DIGITALE GEWALT AN FRAUEN : Deutscher Juristinnenbund fordert bessere Schutzmaßnahmen für Frauen im Internet

17. Mai 2019 // Monica Dick

Hate speech und die Androhung von Gewalt über die sozialen Netzwerke gehört für Frauen zur täglichen Realität im World Wide Web. Der Deutsche Juristinnenbund (djb) attestiert der Bundesregierung im Zuge des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG) erheblichen Handlungsbedarf beim Schutz von Frauen und Mädchen.

Viele Frauen erfahren im Internet tagtäglich Anfeindungen. - Bild: Fotolia / Adiano
Viele Frauen erfahren im Internet tagtäglich Anfeindungen. - Bild: Fotolia / Adiano

zwd Berlin. Anlässlich einer öffentlichen Anhörung von zehn Sachverständigen aus Justiz, Wissenschaft, Medien und Medienrecht zum "Gesetz zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken" – Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) im Rechtsausschuss des Bundestages am Mittwoch forderte der djb eine zügige Weiterentwicklung des Gesetzes. Es verpflichtet Betreiber*innen von Internet-Plattformen wie Facebook, Twitter oder Instagram zur schnellen Entfernung strafbarer Inhalte.

Die trotz eines „grundsätzlich notwendigen und sinnvollen rechtlichen Ansatzes sichtbar gewordenen zu offensichtlichen Mängel an dem Gesetz“ böten laut der Stellungnahme des djb insbesondere für Frauen, die sich in der Öffentlichkeit politisch äußern, keinen angemessenen Schutz. „Hate Speech und digitale Gewalt haben eine Geschlechterdimension, und es ist höchste Zeit, dies zur Kenntnis zu nehmen und mit wirkungsvollen Instrumenten zu bekämpfen!“ mahnte djb-Präsidentin Prof.`in Maria Wersig. Deutschland hatte sich mit der Ratifizierung der Istanbul-Konvention im Februar zum Schutz für Frauen vor allen Formen von Gewalt verpflichtet. Aus diesem Grund könne man es sich nach den Worten Wersigs „nicht leisten, tatenlos die für spätestens 2020 geplante Evaluierung [des NetzDG - Red.] abzuwarten.“

djb stellt drei Forderungen

Zur Beseitigung der Schwachstellen und Mängel am NetzDG fordert der djb „eindeutige gesetzliche Vorgaben eines einfachen, an Verbrauchermaßstäben orientierten Meldeverfahrens“. Ferner halten die Juristinnen ein gesetzlich verpflichtendes, einheitliches Berichtswesen zur realistischen Analyse der Wirksamkeit für unabdingbar. Ein weiteres Kernelement für einen effektiven Rechtsschutz für von digitaler Gewalt Betroffener böte eine Pflicht der sozialen Netzwerke zur „Benennung einer inländischen zustellungsbevollmächtigten Person“, deren Zuständigkeitsbereich zivilrechtliche Ansprüche einschließt.

NetzDG bereits Thema im Rechtsausschuss

Das noch kurz vor der Bundestagswahl 2017 verabschiedete NetzGD soll nach dem Willen der AfD- und der FDP-Bundestagsfraktionen vollständig aufgehoben werden. Dazu hatte die AfD bereits November 2017 einen entsprechenden Gesetzentwurf (Drs. 19/81) und die FDP im Dezember 2017 mehrere Artikel in einem „Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Bürgerrechte" (Bürgerrechtestärkungs-Gesetz – BüStärG, Drs. 19/204) zur Streichung des NetzDGs vorgelegt. Ferner forderte die Links-Fraktion die teilweise Aufhebung (Drs.19/218) und die Grünen-Fraktion Nachbesserungen am bestehenden Gesetz (Drs. 19/5950).

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