INTERNATIONALES : Belgische Regierung will Schwangerschaftsabbrüche aus Strafgesetzbuch streichen

10. Juli 2018 // Julia Trippo

In Belgien sind Schwangerschaftsabbrüche seit 1990 straffrei. Derzeit plant die Regierung, die Strafbarkeit von Abbrüchen aus dem Strafgesetzbuch zu streichen.

zwd Brüssel. Während Deutschland noch aktuell über das Werbeverbot für den Abbruch einer Schwangerschaft von Ärzt*innen im Paragraphen 219a des Strafgesetzbuches diskutiert, sind die belgischen Frauenrechtler*innen schon einen Schritt weiter: Schwangerschaftsabbrüche sollen legalisiert werden. Wie die Brussels Times berichtet, planen die vier belgischen Regierungsparteien dem Parlament einen Gesetzentwurf vorzulegen. Dieser sieht vor, den Straftatbestand des Schwangerschaftsabbruches aus dem Strafgesetzbuch zu nehmen. In einem separaten Gesetz sollen die Rahmenbedingungen der Umstände des Eingriffs künftig geregelt werden.

Das ursprüngliche Gesetz von 1990 besagt, dass eine Schwangere, die einen Abbruch vornehmen lassen will, sich in einer Notlage befinden muss. Das neue Gesetz sieht vor, dass eine solche Notsituation nicht mehr vorliegen muss. Des Weiteren sind Ärtz*innen, die keine Abtreibungen praktizieren, gesetzlich verpflichtet, ungewollte schwangere Frauen an Kolleg*innen zu überweisen, die diese Eingriff anbieten. Die bisher auferlegte Wartezeit nach der Schwangerschaftskonfliktberatung von sechs Tagen wird das neue Gesetz beibehalten, ebenso wie die Frist für Abbrüche innerhalb der ersten zwölf Wochen der Schwangerschaft. Belgische Feminist*innen kritisieren dies. Die Entkriminalisierung sei symbolisch, eine formale Entscheidung, aber bietet vielen Frauen keine Lösung. Françoise De Smedt, Politikerin der Partij van de Arbeid fordert im Magazin Le Vif, dass die Wartezeit nach der Beratung auf zwei Tage und die Frist der Abbrüche auf die ersten 18 Wochen festgelegt werden sollen. Belgien könne ein Zeichen für reproduktive Rechte setzen und eine Inspiration für all die europäischen Länder sein, in denen der Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen rechtlich eingeschränkt oder gar verboten ist.

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