HAUSHALTSAUSSCHUSS : Geplante GG-Änderungen: Expert*innen nicht überzeugt

8. Oktober 2018 // ticker

Die von der Bundesregierung geplanten Änderungen im Grundgesetz, um Finanzhilfen des Bundes bei Bildungsinfrastrukturen zu ermöglichen, sind am Montag während einer öffentlichen Anhörung im Haushaltsausschuss auf ein teilweise kritisches Echo gestoßen.

Bild: Deutscher Bundestag / Simone M. Neumann
Bild: Deutscher Bundestag / Simone M. Neumann

zwd Berlin. Prof. Christian Seiler von der Universität Tübingen sah zwar nicht, dass die vorgeschlagenen Änderungen Gefahr laufen würden, verfassungswidrig zu sein. Es müssten aber die Auswirkungen der Änderungen im Blick behalten werden. Seiler warnte mit Verweis auf das Bundesstaatsprinzip darauf, dass Mischfinanzierungen „demokratisch bedenklich“ seien. Eine Verflechtung von Zuständigkeiten laufe demnach der klaren Zuweisung von Verantwortung zuwider. Seiler verwies – wie zuvor auch bereits Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) – auf die Möglichkeiten, im Sinne der Artikel 106 und 107 Grundgesetz an der Steuerverteilung zu arbeiten. Eine Gemeinschaftsaufgabe – statt der von der Bundesregierung vorgeschlagenen Finanzhilfen – im Bildungsbereich sei nach Ansicht Seilers allerdings die „schlechteste Lösung“, da die Verantwortungszuweisung dann unklar sei.

Prof. Ulrich Häde von der Europa-Universität Viadrina in Frankfurt (Oder) betonte ebenfalls, dass Finanzhilfen des Bundes eigentlich Ausnahmen bleiben sollten. Eine degressive und befristete Ausgestaltung sei sinnvoll. Dies berühre aber nicht die Verfassungsmäßigkeit der vorgeschlagenen Änderungen. Hier sei noch „viel Spielraum“, erklärte Häde.

„Vorgeschlagene Änderungen gehen nicht weit genug“

Für eine stärkere Rolle des Bundes im Bildungsbereich sprach sich Prof. Berthold Wigger vom Karlsruher Institut für Technologie (KIT) aus. Die von der Bundesregierung vorgeschlagenen Änderungen gingen jedoch nicht weit genug. Der Bund müsse sich dauerhaft und über die Infrastruktur hinaus finanziell in den Bereich einbringen. Mit nationalen Bildungsstandards könne zudem ein „wohlfahrtsfördernder Wettbewerb zwischen den Bildungsanbietern“ erreicht werden, schrieb Wigger in seiner Stellungnahme.

Katja Rietzler vom Institut für Makroökonomie der Hans-Böckler-Stiftung verwies auf den milliardenschweren Investitionsstau in den Kommunen. Um diesen zu überwinden, brauche es eine dauerhafte und sichere Finanzierung. In ihrer Stellungnahme schlug Rietzler unter anderem vor, dass der Bund einen Teil der Kassenkredite hochverschuldeter Kommunen übernehmen könne. Um Länder und Kommunen finanziell besser auszustatten, sei zudem eine näherungsweise Integration des Solidaritätszuschlags in die Einkommenssteuer denkbar, statt ihn abzuschaffen.

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