zwd-POLITIKMAGAZIN Nr. 364b: FRAUEN & GLEICHSTELLUNG : Gender Budgeting: Ein Schattendasein im Bundeshaushalt

12. November 2018 // Redaktion

Während ein Drittel der EU-Länder und eine Reihe von Bundesländern – allen voran das Land Berlin – bereits Gender Budgeting als haushaltspolitisches Instrument einsetzen, weigert sich das Bundesfinanzministerium beharrlich, sich beim Bundeshaushalt darauf einzulassen.

Bild: Fotolia / calypso77
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TITELTHEMA: GENDER BUDGETING


KOMMENTAR: HILDA LÜHRIG-NOCKEMANN

Gender Budgeting – ein Muss für die Gleichstellungspolitik?
zwd Berlin (no). Gleichstellungspolitik muss unter ein Postulat gestellt werden – Gender Budgeting. Das ist keine neue Forderung, aber eine umstrittene. Die Gleichstellung von Frauen und Männern habe längst in den Alltag Einzug gehalten, argumentieren die Kritiker*innen. Tatsächlich, vor 100 Jahren wurde den Frauen sowohl das aktive als auch passive Wahlrecht zugestanden, vor mehr als 40 Jahren wurde das patriarchische Ehemodell in ein partnerschaftliches umgewandelt und vor knapp drei Jahren wurden Großunternehmen und Öffentlicher Dienst auf die sukzessive Einführung der Frauenquote (50 % ab 2018) verpflichtet. Wichtige Errungenschaften mit Blick auf die Gleichstellung der Geschlechter – aber ein Beweis, dass Gender Budgeting überflüssig ist, sind sie nicht. Immer noch bestehen Unterschiede in der Lebensrealität von Frauen und Männern – und das ist auch auf die Finanz- und Wirtschaftspolitik zurückzuführen.
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Für den Bundeshaushalt kein geeignetes Instrument?
zwd Berlin (no). Schon im Jahre 2002 hatte das Europäische Parlament eine Entschließung verabschiedet, die von den EU-Mitgliedsstaaten verlangte, ihre Haushalte unter geschlechtsspezifischen Gesichtspunkten aufzustellen. 15 Jahre danach ist die Bundesregierung immer noch der Meinung, für die Gleichstellung von Mann und Frau sei Gender Budgeting nicht relevant. Während dieses finanzpolitische Instrument schon in einigen Ländern und vielen Kommunen eingesetzt wird, sperrt sich der Bundeshaushalt dagegen.
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GASTBEITRAG: BERLINS FINANZSENATOR MATTHIAS KOLLATZ (SPD)

„Gender Budgeting ist fest integriert in den Prozess der Etataufstellung“
(zwd Berlin). Artikel 10 der Verfassung von Berlin verpflichtet die Landespolitik „die Gleichstellung und die gleichberechtigte Teilhabe von Männern und Frauen auf allen Gebieten des gesellschaftlichen Lebens herzustellen und zu sichern.“ Die Formulierung „auf allen Gebieten“ verdeutlicht den umfassenden Anspruch: Ja, hier ist auch der Haushalt des Landes Berlin gemeint.
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DEBATTE

„Der Bundeshaushalt – gerechter durch Gender Budgeting?“

Mit Beiträgen von

  • Markus Kurth, MdB (Grüne)
  • Cansel Kiziltepe, MdB (SPD)
  • Sabine Zimmermann, MdB (Linke)
  • Anja Weusthoff (DGB)
  • Mona Küppers (DF)
  • Dr. Stefanie Elies (FES)

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EUROPÄISCHES PARLAMENT

Aufforderung an EU-Kommission: Mehrjährigen Finanzrahmen an Gender Budgeting ausrichten
zwd Brüssel (ig/jt). Das Europäische Parlament wird voraussichtlich in seiner nächsten Sitzungsperiode im November über eine Resolution des Frauenausschusses entscheiden, die die fehlenden gleichstellungspolitische Maßnahmen im geplanten Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) der Europäischen Union 2021- 2027 anmahnen wird. Die Initiative ging von der Genderbeauftragten des Europäischen Parlaments Angelika Mlinar aus. Die Europaabgeordnete befürchtet einen Rückschlag für frauenpolitische Anliegen – insbesondere in Mitgliedsländern der EU –, wenn der Finanzrahmen ohne solche Instrumentarien für die Gleichstellung von Frauen und Männern wirksam wird.
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FRAUEN & GLEICHSTELLUNG


BRÜCKENTEILZEIT

Für Millionen von Frauen eine Chance, aber: Mehr „ist immer möglich”
zwd Berlin (ig). Nach nur dreiwöchiger Beratungszeit in den Ausschüssen hat der Bundestag mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen von CDU/ CSU und SPD den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur „Weiterentwicklung des Teilzeitrechts – Einführung einer Brückenteilzeit” (Drs. 19/3452) am 18. Oktober in dritter Lesung verabschiedet. Vom Bundesrat, der die Vorlage bereits beim ersten Durchgang am 6. Juli ohne Einwände hatte passieren lassen, wird kein Einspruch erwartet. Dementsprechend kann das Gesetz dann, wie von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) geplant, fristgerecht zum 1. Januar des kommenden Jahres in Kraft treten.
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