EUROPÄISCHER BILDUNGSRAUM : Bundesregierung: „Kann Beitrag zur Stärkung der europäischen Identität und der Wettbewerbsfähigkeit Europas leisten“

10. Januar 2019 // ticker

Ein Europäischer Bildungsraum könnte einen Beitrag zur Stärkung des europäischen Hochschul- und Forschungsraums, der europäischen Identität und er Wettbewerbsfähigkeit Europas leisten. Das schreibt die Bundesregierung in der Antwort (Drs. 19/6717) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (Drs. 19/6269).

zwd Berlin. Nach Einschätzung der Bundesregierung sei ein solches Netzwerk „die Vision eines Gebiets, in dem nationale Grenzen insbesondere für die Mobilität und die Anerkennung von Abschlüssen nicht mehr von Bedeutung sind.“ Die Europäische Kommission hatte auf Initiative des französischen Staatspräsidenten Emmanuel Macron erklärt, bis zum Jahr 2024 rund 20 Europäische Hochschulen einrichten zu wollen. Eine vernetzte Hochschullandschaft in Europa sei Ausdruck gelebter Freizügigkeit und Basis des Austausches sowie gegenseitigen Lernens und Verstehens, schreibt die Bundesregierung.

Die Bundesregierung betont, dass sie sich gemeinsam mit den Ländern erfolgreich dafür eingesetzt habe, dass die Kriterien bei der Ausschreibung der Europäischen Kommission zur Schaffung der Europäischen Hochschulen möglichst offen gehalten werden, so dass den Hochschulen in Europa möglichst viel Spielraum für unterschiedlichste Kooperationsformen gegeben wird. Ziel aller künftigen Europäischen Hochschulnetze werde sein, die teilweise bereits bestehenden oder auch noch nicht existierenden Kooperationen zwischen europäischen Hochschulen auf ein höheres Niveau zu heben. Das gelte sowohl für Lehre und Forschung als auch beim Transfer. Neugründungen seien nicht vorgesehen. Maßnahmen könnten dabei unter anderem gemeinsame Studien- und Forschungsprogramme sein, die Förderung der Mehrsprachigkeit, Mobilitätsförderung von Studierenden, akademischem Personal und Forscher*innen, gemeinsame Studienabschlüsse, vereinfachte Anerkennungsmechanismen, digitale Lehr- und Lernangebote sowie gemeinsame Transferinitiativen. Die Ausschreibung der Europäischen Kommission, die am 24. Oktober 2018 veröffentlicht wurde, trage diesem Ansatz Rechnung.

Bereits 33.000 Kooperationen weltweit

Die Kommission sieht laut Antwort vor, dass insgesamt 30 Millionen Euro für eine dreijährige Förderung bereitgestellt werden. In der neuen Programmgeneration ab 2021 sollen nach Planung der Kommission rund 1,3 Milliarden Euro in einer eigenen Programmsäule im Nachfolgeprogramm zu Erasmus+ zur Verfügung gestellt werden. Mit Mitteln von Erasmus+ seien jährlich etwa 315.000 Studierende aus Europa mobil. Aus Deutschland erhielten mehr als 40.000 Studierende pro Jahr ein Erasmus-Stipendium. Hinzu komme die Mobilität von Lehrenden und nicht-wissenschaftlichem Personal der Hochschulen.

Deutsche Hochschulen verfügen nach Kenntnis der Bundesregierung über insgesamt rund 33.000 Kooperationen weltweit, darunter zahlreiche partnerschaftliche Kontakte zu anderen europäischen Hochschulen. Es gebe keine Definition, ab wann diese Kooperationen ein Hochschulnetzwerk darstellen. Im Rahmen der Ausschreibung der Europäischen Kommission könnten sich nunmehr Hochschulen bewerben, die bisher lose zusammengearbeitet haben, genauso wie Hochschulen, die bereits erkennbare strategische Partnerschaften eingegangen seien.

Die Bundesregierung will ab 2019 bis 2021 jährlich bis zu sieben Millionen Euro für ein nationales flankierendes Programm bereitstellen. Ziel des nationalen Begleitprogramms sei es, die europäische Dimension deutscher Hochschulen in multilateralen europäischen Netzwerken zu stärken. Es seien drei Programmlinien vorgesehen, um die deutschen Hochschulen bei ihrem Einstieg in diesen dynamischen Prozess zu unterstützen beziehungsweise für nachfolgende EU-Ausschreibungen vorzubereiten.

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