EINES DER "FLAGSCHIFFPROJEKTE" DER BUNDESREGIERUNG : Kabinett gibt Weg frei: Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder

5. Mai 2021 // ticker/ig

Das Bundeskabinett hat am (heutigen) Dienstag den von den Bundesministerinnen Anja Karliczek (CDU) und Franziska Giffey (SPD) eingebrachten Gesetzentwurf zur Einführung eines Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder gebilligt. Er wird nun im Bundestag und Bundesrat beraten. Die Länderkammer wird nach zwd-Informationen die Zustimmung von ausreichenden Finanzzusagen des Bundes abhängig machen.

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Die Regierungsmitteilung vom 5. Mai spricht davon, durch den Kabinettsbeschluss seien die Voraussetzungen geschaffen, um eines der Flagschiffprojekte der Koalition in dieser Legislatur für mehr Vereinbarkeit und mehr Bildungsgerechtigkeit in der Bildung umzusetzen. Mit dem Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter könne endlich eine Betreuungslücke geschlossen werden, die nach der Kita für viele Familien wieder aufklafft, wenn die Kinder eingeschult werden. Das Gesetzgebungsvorhaben sieht vor, dass ab August 2026 zunächst alle Kinder der ersten Klassenstufe einen Anspruch darauf haben sollen, ganztägig gefördert zu werden. Dieser Anspruch solle in den Folgejahren um je eine Klassenstufe ausgeweitet werden. Die Zielmarke ist das Jahr 2029. Bis dahin - zum August 2029 - soll, wie Karliczek und Giffey erklärten, jedes Grundschulkind der Klassenstufen 1-4 einen Anspruch auf ganztägige Betreuung geltend machen können. Bundesbildungsministerin Karliczek mahnte die Länder, nun "mitzuziehen". Sie hätten jetzt die erforderliche Zeit, um das erforderliche Personal auszubilden. Angesichts der Tatsache, das der Bundesrat bereits in dem vergangenen Jahr erhebliche größere finanzielle Anstrengungen des Bundes eingefordert hatte, kommt die Forderung der Ministerin nicht überraschend, dass Bund, Länder und Kommunen das Projekt nun gemeinsam anpacken.

Bundesfamilienministerin Giffey äußerte vor der Bundespressekonferenz die Überzeugung, der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder könne "zum Gamechanger werden – für mehr Vereinbarkeit und Bildungsgerechtigkeit". Das Vorhaben stelle die Weichen für spürbare Verbesserungen für 2,8 Millionen Grundschulkinder und ihre Familien. Es eröffne allen Kindern die Chance, gleich gut gefördert zu werden, und zugleich den Eltern ihr Leben erleichtern, in dem die Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbessert werde. Auch Giffey stellte klar: "Es geht aber nur mit den Ländern. Sie müssen dem Vorhaben zustimmen. Ich hoffe sehr, dass wir hier gemeinsam an einem Strang ziehen werden und eine Lösung im Interesse der Familien finden."

Nach Angaben der Bundesregierung kann der Rechtsanspruch sowohl in Horten als auch in offenen und gebundenen Ganztagsschulen erfüllt werden. Die Schaffung der hierfür bis 2026 notwendigen Betreuungsplätze unterstützt der Bund mit Finanzhilfen in Höhe von bis zu 3,5 Mrd. Euro für Investitionen in die Infrastruktur. Davon werden 750 Mio. € über das Investitionsprogramm zum beschleunigten Ausbau der Bildungsinfrastruktur für Grundschulkinder bereits seit Ende 2020 bereitgestellt. Auch an den laufenden Kosten wird sich der Bund beteiligen und damit die Länder dauerhaft unterstützen. Die Mittel wachsen jährlich an und erreichen 2030 dann 960 Millionen Euro pro Jahr.

Zu den Details des Gesetzentwurfs mehr in Ausgabe 385 des zwd-POLITIKMAGAZINs.

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