Redaktion/igNach langem koalitionsinternen Tauziehen liegt der von der Bundesregierung am 27. September verabschiedete Gesetzentwurf zur Einführung der Kindergrundsicherung jetzt beim Bundestag und Bundesrat. Bundesfamilienministerin Lisa Paus, die lange einen einsamen Kampf führte, dürfte spätestens nach der grundlegenden Kritik der Sachverständigen im Rahmen einer Anhörung im zuständigen Bundestagsausschuss am 13. November klar sein, dass der in ihrem Hause erarbeitete Entwurf erheblichen Veränderungen unterliegen wird. Das Vorhaben ist Titelgeschichte der Ausgabe 399 A (zugleich eine Beilage der Gesellschaft Chancengleichheit).