KOALITIONSVERTRAG : Die bildungs- und forschungspolitischen Pläne von Union und SPD im Wortlaut

8. Februar 2018 // zwd-Redaktion

Der Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD steht. Am Mittwoch wurde er von den Vorsitzenden der drei Parteien vorgestellt. Doch was bedeutet die Vereinbarung für die Bildungs- und Forschungslandschaft? Der zwd veröffentlicht hier die entsprechenden Abschnitte im Wortlaut.

Bild: zwd
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Offensive für Bildung, Forschung und Digitalisierung

Bildung, Wissenschaft und Forschung sind die Schlüsselthemen für Deutschlands Zukunft. Es gilt, technologische, wissenschaftliche und soziale Innovationen zu fördern, gerechte Bildungschancen für alle zu gewährleisten und ein hohes Qualifikationsniveau zu sichern. Die Freiheit der Wissenschaft ist für uns konstitutiv. Für das Chancenland Deutschland wollen wir zusätzliche Mittel mobilisieren. Dabei sind folgende Projekte wichtig:

1. Allgemeine Bildung und Schulen

Wir wollen die Bildungschancen in Deutschland im gemeinsamen Schulterschluss von Bund und Ländern verbessern. Dafür wollen wir nach dem Vorbild des Wissenschaftsrates einen Nationalen Bildungsrat einrichten. Der Nationale Bildungsrat soll auf Grundlage der empirischen Bildungs- und Wissenschaftsforschung Vorschläge für mehr Transparenz, Qualität und Vergleichbarkeit im Bildungswesen vorlegen und dazu beitragen, sich über die zukünftigen Ziele und Entwicklungen im Bildungswesen zu verständigen und die Zusammenarbeit der beteiligten politischen Ebenen bei derGestaltung der Bildungsangebote über die ganze Bildungsbiographie hinweg zu fördern. Über Mandatierung, Zusammensetzung, institutionelle Anbindung und Ausstattung des Nationalen Bildungsrates entscheiden Bund und Länder gemeinsam.

Zur Verbesserung der Bildung werden wir eine Investitionsoffensive für Schulen auf den Weg bringen. Diese umfasst zusätzlich zum laufenden Schulsanierungsprogramm die Unterstützung der Länder bei ihren Investitionen in die Bildungsinfrastruktur, insbesondere Ganztagsschul- und Betreuungsangebote, Digitalisierung und berufliche Schulen. Dazu werden wir die erforderliche Rechtsgrundlage in Art. 104c Grundgesetz (GG) durch die Streichung des Begriffs „finanzschwache“ in Bezug auf die Kommunen anpassen. Die Kultushoheit bleibt Kompetenz der Länder.

Wir werden ganztägige Bildungs- und Betreuungsangebote für alle Schülerinnen und Schüler im Grundschulalter ermöglichen. Wir werden deshalb einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für alle Kinder im Grundschulalter schaffen. Dafür werden wir gemeinsam mit den Ländern die Angebote so ausbauen, dass der Rechtsanspruch im Jahre erfüllt werden kann. Der Bund stellt für Investitionen in Ganztagsschul- und Betreuungsangebote zwei Milliarden Euro zur Verfügung. Bei der Umsetzung des Rechtsanspruchs werden wir auf Flexibilität achten, bedarfsgerecht vorgehen und die Vielfalt der in den Ländern und Kommunen bestehenden Betreuungsmöglichkeiten der Kinder- und Jugendhilfe und die schulischen Angebote berücksichtigen und darauf aufbauen. Für die Ausgestaltung wollen wir das Sozialgesetzbuch (SGB) VIII nutzen. Um diesen Rechtsanspruch bis 2025 zu verwirklichen, bedarf es konkreter rechtlicher, finanzieller und zeitlicher Umsetzungsschritte, die wir in einer Vereinbarung von Bund und Ländern unter Einbeziehung der kommunalen Spitzenverbände festlegen werden. Dabei wird der Bund sicherstellen, dass insbesondere der laufenden Kostenbelastung der Kommunen Rechnung getragen wird.

Wir wollen Schülerinnen und Schüler besser auf das Leben und Arbeiten in der digitalen Welt vorbereiten und zugleich das Lernen in der Schule verbessern und modernisieren. Deshalb werden wir unsere Schulen im Rahmen des gemeinsamen Digitalpaktes Schule von Bund und Ländern so ausstatten, dass die Schülerinnen und Schüler in allen Fächern und Lernbereichen eine digitale Lernumgebung nutzen können, um die notwendigen Kompetenzen in der digitalen Welt zu erwerben. Bund, Länder und Schulträger werden gemeinsam die erforderliche IT-Infrastruktur und die für digitales Lernen erforderlichen Technologien aufbauen. Ausgangspunkte für die Gestaltung des Digitalpakts Schule sind die digitalen Bildungsstrategien von Bund und Ländern sowie der bereits vorliegende Eckpunkteentwurf einer Bund-Länder Vereinbarung. In diesem Zusammenhang wollen wir auch eine gemeinsame Cloud-Lösung für Schulen schaffen. Der Bund stellt für diese Aufgaben fünf Milliarden Euro in fünf Jahren zur Verfügung, davon 3,5 Milliarden Euro in dieser Legislaturperiode, die die Länder- und Kommunalinvestitionen ergänzen, nicht ersetzen.

Die Vergabe der Bundesmittel wird an einvernehmlich mit den Ländern vereinbarte Bedingungen gebunden, insbesondere werden die Länder die erforderliche Qualifikation der Lehrkräfte sicherstellen, die Bildungs- und Lehrpläne aller Bildungsgänge im Sinne des Kompetenzrahmens der Kultusministerkonferenz (einschließlich Medienkompetenz) überprüfen und weiterentwickeln sowie dafür Sorge tragen, dass Betrieb, Wartung und Interoperabilität der Infrastrukturen durch die Antragsteller sichergestellt werden. Über den Fortschritt der Investitionsoffensive und die Zielerreichung werden Bund und Länder regelmäßig berichten. Nach dem Vorbild der gemeinsamen Initiative zur Förderung leistungsstarker und leistungsfähiger Schülerinnen und Schüler wollen wir gemeinsam mit den Ländern die besonderen Herausforderungen von Schulen in benachteiligten sozialen Lagen und mit besonderen Aufgaben der Integration aufgreifen. Der Bund sorgt dabei für die Förderung der begleitenden Forschung sowie die Evaluierung der Wirksamkeit der getroffenen Maßnahmen. Die Länder sorgen für die Begleitung und Förderung der teilnehmenden Schulen.

Mit der Investitionsoffensive Schule und dem Digitalpakt Schule tragen wir auch zur inklusiven Bildung bei. In der Bildungsforschung soll die inklusive Bildung entlang der gesamten Bildungsbiographie zu einem Schwerpunkt gemacht werden.

Weitere Schwerpunkte in der Bildungsforschung sollen bei der Qualitätsverbesserung des Unterrichts, der Digitalisierung, der sozialen Integration und dem Abbau von Bildungsbarrieren liegen.

Wir wollen die kulturelle Bildung durch das Programm „Kultur macht stark“ weiter fördern und ausbauen. Die Zusammenarbeit bei der kulturellen Bildung von schulischem und außerschulischem Raum ist zu verstärken. Außerdem wollen wir die Förderung der Bildung für nachhaltige Entwicklung intensivieren.

Wir wollen die MINT-Bildung stärken, beginnend mit der Elementarbildung über die Initiative „Haus der Kleinen Forscher“. Die Potentiale von Mädchen und Frauen wollen wir besonders fördern. Wir unterstützen den Aufbau eines bundesweiten MINT-E Portals für mehr Transparenz und Information sowie die Entwicklung von Qualitätskriterien. Zudem wollen wir Wettbewerbe im MINT-Bereich weiter fördern.

2. Berufliche Bildung und Weiterbildung

Die berufliche Bildung in Deutschland ist ein Erfolgsmodell. Für die Unternehmen ist sie zur Sicherung des Fachkräftebedarfs unverzichtbar. Für die Jugendlichen schafft sie verlässlich gute Chancen für eine erfolgreiche berufliche Laufbahn. Auch deshalb haben junge Menschen bei uns das geringste Arbeitslosenrisiko im europäischen Vergleich. Wir steigern die Attraktivität der beruflichen Bildung, sie ist für uns gleichwertig mit der akademischen Bildung.

Den Transformationsprozess in der Arbeitswelt wollen wir zum Nutzen aller gestalten. Insbesondere die berufliche Aus- und Weiterbildung muss mit der wachsenden Dynamik veränderter Qualifikationsanforderungen Schritt halten und langfristig den Qualifizierungsbedarf der Wirtschaft und des öffentlichen Bereichs decken. Die berufliche Bildung werden wir mit einem Berufsbildungspakt modernisieren und stärken. Dazu gehören im Rahmen der Investitionsoffensive für Schulen nach Art. 104c Grundgesetz (GG) eine Ausstattungsoffensive für berufliche Schulen vor dem Hintergrund der Digitalisierung. Im Rahmen der Novelle des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) werden wir eine Mindestausbildungsvergütung im Berufsbildungsgesetz verankern. Das Gesetz soll bis zum 1. August 2019 beschlossen werden und zum 1. Januar 2020 in Kraft treten. In diesem Rahmen wollen wir die Modernisierung der Ausbildungs- und Aufstiegsordnungen u. a. im Hinblick auf eine digitale Ausbildungsstrategie sowie eine Verbesserung der Rahmenbedingungen erreichen.

Wir wollen die Berufsorientierung im Zusammenwirken von Bund und Ländern an allen allgemeinbildenden Schulen der Sekundarstufe weiter stärken, auch an allen Gymnasien. In Zusammenarbeit mit den Ländern wollen wir sie durch qualitativ hochwertige Angebote ausbauen und in gemeinsamen Vereinbarungen mit den Ländern verankern. Darüber hinaus wollen wir die erfolgreiche Arbeit der Jugendberufsagenturen ausweiten. Wir wollen zudem die „Initiative Berufsbildung 4.0“ ausbauen, die Weiterbildung von Ausbilderinnen und Ausbildern stärken sowie das Sonderprogramm zur Digitalisierung überbetrieblicher Berufsbildungsstätten (ÜBS) ausweiten. Wir wollen Hilfen für stärkere und schwächere Jugendliche fortentwickeln und wollen mehr Betriebe für die Ausbildung gewinnen, besonders auch Klein- und Kleinstbetriebe. Wir wollen Probleme bei der Passgenauigkeit auf dem Ausbildungsmarkt insbesondere durch verbesserte Mobilitätshilfen reduzieren. Wir stärken regionale Ausbildungsmärkte außerdem durch die Mobilisierung der Akteure vor Ort durch Wettbewerbe. Die Attraktivität von Berufslaufbahnen erhöhen wir auch mit einem Innovationswettbewerb in der beruflichen Bildung.

Wir werden mit dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz („Aufstiegs-BAföG“) finanzielle Hürden für den beruflichen Aufstieg abbauen mit dem Ziel einer weiteren deutlichen Verbesserung beim Unterhaltszuschuss, Erfolgsbonus und bei der Familienfreundlichkeit. Darüber hinaus werden wir den Maßnahmenzuschuss erhöhen. Damit leisten wir einen weiteren Beitrag, um finanzielle Hürden für angehende Technikerinnen und Techniker, Meisterinnen und Meister sowie Fachwirtinnen und Fachwirte im Sinne der vollständigen Gebührenfreiheit zu beseitigen. Wir schaffen transparente berufliche Fortbildungsstufen und stellen Aufsteigerinnen und Aufsteiger auf allen drei Stufen ein finanzielles Förderangebot zur Verfügung. Zudem wollen wir innovative Qualifizierungswege wie die höhere Berufsbildung und das duale Studium stärken, indem wir hochschulisches und berufsbildendes Lernen in gemeinsamen Qualifizierungsangeboten zusammenführen und so die Übergänge zwischen der beruflichen und der akademischen Bildung besser gestalten. Die Durchlässigkeit und Synergien zwischen beruflicher und akademischer Bildung in beide Richtungen wollen wir fördern, um die Ausbildung zu verbessern und Ausbildungszeiten effizienter zu nutzen. Hierzu wollen wir die Anzahl der Aufstiegs- und Weiterbildungsstipendien steigern.

Wir wollen die Aus- und Weiterbildung in Sozial- und Pflegeberufen attraktiver machen und mehr junge Menschen für dieses Berufsbild gewinnen, um Fachkräfte zu sichern. Deshalb werden wir auch hier finanzielle Ausbildungshürden abbauen und Ausbildungsvergütungen anstreben.

Wir wollen die Allianz für Aus- und Weiterbildung fortsetzen und mit dem Ziel weiterentwickeln, allen jungen Menschen einen qualitativ hochwertigen Ausbildungsplatz garantiert anzubieten. Die assistierte Ausbildung, bei der neben den Jugendlichen auch Eltern, Schulen und Unternehmen unterstützt werden, wollen wir bundesweit ausbauen. Gleichzeitig wollen wir das Instrument der ausbildungsbegleitenden Hilfen stärken, um so Unterstützung bei Lernschwierigkeiten oder bei Problemen im sozialen Umfeld zu ermöglichen. Wir drängen weiter auf die bundesweite ausbildungsfreundliche Umsetzung der wichtigen 3+2-Regelung für den Arbeitsmarktzugang gemäß § 60a Aufenthaltsgesetz.

Die internationale Mobilität von Auszubildenden der beruflichen Bildung wollen wir ausbauen und besser fördern. Um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu fördern und mehr Menschen die Ausbildung zu ermöglichen, wollen wir eine Initiative zur stärkeren Nutzung der Teilzeitausbildung starten.

Außerdem wollen wir die qualifikationsadäquate Beschäftigung von Menschen mit ausländischen Berufsabschlüssen weiter fördern. Die Informations-, Beratungs- und Unterstützungsangebote zum Anerkennungsgesetz wollen wir weiterentwickeln und den Anerkennungszuschuss ausbauen.

Da ein Grund für schlechte Chancen auf dem Arbeitsmarkt mangelnde Grundbildung ist, wollen wir die nationale Dekade für Alphabetisierung ausbauen und insbesondere die arbeitsplatz- und familienorientierte Grundbildung in den Blick nehmen.

Menschen müssen in jedem Alter und in jeder Lebenslage die Chance haben, am digitalen Wandel teilzuhaben, digitale Medien für ihr persönliches Lernen und ihre Bildung zu nutzen und Medienkompetenz zu erwerben. Wir wollen die Entwicklung von attraktiven, niedrigschwelligen Lernangeboten fördern, vor allem im Bereich der Volkshochschulen, und die Qualitätssicherung in der digitalen Weiterbildung durch Bildungsforschung unterstützen.

Aufgrund der Bedeutung für Wirtschaft und Gesellschaft werden wir eine Enquete-Kommission des Deutschen Bundestags zur „Stärkung der beruflichen Bildung zur Sicherung des Fachkräftebedarfs“ einrichten. Neben dem Ausbau der individuellen Förderinstrumente für den beruflichen Aufstieg wie das Aufstiegs-BAföG, die Bildungsprämie sowie die Stipendienprogramme für beruflich Qualifizierte (Aufstiegs- und Weiterbildungsstipendien) werden wir Transparenz auf dem vielfältigen Weiterbildungsmarkt für Menschen und Unternehmen erhöhen und Information und Beratung ausbauen. Gleichzeitig wollen wir die Weiterbildungsangebote der Hochschulen ausweiten und ein Programm für beruflichen Aufstieg durch Bildung auf den Weg bringen, um beruflichen Aufstieg noch attraktiver zu machen. Wir wollen die wissenschaftliche Weiterbildung intensivieren und Netzwerke von Hochschulen und Unternehmen, insbesondere von Fachhochschulen und kleinen und mittleren Unternehmen, fördern.

3. Hochschulen und Wissenschaft

Die Bundesaufwendungen für Studienplätze im Rahmen des Hochschulpaktes sind für die Hochschulen unverzichtbar. Um vor dem Hintergrund der anhaltend hohen Studiennachfrage eine qualitativ hochwertige Lehre sicherzustellen, werden wir die Bundesmittel auf Grundlage des neu geschaffenen Art. 91b Grundgesetz (GG) dauerhaft verstetigen. Die konkreten Förderkriterien können alle sieben Jahre periodisch mit den Ländern und Hochschulen ausverhandelt werden. Dabei sind im Sinne guter Arbeit Kontinuität und Verlässlichkeit wichtige Kriterien und sollen mit qualitativen und quantitativen Aspekten in der Hochschulbildung verbunden werden. Die zielgerichtete Verwendung der Bundesmittel wird regelmäßig überprüft. Für uns stehen die Qualität von Forschung und Lehre und die Berufschancen der Studierenden (Absolventenstudien) im Mittelpunkt.

Den Qualitätspakt Lehre wollen wir verstetigen und in Anlehnung an die Empfehlungen des Wissenschaftsrates weiterentwickeln und u. a. die innovative Hochschullehre, den hochschulübergreifenden Austausch und die Übertragung erfolgreicher Konzepte wettbewerblich fördern.

Die Qualitätsoffensive Lehrerbildung von Bund und Ländern wollen wir fortsetzen und um die Schwerpunkte Digitalisierung und Lehrerinnen- und Lehrerausbildung für die beruflichen Schulen erweitern.

Die Programmpauschalen werden nach fortgeführt und zur Administrierung dem Grundhaushalt der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) zugewiesen. Dabei bleibt bis 2025 der bisherige für Programmpauschalen geltende Finanzierungsschlüssel erhalten. Die Finanzierungsanteile von Bund und Ländern werden für die Zeit nach 2025 neu verhandelt. Perspektivisch streben wir eine Erhöhung der Programmpauschalen auf 30 Prozent an.

Wir wollen die Fachhochschulen stärken. Wir wollen die Projektförderung des Bundes für Forschung an Fachhochschulen ausbauen und insbesondere den Transfer und damit die regionale Innovationsfunktion stärken. Wir wollen gemeinsam mit den Ländern eine breit angelegte Initiative starten, um Karrierewege bis zur Fachhochschulprofessur aktiv zu gestalten und Fachhochschulen bei deren Rekrutierung zu unterstützen. Zudem wollen wir Strategien der Fachhochschulen zur Internationalisierung gezielt unterstützen.

Das Ausbildungsförderungsgesetz des Bundes (BAföG) wird ausgebaut und die Leistungen werden deutlich verbessert. Unser gemeinsames Ziel ist es, die förderbedürftigen Auszubildenden wieder besser zu erreichen und bis 2021 eine Trendumkehr zu erreichen. Wir wollen die Stipendienkultur und Begabtenförderwerke in Deutschland weiter stärken. Die Schüler- und Leistungswettbewerbe wollen wir ausbauen.

Auch die Schaffung studentischen Wohnraums, u. a. auch Wohnheimplätze, wollen wir fördern.

Die Digitalisierung bietet für unsere Hochschulen große Chancen. Wir wollen sie unterstützen, diese Chancen umfassend zu nutzen und damit die Qualität von Studium, Lehre, Forschung sowie der Verwaltung und den wissenschaftlichen Austausch zu verbessern. Mit einem Wettbewerb werden wir digital innovative Hochschulen oder Hochschulverbünde fördern. Wir wollen dabei insbesondere hochschulübergreifende, vernetzte Konzepte, z. B. Lehr- und Lernplattformen fördern. Wir wollen den Fernhochschulen mit dem „Open University Network“ eine Plattform zur Koordinierung anbieten.

Wir wollen mit einer nationalen Forschungsdaten-Infrastruktur wissenschaftliche Datenbestände systematisieren und einen nachhaltigen Zugang sicherstellen. So stärken wir unser Wissenschaftssystem auch für den internationalen Wettbewerb. Wir werden mit den Ländern eine auf Dauer angelegte Strategie für Nationales Hochleistungsrechnen nach Art. 91b Grundgesetz (GG) auflegen und diese gemeinsam finanzieren.

Die Forschungsinfrastrukturen an Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen wollen wir – auch in internationaler Kooperation – ausbauen.

Wir wollen eine nationale Open-Access-Strategie entwickeln. Wir werden offene Kanäle für wissenschaftliche Kommunikation und Publikation fördern und Empfänger von Fördermitteln im Rahmen der Projektförderung des Bundes daher regelhaft verpflichten, ihre Publikationen mittels offener Lizenzen frei verfügbar zu machen und im Rahmen der Projektförderung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung die entstehenden Overhead-Kosten in einem angemessenen Umfang zu übernehmen.

Wir werden die Regelungen im Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz für den Bildungs- und Wissenschaftsbereich umfassend evaluieren und unter Abwägung aller Interessen über eine Verstetigung entscheiden. Exzellenz ist ein Leitelement in der Wissenschaftspolitik. Hierfür wollen wir neben der Exzellenzstrategie neue Maßnahmen entwickeln, um Spitzenwissenschaftlerinnen und Spitzenwissenschaftler in Deutschland zu halten und internationale Spitzenwissenschaftlerinnen und Spitzenwissenschaftler zu gewinnen.

Wir wollen prüfen, wie wir die neuen Möglichkeiten des Art. 91b Grundgesetz (GG) nutzen können, um ausgewählte forschungsstarke und exzellente Institute an Hochschulen bundesseitig mitfördern zu können, ohne sie aus der Hochschule herauslösen zu müssen.

Wir wollen den wichtigen Weg für gute Arbeit in der Wissenschaft fortsetzen und die Evaluationsergebnisse der letzten Novelle des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes auswerten, um Karrierewege in der Wissenschaft attraktiv zu halten.

Wir wollen die Umsetzung des „Masterplans Medizinstudium 2020“ zur Neustrukturierung und Verbesserung der Medizinerausbildung, zur Stärkung der Allgemeinmedizin, zur Anpassung des Zulassungsverfahrens und zur besseren flächendeckenden hausärztlichen Versorgung gerade in ländlichen Regionen eng begleiten. Der Bund wird die Länder bei der Novellierung der Hochschulzulassung zum Medizinstudium begleiten, die im Zuge des Bundesverfassungsgerichtsurteils notwendig geworden ist.

Wir wollen die Leistungsfähigkeit des öffentlichen Dienstes weiterhin sicherstellen, indem wir die Zugangsvoraussetzungen im Bundesrecht künftig auch stärker an gewonnenen berufspraktischen Erfahrungen oder besonderen wissenschaftlichen Qualifikationen orientieren und beispielsweise den Zugang zum höheren Dienst des Bundes auch für Bachelor-Absolventen mit Promotion oder mehrjähriger beruflicher Erfahrung öffnen.

Wir wollen dazu beitragen, dass Frauen vermehrt Führungspositionen in Hochschulen und Forschungseinrichtungen übernehmen. Orientiert am Kaskadenmodell müssen Wissenschaftseinrichtungen auf eine Steigerung des Frauenanteils verpflichtet werden. Wir werden als Kriterium für die Förderung von Wissenschafts- und Forschungseinrichtungen die Vorlage von Gleichstellungs- und Personalentwicklungskonzepten mit verbindlichen Zielgrößen zur Erhöhung des Frauenanteils sowie die Einhaltung von Gleichstellungsstandards einführen. Einen wichtigen Beitrag wird das erneuerte Professorinnenprogramm leisten. Daneben liefert insbesondere die Geschlechterforschung wichtige wissenschaftliche Erkenntnisse über Ursachen und Mechanismen, die die Gleichstellung behindern.

4. Forschung und Innovation

Deutschland muss ein Innovationsland bleiben. Deshalb vereinbart der Bund gemeinsam mit den Ländern und der Wirtschaft, bis 2025 mindestens 3,5 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) für Forschung und Entwicklung aufzuwenden.

Für strukturschwache Regionen in ganz Deutschland, in denen es an unternehmerischer Innovationskraft fehlt, wollen wir mit einem Rahmenprogramm „Innovation und Strukturwandel“ zielgenaue Förderinstrumente entwickeln, z. B. durch das Programm „WIR – Wandel in der Region durch Innovation“ sowie weitere Maßnahmen zum Ausbau der Innovationskompetenz an regionalen Hochschulen und Forschungseinrichtungen und zur Vernetzung von Innovationsakteuren vor Ort. Die östlichen Bundesländer wollen wir bei ihren Anstrengungen in der Wissenschafts- und Innovationspolitik besonders unterstützen.

Die Hightech-Strategie (HTS) wird als ressortübergreifende Forschungs- und Innovationsstrategie weiterentwickelt und auf die großen Herausforderungen Digitalisierung, Gesundheit, Klima und Energie, Mobilität, Sicherheit, soziale Innovationen und die Zukunft der Arbeit fokussiert. Umfassende Technologieoffenheit in der Forschungsförderung ist ein wichtiges Grundprinzip unserer Forschungspolitik. Den Transfer wollen wir als zentrale Säule unseres Forschungs- und Innovationssystems nachhaltig stärken und substantielle Steigerungen erreichen. Zur Förderung von Sprunginnovationen wollen wir neue Instrumente schaffen und die direkte Forschungsförderung des Bundes stärker auf den Wissens- und Technologietransfer in die Wirtschaft ausrichten. Wir wollen Forschungscampi ausbauen. Auf ausgewählten Forschungsfeldern wollen wir starke Anreize für die Zusammenarbeit der Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen setzen. Das heißt: Konzepte für Zukunftscluster entwickeln und umsetzen sowie rechtliche Barrieren für Wissenschaftskooperationen abbauen und den Transfer in einer konzertierten Aktion der relevanten Akteure umsetzen. Die laufende Hochtemperatur-Plasmaforschung in Deutschland wollen wir angemessen finanziell absichern. Wir wollen Open-Innovation-Ansätze, soziale Innovationen sowie inter- und transdisziplinäre Ansätze fördern und Experimentierräume einrichten, um innovative technische Systeme und neue Geschäftsmodelle zu erproben. Die Validierung des Innovationspotenzials von Forschungsergebnissen wollen wir ebenso fördern wie Start-ups und Gründungen aus der Forschung. Wir wollen den Dialog von Wirtschaft, Politik, Wissenschaft und Gesellschaft intensivieren, neue Beteiligungsformen unter Einbeziehung der Zivilgesellschaft erproben und die Wissenschaftskommunikation stärken. Wir wollen auch die Internationalisierung der HTS vorantreiben.

Technologische Basis und Triebfeder der Digitalisierung sind Mikroelektronik, moderne Kommunikationstechnik, künstliche Intelligenz, Robotik, Datenwissenschaften, IT-Sicherheit und Quantentechnologien. Wir wollen die Forschung zu diesen Schlüsseltechnologien intensiv fördern, inklusive sozialer und geisteswissenschaftlicher Begleitforschung. Insbesondere wollen wir Deutschland zu einem weltweit führenden Standort bei der Erforschung von künstlicher Intelligenz machen. Hierzu wollen wir aus der Plattform Lernende Systeme heraus ein Nationales Forschungskonsortium für künstliche Intelligenz und maschinelles Lernen aufbauen und konsequent auf Anwendungen in allen Feldern der Forschungs- und Innovationsstrategie ausrichten. Wir werden gemeinsam mit unseren französischen Partnern ein öffentlich verantwortetes Zentrum für künstliche Intelligenz errichten. Gemeinsam mit Polen wollen wir ein Zentrum für digitale Innovationen in der Systemforschung einrichten.

Wir wollen die Gesundheitsforschung ausbauen und die Patientinnen und Patienten in den Mittelpunkt stellen. Hierzu wollen wir die Hochschulmedizin, insbesondere auch die Versorgungsforschung und die Medizininformatik, stärken. Deutschland soll zum Vorreiter bei der Einführung digitaler Innovationen in das Gesundheitssystem werden. Wir werden eine Roadmap zur Entwicklung und Umsetzung innovativer E-Health-Lösungen erarbeiten. Die Translation von Forschungsergebnissen zu den großen Volkskrankheiten wollen wir durch den Ausbau der Deutschen Zentren für Gesundheitsforschung beschleunigen. Wir wollen eine Nationale Wirkstoffinitiative starten und eine Nationale Dekade gegen den Krebs ausrufen. Die Forschung zur Demenz, zu psychischen Erkrankungen, Lungenerkrankungen, Immunerkrankungen, Kinder- und Jugendmedizin und zur Prävention wollen wir ebenso ausbauen, wie unser Engagement in der Forschung für globale Gesundheit. Zur Verbesserung der medizinischen Forschung wollen wir ein Förderprogramm für forschende Ärztinnen und Ärzte (clinical scientists) und klinisch tätige Forscherinnen und Forscher auflegen.

Wir werden die Nutzung von Prinzipien der Natur vorantreiben und eine ressortübergreifende Agenda „Von der Biologie zur Innovation“ gemeinsam mit Wirtschaft, Wissenschaft und Zivilgesellschaft erarbeiten. Wir wollen überdies die Entwicklung neuer Werkstoffe und intelligenter, programmierbarer Materialien fördern.

In der Energie- und Klimaforschung wollen wir gemeinsam mit der Wirtschaft und zivilgesellschaftlichen Akteuren Systemlösungen erforschen, insbesondere für die Sektorkopplung von Strom-Mobilität-Wärme. Gleiches gilt für die Erdsystemforschung.

Wir wollen ein Mobilitätsforschungsprogramm inklusive der Erforschung der autonomen Mobilität auflegen, die Förderung der Batterieforschung intensivieren und den Aufbau einer Batteriezellproduktion in Deutschland unterstützen. Wir wollen die Erforschung synthetischer Kraftstoffe stärken und diese pilothaft zum Einsatz bringen.

Um Sicherheit und Ordnung auch in der vernetzen Welt zu fördern, legen wir ein neues Rahmenprogramm für die zivile Sicherheitsforschung auf. Wir wollen die Kompetenzzentren der IT-Sicherheitsforschung zu international sichtbaren Forschungs- und Beratungszentren, auch für technologieorientierte Unternehmensgründungen, weiterentwickeln. Wissenschaft, Wirtschaft, Sicherheitsbehörden und Eisatzkräfte sollen zusammenarbeiten.

Mit unserem Programm „Zukunft der Arbeit“ wollen wir Antworten auf die Frage geben, wie die Arbeitswelt mit den neuen Technologien sinnvoll gestaltet werden kann. Hierzu wollen wir die modellhafte Erarbeitung neuer Arbeitsformen in regionalen Kompetenzzentren der Arbeitsforschung fördern.

Die Küsten-, Polar- und Meeresforschung wollen wir stärken und die Forschungsflotte weiter erneuern. Wir wollen das Meeresforschungsprogramm MARE:N weiterentwickeln und gemeinsam mit den Ländern eine Deutsche Allianz für Meeresforschung gründen. Den Pakt für Forschung und Innovation (PFI) setzen wir ab dem Jahr 2021 mit einem jährlichen Aufwuchs von mindestens drei Prozent auf Basis der bewährten Bund-Länder-Schlüssel fort. Ziele und Instrumente des PFI, insbesondere zum Transfer, zur Gleichstellung, zur Nachwuchsförderung und zur Kooperation mit Hochschulen, wollen wir weiterentwickeln und über die Fortschritte jährlich berichten. Die Forschungsmuseen leisten einen wichtigen Beitrag zur Wissenschaftskommunikationen.

Wir erweitern die Förderung der Geistes- und Sozialwissenschaften für wissenschaftsgetriebene und grundlagenorientierte Forschungsprojekte. Im Fokus unserer Förderung wird die Forschung zu Migration, zu Integration und zu gesellschaftlichem Zusammenhalt, zu Demokratie und Frieden, zu Konfliktursachen und -bewältigungsstrategien und die Förderung der kleinen Fächer stehen.

Wir stärken in der EU die strategische Forschungspolitik, die Innovationsfähigkeit und den europäischen Forschungsraum und werden Exzellenz und Subsidiarität als Grundprinzipien der europäischen Forschungsförderung weiterhin einfordern und verankern. Die Länder Mittel- und Osteuropas („EU 13“) wollen wir stärker in den europäischen Forschungsraum integrieren.

Wir setzen uns dafür ein, dass der nächste mehrjährige EU-Finanzrahmen stärker auf Zukunftsthemen wie Bildung, Forschung und Innovation ausgerichtet ist. Die finanzielle Ausstattung des 9. EU-Forschungsrahmenprogramms sollte mindestens denselben Umfang haben wie der ursprüngliche Haushaltsansatz für „Horizon 2020“.

Der Europäische Forschungsrat muss auch in der künftigen EU-Forschungsförderung eine herausgehobene Stellung einnehmen und weiter gestärkt werden. Wir werden uns an der konzeptionellen Gestaltung und Umsetzung der französischen Initiative zu europäischen Hochschulen mit einer „bottom up“-Strategie beteiligen.

Wir wollen die internationale Wettbewerbsfähigkeit unseres Wissenschaftssystems konsequent weiter ausbauen und wir intensivieren auf Basis der Strategie der Bundesregierung zur Internationalisierung von Bildung, Wissenschaft und Forschung die internationale Vernetzung. Die Internationalisierung der Hochschulen treiben wir weiter voran und wollen die erfolgreichen Programme unsere Mittlerorganisationen Alexander von Humboldt-Stiftung und Deutscher Akademischer Austauschdienst stärken. Wir wollen deren Förderung für geflüchtete Studierende und gefährdete Forscherinnen und Forscher an deutschen Hochschulen und Forschungseinrichtungen fortführen. Erfolgreiche ausländische Studienabsolventinnen und Studienabsolventen, Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler sowie Spitzenforscherinnen und Spitzenforscher wollen wir besser als bisher für den Forschungsstandort Deutschland gewinnen und hier halten. Wir stärken die europäische und internationale Mobilität in Schule, beruflicher Bildung und Hochschule. Dazu trägt ein gestärktes Programm Erasmus+ bei. Wir schaffen Anreize auch für Lehr- und Lernaufenthalte außerhalb Europas.

Wir wollen unsere internationalen Forschungs- und Innovationspartnerschaften ausbauen und insbesondere die internationale Kooperation mit den Ländern Afrikas in Bildung, Wissenschaft und Forschung intensivieren, z. B. bei der Erforschung von armutsbedingten Krankheiten.

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