BUNDESRAT | GANZTAGSBETREUUNG (1) : „Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung darf kein leeres Versprechen sein“

18. Februar 2020 // Holger H. Lührig

Die Länder haben den Bund aufgefordert, den von der GroKo geplanten Rechtsanspruch für die ganztägige Betreuung von Grundschulkindern finanziell abzusichern. Das Vorhaben dürfe kein leeres Versprechen sein, mahnte der Chef der bayerischen Staatskanzlei und Bundesratsminister Florian Herrmann (CSU). Damit spitzt sich der Konflikt über die Finanzbeziehungen zwischen den Ländern und dem Bund weiter zu.

Abstimmung im Bundesrat
Abstimmung im Bundesrat

zwd Berlin. Anlässlich der ersten Beratung des von der Bundesregierung vorgelegten Entwurfs eines Ganztagsfinanzierungsgesetzes machte die Länderkammer am Freitag (14.02.) klar, dass die mit dem Gesetz geplante Errichtung eines Sondervermögens zur Gewährung von Finanzhilfen an die Länder in Höhe von zwei Milliarden Euro bei weitem nicht ausreiche, um den ab 2025 beabsichtigten Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter zu verwirklichen. Der schleswig-holsteinische Sozial- und Familienminister Heiner Garg (FDP) begründete die Forderungen der Länder nach einer erheblichen Aufstockung der Bundesmittel mit der Feststellung, das Sondervermögen des Bundes reiche nicht einmal aus, um die Aufwendungen auch nur ansatzweise zu finanzieren. Garg, der auch FDP-Landesvorsitzender in seinem Bundesland ist, stellte dem geplanten Volumen des Sondervermögens des Bundes die allein vom Land Bayern für die Umsetzung des Rechtsanspruchs veranschlagten 1,8 Milliarden Euro gegenüber. Zudem hielt der Minister dem Bund vor, in einer Reihe von gemeinsamen Vorhaben mit den Ländern seiner Mitverantwortung nicht gerecht zu werden. Diese Aufffassung unterstützte Bayerns Staatskanzlei-Chef Herrmann ausdrücklich.

(Weiter: GANZTAGSBETREUUNG 2: "Einig im Ziel und in der Forderung nach mehr Bundesgeldern")

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