Um pandemiebedingte Einschränkungen des kulturellen Lebens entlasten, stellte die Bundesregierung über Sonderfonds für Kulturveranstaltungen seit dem Sommer 2021 Mittel in Höhe von 2,5 Milliarden Euro zur Verfügung. Nun haben Anfang März Bund und Länder eine Verlängerung der Wirtschaftlichkeitshilfe bis zum 31. Dezember 2021 und der Anerkennung freiwilliger Absagen vereinbart. Unabhängig von der geltenden Regulierungslage werden freiwillige Absagen privater Veranstalter als „pandemiebedingt“ für den Zeitraum vom 18.11.2021 bis 31.3.2022. anerkannt.
„Der Sonderfonds ist das zentrale Instrument des Bundes zur Absicherung von Kulturveranstaltungen gegen pandemiebedinge Risiken. Aktuell stehen viele Veranstalterinnen und Veranstalter von Konzerten, Festivals oder Tourneen vor der Entscheidung, ob sie eine Durchführung unter den derzeitigen Auflagen wirtschaftlich verantworten und organisatorisch umsetzen können. Mit der jetzt beschlossenen Verlängerung der Wirtschaftlichkeitshilfe und integrierten Ausfallabsicherung bieten wir den Veranstaltern die dringend benötigte Planungssicherheit bis Ende dieses Jahres,“ erklärte Kultusstaatsministerin Claudia Roth (GRÜNE).
Gezielte Unterstützung durch zwei Hilfsmodule
Die Wirtschaftlichkeitshilfe gewährt bei Veranstaltungen mit bis zu 2.000 Teilnehmenden einen Zuschuss auf die Einnahmen aus Ticketverkäufen. So soll die Finanzierungslücke geschlossen werden, die aufgrund des Infektionsschutzgesetzes und damit verbundenen sinkenden Besucherzahlen verursacht wird. Auch freiwillige Hygienekonzept-Beschränkungen privater Veranstalter haben Anspruch auf die Förderungsmaßnahmen. Im Falle von Corona-bedingten Absagen, Teilabsagen oder Verschiebungen soll die Ausfallabsicherung der Sonderfonds zukünftig 90 Prozent der Ausfallkosten übernehmen. Dies gilt für Kulturveranstaltungen aller Größen und so kann auch Konzerten und Festivals mit über 2.000 Besucher:innen Planungssicherheit geboten werden. Die Umsetzung der beiden Hilfsangebote der Sonderfonds soll durch die Länder erfolgen, deren jeweiligen Kulturbehörden für die Prüfung und Bewilligung der Anträge verantwortlich sein sollen.