zwd Berlin. Nur eine Minderheit der Unternehmen habe der Aufforderung nach Entgeltgleichheit demnach Folge geleistet: 19 Prozent der Betriebe mit 201 bis 500 Beschäftigten seien bisher zu der Beseitigung der Bezahlungsungerechtigkeit aktiv geworden, große Betriebe ab 501 Mitarbeiter*innen kamen auf 18 Prozent. Die Studie, die in Kooperation des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI), der Hans-Böckler-Stiftung und dem Institut für empirische Sozial- und Wirtschaftsforschung (INES Berlin) entstand, ist repräsentativ für Betriebe mit Betriebsrat mit mehr als 20 Beschäftigten.
Um das Entgelttransparenzgesetz verbindlicher zu gestalten, raten die Studienautor*innen zu verpflichtenden Prüfungen. Auch kleinere Hürden der individuellen Auskunftsanspruch würden Abhilfe leisten. Außerdem sollen „wirksame Sanktionen“ bei Verstoß gegen gesetzliche Verpflichtungen festgelegt werden.
Das Gesetz trat Mitte 2017 in Kraft. Seit Anfang 2018 gilt außerdem ein "individueller Auskunftsanspruch" für Unternehmen mit mehr als 200 Beschäftigten.