zwd Berlin. Etwas mehr als zweieinhalb Wochen haben die Gemeinsame Wissenschaftskonferenz und Karliczek nun Zeit, um entsprechende Maßnahmen zur Beförderung der Geschlechtergleichheit an deutschen Hochschulen zu berücksichtigen und in die Beratungen aufzunehmen. Der 5. Mai als Stichtag der Verhandlungen zur Weiterführung und Neugestaltung des Hochschulpakts ist dazu aus Sicht der Frauenvertreter*innen der ideale Zeitpunkt. Denn strukturelle Nachteile erschweren Frauen immer noch eine Karriere in der Wissenschaft und an Bildungsinstitutionen. Zu diesem Ergebnis kamen erst jüngst auch die Hochschulrektorenkonferenz (HRK) und die Universität Göttingen (zwd berichtete).
„Hochschulpakt und Geschlechtergerechtigkeit zusammendenken!"
In ihrem am 8. April veröffentlichten Appell mahnte die „bukof" die Schaffung einer diversitätssensiblen und geschlechtergerechten Hochschulkultur als explizite Aufgabe der Hochschulen an. Dazu gehörten die geschlechtergerechten Stellenbesetzung im Bereich des wissenschaftlichen Nachwuchses und der Professuren ebenso wie die Stellenentfristung als gendergerechtes Instrument. Außerdem wünschten die Frauenbeauftragten die Implementierung eines gleichstellungspolitischen Monitorings zur vereinfachten Bewertung von Frauenteilhabe und von hochschulinterner Ressourcenverteilung. Neben gendersensiblen Stellenvergabeverfahren befürworteteten die sechs bukof-Vorstandsmitglieder in ihrem offenen Brief außerdem die Nutzung von Genderbudgeting als Evaluationshilfe auch auf Länderebene.
Um mehr Chancengleichheit zwischen den Geschlechtern im Wissenschaftsbereich zu befördern, bat die bukof um Berücksichtigung dieser Vorschläge, denn „nur mit einer geschlechtergerechten Ausgestaltung des Programms können strategische Anreize geschaffen werden, um das Potenzial des Hochschulpakts vollumfänglich auszuschöpfen.“