Diese Änderungen fanden ebenso wie der Ausgangsantrag keine Mehrheit. „Ohne ein schlüssiges Gesamtkonzept macht eine neue Reform der Ausbildungsförderung keinen Sinn“, argumentierte der Staatssekretär im Bundesbildungsministerium, Michael Meister (CDU).

Auch der Antrag der Länder Berlin, Brandenburg und Bremen, der BAföG-Empfänger*innen mehr Unterstützung bei den Wohnkosten zusprechen sollte (Drs. 84/18), wurde von der Länderkammer abgelehnt. Er sah vor, Studierenden, die nicht mehr bei ihren Eltern leben, künftig monatlich 300 Euro für ihre Unterbringung zu zahlen. Bisher beträgt der Wohnkostenzuschuss beim BAföG lediglich 250 Euro. Im Einzelfall hätte der Zuschuss nach den Plänen der drei Länder sogar bis zu 100 Euro zusätzlich im Monat erhöht werden können. Für zusätzliche Heizkosten hätte dies bis maximal 50 Euro monatlich möglich sein sollen.

„Letzte BAföG-Erhöhung reicht für Deckung der Wohnkosten nicht mehr aus“

Zur Begründung verwiesen die Antragsteller*innen auf den erheblichen Anstieg der Wohnkosten für Auszubildende in den vergangenen Jahren. „Die letzte Erhöhung der BAföG-Bedarfssätze im Jahr 2016 reiche nicht mehr aus, um die Kosten zu decken“, erklärte die Berliner Bildungssenatorin Sandra Scheeres (SPD) als Vertreterin der antragsstellenden Länder im Plenum. Im Gegensatz zu Studierenden, die noch bei den Eltern wohnen, könnten alleinlebende BAföG-Empfänger*innen keine zusätzlichen Leistungen nach dem SGB II beantragen. Sie seien deshalb auf einen kostendeckenden BAföG-Satz angewiesen, argumentierten Berlin, Brandenburg und Bremen. Der Empfehlung der Ausschüsse für Kulturfragen (federführend), für Arbeit, Integration und Sozialpolitik, für Familie und Senioren, für Finanzen, für Gesundheit und für Städtebau, Wohnungswesen und Raumordnung, den Gesetzentwurf beim Bundestag einzubringen (Drs. 84/1/18), schloss sich die Mehrheit der Länder schließlich nicht an.

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