BUNDESRAT : Gleichstellungsstiftung nimmt letzte parlamentarische Hürde

7. Mai 2021 // Redaktion

Das Gesetz über die Errichtung der Bundesstiftung Gleichstellung kann in Kraft treten, nachdem auch der Bundesrat am 7. Mai das Vorhaben im zweiten Durchgang ohne Einwände passieren ließ. Der zuständige Ausschuss der Länderkammer hatte zugleich einen Entschließungsantrag vorgelegt

In der Entschließung wird die Errichtung einer rechtsfähigen bundesunmittelbaren Stiftung des öffentlichen Rechts durch den Bund mit dem Gesetz zur Errichtung der Bundesstiftung Gleichstellung begrüßt. Zugleich bat der Bundesrat bittet die Bundesregierung zu prüfen, ob und wie verbindliche Vorgaben für eine paritätische Besetzung des Stiftungsrats, des ständigen Stiftungsbeirats und der Fachbeiräte rechtlich möglich sind. Damit knüpft die Entschließung an die bereits bei der ersten Beratung des Gesetzentwurfs geäußerten Bedenken gegen einzelne Regelungen des Gesetzentwurfs an.

Im zwd-Portal FRAUEN & POLITIK hat die Redaktion das Vorhaben der Bundesstiftung mit verschiedenen Berichten begleitet. Wir haben sie nachstehend zusammengestellt.

Ortleb (SPD): Grünes Licht für die Bundesstiftung Gleichstellung (30.11.2020)

Breite Zustimmung für die Bundesstiftung Gleichstellung (26.03.2021)

Ein Meilenstein wird in Form gebracht (30.03.2021) - Interview mit der Gender-Expertin Dr. Barbara Stiegler

Die Bundesstiftung darf nicht von politischen Mehrheitsverhältnissen abhängig sein (12.04.2021)

Sachverständige warnen: Gesetzentwurf könnte verfassungswidrig sein (15.04.2021)

"Haus und Heimat der genderpolitischen Kompetenz (15.04.2021)

Artikel als E-Mail versenden