UNTERRICHTUNG DER BUNDESREGIERUNG : BAföG-Entlastung sinkt leicht - 1,07 Mrd. Ländermittel für Bildung

23. Juni 2025 // Ulrike Günther

Die Bundes-Finanzierung des BAföG hat die Länder 2024 um rund 1,073 Mrd. Euro entlastet, ein leichter Rückgang gegenüber dem Vorjahr. Die freigewordenen Mittel setzen diese für Investitionen in Schule und Hochschule ein, für Lehrkräfte, Integration, Ganztagsausbau, akademische Grundfinanzierung, Infrastruktur und Lehrqualität. Dabei sinken die prognostizierten Zahlen von BAföG-Studierenden nach Daten von Destatis weiter, ebenso die vom Staat geleistete Fördersumme.

Immer weniger Studierende erhalten die staatliche Studienförderung. - Bild: Public Domain Pictures
Immer weniger Studierende erhalten die staatliche Studienförderung. - Bild: Public Domain Pictures

zwd Berlin. Die Bundesländer haben für 2024 eine Gesamtsumme durch die Entlastung von BAföG-Zahlungen in Höhe von knapp 1,073 Mrd. Euro gemeldet. Dieser Wert liege ca. 17 Mill. Euro unter dem für 2023 angegebenen Entlastungsbetrag und befinde sich etwa auf dem für 2022 genannten Niveau (1,069 Mill. Euro), teilt die Bundesregierung in einer Unterrichtung (Drs. 21/ 400) zur Verwendung der freigesetzten BAföG-Mittel mit. Dabei hätten 11 Länder in etwa die gleichen Entlastungsbeträge berichtet wie im Vorjahr. Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Thüringen hätten demgegenüber einen schwachen Rückgang der durch die Bundes-Finanzierung des BAföG tatsächlich freigewordenen Mittel von – 2,4 Mill. (MV) bis – 5,9 Mill. Euro (NI) verzeichnet.

Regierung: Freie BAföG-Mittel sorgen bei Bildung für Verbesserungen

Insgesamt trage „die Entlastung durch den Bund dazu bei, die erheblichen Verbesserungen im Bildungsbereich“ zu unterstützen, resümiert die Regierung. Verglichen mit 2023 haben die Länder laut Bericht die Ausgaben der zusätzlich verfügbaren Mittel im Schulbereich um ca. 9,6 Mill. Euro auf 510,6 Mill. Euro gesteigert (2023: ca. 501 Mill. Euro), in der Hochschuldomäne sei der Betrag mit 801,6 Mill. Euro fast konstant geblieben (2023: 800,7 Mill. Euro). Der Bund finanziert seit 2015 gemäß dem 25. BAföG-Änderungsgesetz (Drs. 18/ 3142) komplett die Studienhilfe, vorher hatten die Länder 35 Prozent übernommen. Die Regierung ist aufgefordert (Drs. 18/ 6588), das Parlament jährlich darüber zu informieren, wie die Länder die freigewordenen Summen verwendet haben.

Sinkende Anzahl BAföG-geförderter Studierender prognostiziert

Wie aus einer Antwort der Bundesregierung (Drs. 21/ 309) auf eine Anfrage der Linksfraktion (Drs. 21/ 104) vom Mai hervorgeht, prognostiziert das Fraunhofer Institut für Informationstechnik (FIT) in den folgenden Jahren eine weiter rückläufige Anzahl von studentischen BAföG-Empfänger:innen. Für 2025 schätzt das FIT 320.000 im Jahresdurchschnitt durch BAföG geförderte Studierende, für 2029 nur noch 265.000. Entsprechend sieht die Regierung BAföG-Fördersummen voraus, die – bei gleicher Rechtsgrundlage des 29. BAföG-Änderungsgesetzes (Drs. 20/ 11313, 20/ 11815) - von 2,67 Mrd. Euro im Jahr 2025 auf ca. 1,91 Mrd. Euro 2029 sinken. 2023 wurden nach Angaben von Destatis durchschnittlich 359.847 Student:innen über BAföG unterstützt, ca. 12,5 Prozent aller an Hochschulen Immatrikulierten. Die gesamte Fördersumme betrug 2,86 Mrd. Euro, Studierende erhielten im Mittel 663 Euro monatlich.

Länder finanzieren mehr Schulpersonal und Ganztagsausbau

Im Verhältnis zum Jahr vorher hätten die Bundesländer die Entlastungsmittel im schulischen Kontext überwiegend unverändert eingesetzt, teilt die Regierung mit, wie zum Aufstocken des Personals, d.h. für mehr Lehrkräfte, Schritte zum Rekrutieren von Lehrer:innen, Vertretungen im Unterricht und Weiterbildungen, überdies für Inklusion, Schulsozialarbeit, Sprachförderung und Integration, Berufsorientierung und Ganztagsausbau. Bremen habe darüber hinaus in die Ausrüstung von berufsschulischen Werkstätten investiert, Mecklenburg-Vorpommern in das Einrichten eines digitalen Portals zur Unterrichtshilfe, Niedersachsen in ein Stufenkonzept, um mehr Personal in Krippengruppen einzuführen.

Entlastungsmittel sollen Qualität der Hochschullehre verbessern

Im Hochschulgebiet haben die Länder nach Regierungsaussagen ebenfalls im Wesentlichen dieselben Zwecke für die Nutzung der freigewordenen Mittel aufgelistet wie im Vorjahr, dazu gehören eine gestärkte Grundfinanzierung der akademischen Institutionen, Begleichen der Kosten von baulichen und Unterhaltsmaßnahmen, Infrastruktur, Ausstattung sowie Verbesserungen der Lehrqualität. Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen hätten jedoch die Förderung der Hochschulen um – 2,0 Mill. (TH) bis – 2,8 Mill. Euro (HH) reduziert, Niedersachsen habe andererseits die finanzielle Unterstützung um + 8 Mill. und das Saarland um + 0,15 Mill. Euro erhöht.

Während Schleswig-Holstein die BAföG-Entlastungsbeträge der Unterrichtung zufolge allein zum Finanzieren von über 725 neuen Schullehrer:innen einsetzte, flossen in Hessen und in Sachsen-Anhalt die Mittel ausschließlich in den hochschulischen Sektor, wobei das zuletzt erwähnte Land damit erneut nationale wie internationale Forschungs- und Förderungssummen kofinanziert habe. Bayern setzte ca. 91 Prozent der Beträge für Hochschulen ein, Hamburg rund 87,4 Prozent, das Saarland etwa. 85,8 Prozent. Nordrhein-Westfalen legte wie 2023 einen Schwerpunkt auf die finanzielle Mitbeteiligung des – von Bund und Ländern in gleicher Höhe getragenen – Zukunftspaktes Studium und Lehre stärken, die es mit knapp drei Vierteln (201, 25 Mill. Euro) der zur Verfügung stehenden BAföG-Mittel veranschlagte.



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