GESCHLECHTERGERECHTIGKEIT : Brandenburg beschließt als erstes Bundesland ein Paritätsgesetz

31. Januar 2019 // Julia Trippo

Als erstes deutsches Bundesland hat Brandenburg heute ein Gleichstellungsgesetz für Wahlen beschlossen. Im Sommer 2020 soll die Regelung in Kraft treten. Damit übernimmt Brandenburg eine Vorreiterrolle in der Frage um die gleichberechtigten Repräsentation von Männer und Frauen in den Parlamenten. Seit Monaten wird über gleichstellungspolitische Möglichkeiten zur Parität im Bundestag und Länderparlamenten debattiert.

Brandenburgisches Landtagsgebäude, Bild: Stefan Gloede
Brandenburgisches Landtagsgebäude, Bild: Stefan Gloede

zwd Potsdam. Mit den Stimmen der Regierungsfraktionen SPD und Die Linke, sowie der Oppositionsfraktion Bündnis90/Die Grünen stimmte der Landtag in Potsdam für die Änderung des brandenburgischen Wahlgesetzes. Gegen das Gesetz votierten die Oppositionsfraktionen der CDU und AfD. Der Neuregelung zufolge müssen die brandenburgischen Parteien zunächst ihre Wahllisten nach Männern und nach Frauen erstellen. Nachdem das Geschlecht des Spitzenkandidaten oder der Spitzenkandidatin feststeht, wird die finale Wahlliste abwechselnd mit Männern und Frauen verfasst. Jene, die sich weder dem weiblichen noch dem männlichen Geschlecht zuordnen, können sich entscheiden, entweder auf der Liste der Männer oder der Frauen zu kandidieren. Das Gleichstellungsgesetz für Wahlen betrifft jedoch nicht die Aufstellung der Direktkandidat*innen in den 44 Wahlkreisen. In dem ursprünglichen Gesetzentwurf der Grünen-Fraktion vom 21. Februar vergangenen Jahres war dies noch so vorgesehen.

Die SPD-Abgeordnete Klara Geywitz erklärte zu der Wahl: „Im Brandenburgischen Landtag beträgt der Frauenanteil 39 Prozent, im Bundestag nur 31 Prozent. Brandenburg setzt mit dem Parité-Gesetz bundesweit ein Zeichen.“ Als einen großen Sieg für die Demokratie beurteile die brandenburgische Landtagspräsidentin Britta Stark (SPD) das Ergebnis der Abstimmung. Es gehe nicht um ein Frauenthema, sondern um das Ganze. Die Partei- und Bundestagsfraktionsvorsitzende der SPD, Andrea Nahles forderte die Hälfte aller Parlamentssitze für Frauen: "Auch im Bund brauchen wir ein neues Wahlrecht. Dass es von allein nicht geht, zeigen die letzten 100 Jahre."

Als Vorbild für den Bundestag sieht Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) den Vorstoß aus Brandenburg. Sie erklärte gestern gegenüber der Bild-Zeitung weiter: „Unser Ziel muss eine Reform des Wahlrechts sein, die eine gerechte Beteiligung beider Geschlechter im Parlament unterstützt.“ Zustimmung erhielt sie dafür von Cornelia Möhring, Bundestagsabgeordnete der Links-Fraktion und frauenpolitische Sprecherin. Sie nutzte das Ergebnis aus Potsdam zum Anlass ihrer Forderung an die Bundesregierung: „Nun sollte der Bundestag nachziehen – 100 Jahre nach Einführung des Frauenwahlrechts“.

Das Gesetz wird am 30. Juni 2020 in Kraft treten und damit für die Landtagswahlen 2024 gelten. Die Wahllisten zu den am 1. September 2019 stattfindenden Landtagswahlen in Brandenburg werden somit noch nicht paritätisch von Frauen und Männern besetzt.

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