STREIT UM GRUNDGESETZÄNDERUNG : Länder wollen Vermittlungsausschuss anrufen

5. Dezember 2018 // Hannes Reinhardt

Der Streit um die vom Bundestag bereits beschlossene Grundgesetzänderung für mehr Investitionen des Bundes in die Bildungsinfrastruktur soll im Vermittlungsausschuss beigelegt werden. Das gaben die Ministerpräsident*innen der Länder nach ihrem außerordentlichen Treffen am Mittwoch in Berlin bekannt.

 Ministerpräsidentenkonferenz am 25.10.2018 in Hamburg - Bild: Roland Magunia
Ministerpräsidentenkonferenz am 25.10.2018 in Hamburg - Bild: Roland Magunia

zwd Berlin. Das Votum sei dabei einstimmig ausgefallen, berichtete Hamburgs Erster Bürgermeister Peter Tschentscher (SPD) im Anschluss an die Konferenz. Ziel sei es, den Entwurf des Bundestages grundlegend zu überarbeiten.

Streitpunkt ist vor allem die Aufteilung der Finanzierungsanteile zwischen Bund und Ländern bei Investitionen in die Schulinfrastruktur. Laut der Vorlage sollen die Kosten bei gemeinsamen Projekten ab dem Jahr 2020 jeweils hälftig getragen werden – ein spät hineinverhandelter und laut Länder nicht abgestimmter Passus. „Das führt dazu, dass nur die Länder, die ohnehin finanzstark sind, sich das erlauben können“, kritisierte Tschentscher.

Laut dpa hieß es in Regierungskreisen, der Digitalpakt Schule und andere Projekte könnten sich um einige Monate verschieben und erst bis Ostern 2019 kommen. Ursprünglich war das Inkrafttreten der neuen Regelung für den 1. Januar des kommenden Jahres geplant gewesen.

Der Vermittlungsausschuss soll auf der Sitzung des Bundesrates am 14. Dezember angerufen werden.

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