SEXUELLE SELBSTBESTIMMUNG : §219a-Verfahren gegen acht Hamburger Ärzt*innen im vergangenen Jahr

26. September 2019 // Julia Trippo

Gegen acht Ärzt*innen aus der Hansestadt Hamburg sind 2018 Verfahren aufgrund von Anzeigeerstattung nach Paragraf 219a StGB eingeleitet worden. Dies geht aus einer Antwort des Hamburger Senats (Drs.21/18390) auf die Kleine Anfrage der frauenpolitischen Sprecherin der Linksfraktion Cansu Özdemir hervor. Diese forderte erneut die Streichung des Strafrechtsparagrafen.

Bild: santemedia
Bild: santemedia

zwd Hamburg. So zeigte sich Özdemir unzufrieden mit der Reform des Paragrafen 219a Anfang des Jahres: Ein Schlag ins Gesicht für alle Frauen sei es gewesen, es gebe weder Rechtssicherheit noch die Garantie, dass Ärzt*innen nicht weiter kriminalisiert werden. Deshalb fordere sie weiterhin die Streichung: „Frauen brauchen bei diesem hochsensiblen Thema eine Gesetzgebung, die ihr Recht auf Selbstbestimmung ohne Einschränkungen gewährleistet und Ärzt*innen, die ohne Angst vor Kriminalisierung helfen können“ so die Linke.

Für den 28. September 2019 hat das Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung zum bundesweiten Aktionstag unter dem Motto „Schwangerschaftsabbruch raus aus dem Strafgesetzbuch!“ aufgerufen. In über 30 Städten sind Demonstrationen und Kundgebungen geplant. Der 28. September ist der internationale Tag zur Entkriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen.

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