ZUWANDERUNG UND QUALIFIKATION : Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse: Zahl der Anträge seit 2012 deutlich gestiegen

7. Juni 2016 // zwd Berlin (hr/ticker).

  • Wanka: „Berufsanerkennung Brücke in eine Beschäftigung“
  • OECD lobt neu geschaffenen rechtlichen Rahmen

  • Seit Einführung des Rechtsanspruchs auf ein Anerkennungsverfahren von ausländischen Berufsabschlüssen vor vier Jahren ist die Zahl der Anträge deutlich gewachsen. Das geht aus dem Bericht zum Anerkennungsgesetz 2016 hervor, den Bundesregierung am Mittwoch beschlossen hat. So wurden zwischen 2012 und 2014 mehr als 44.000 Anträge auf Berufsanerkennung allein für bundesrechtlich geregelte Berufe gestellt, davon gut 17.600 Anträge im Jahr 2014.

    Der Bericht zeigt, dass 96 Prozent der Verfahren mit einer vollen oder teilweisen Anerkennung abgeschlossen wurden. „Berufsanerkennung ist für Menschen mit einem ausländischen Bildungsabschluss eine Brücke in eine Beschäftigung, die ihrer Qualifikation entspricht. Das hilft bei der Arbeitsmarktintegration“, sagte die Bundesministerin für Bildung und Forschung, Prof.‘in Johanna Wanka (CDU). Auch die OECD hob in ihrem Bericht „Erfolgreiche Integration“ den neu geschaffenen rechtlichen Rahmen für die Anerkennung in Deutschland als Instrument zur Fachkräftegewinnung positiv hervor. „Ich rechne damit, dass das Interesse auch aufgrund des Flüchtlingszuzugs weiter zunehmen wird. Wir müssen dabei sicherstellen, dass das Recht auf ein Anerkennungsverfahren auch tatsächlich in Anspruch genommen werden kann. Die Kosten der Anerkennung dürfen hier keine Hürde darstellen“, betonte Wanka.

    Das Bundesbildungsministerium (BMBF) plant daher die Auflage eines neuen Förderprogramms, mit dem gering verdienende Personen vor allem bei der Übernahme von Anerkennungsgebühren oder Übersetzungskosten unterstützt werden. Die SPD-Bundestagsfraktion begrüßte diese Ankündigung Wankas. „Wir setzen uns seit langem dafür ein, dass die Finanzierungslücken im Anerkennungsverfahren geschlossen werden. Wir wollen allen Antragstellern die gleichen Chancen ermöglichen“, erklärte der zuständige Berichterstatter Karamba Diaby.

    Der Bericht zeigte darüber hinaus auf, dass mit dem Anerkennungsgesetz Grundlagen für einen einheitlichen Verwaltungsvollzug in den Gesundheitsberufen gelegt wurden. Die Länder haben dazu für diese Berufsgruppe eine übergreifende Gutachtenstelle bei der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen eingerichtet.

    Die neuen Zahlen für 2015 wird das Statistische Bundesamt im Herbst dieses Jahres vorlegen.

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