Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat sich am 14. Januar für die Rezeptfreiheit der ‚Pille danach’ ausgesprochen. Nach dem Urteil des BfArM-Sachverständigenausschusses für Verschreibungspflicht gibt es keine medizinischen Argumente, die gegen eine Aufhebung der Rezeptpflicht sprechen. Der Ausschuss verwies dabei auf die wichtige Beratungsrolle, die Apotheken beim freien Verkauf der ‚Pille danach’ einnehmen müssen. Die Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Frauen (ASF), Grüne und Linke sowie Frauengesundheitsinstitutionen haben das Bundesgesundheitsministerium aufgefordert, die fachliche Einschätzung des BfArM zügig per Verordnung umzusetzen.
Der Bundesrat hatte bereits am 5. Juli 2013 dafür votiert, die Verschreibungspflicht für die ‚Pille danach’ zu streichen und seine Forderung zuletzt am 8. November 2013 erneut formuliert. Nun liegt es in der Entscheidungsbefugnis des Bundesgesundheitsministers Hermann Gröhe (CDU) die Handreichung des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte umzusetzen.
WHO: Richtige Anwendung der ‚Pille danach' ist ohne ärztliche Betreuung möglich
Die Bundesvorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Frauen (ASF), Elke Ferner, verwies darauf, dass in Europa seit 15 Jahren gute Erfahrungen und wissenschaftliche Erkenntnisse zu dieser niedrigschwelligen Notverhütungsmethode vorlägen. Ergänzend habe die Weltgesundheitsorganisation (WHO) 2010 die Anwendung der LNG-EC-Methode -Levonorgestrel Emergency Contraception (die ‚Pille danach' wirkt auf Grundlage des Wirkstoffs Levonorgestrel) - als einfach beurteilt. Eine ärztliche Betreuung ist demnach für eine korrekte Anwendung nicht erforderlich.
Rezeptpflicht ist „Klientelpolitik für die Ärzteverbände auf dem Rücken von Frauenrechten“
Die frauenpolitische Sprecherin und stellvertretende Vorsitzende der Linken-Bundestagsfraktion, Cornelia Möhring, kritisierte die Forderung des Vorsitzenden der Unions-Arbeitsgruppe Gesundheit, Jens Spahn (CDU), für eine andauernde ärztliche Verordnungspflicht der ‚Pille danach’ als „anmaßend und lebensfremd“. Äußerungen wie diese seien „Klientelpolitik für die Ärzteverbände auf dem Rücken von Frauenrechten“.
Da der Bundesrat bereits zugestimmt habe, begründete Möhring, könne das Gesundheitsministerium die Empfehlung des Bundesinstituts zur Rezeptfreiheit schnell umsetzen. Es sei möglich die im November vom Bundesrat befürwortete Regelung an das im Verfahren befindliche 14. GKV-Änderungsgesetz – das bis Ende März abgeschlossen sein muss - unkompliziert anzuhängen. Um dies durchzusetzen forderte Möhring die SPD auf, ihrem bisherigen Votum für die Freigabe der ‚Pille danach' in Bund und Ländern, Taten folgen zu lassen.
Die höchste Wirksamkeit der ‚Pille danach' besteht in den ersten 24 Stunden nach dem Geschlechtsverkehr
Die Entscheidung des Fachausschusses hat nach Ansicht des Arbeitskreises Frauengesundheit (AKF) „wieder einmal deutlich“ gemacht, dass die Weigerungen der CDU, FDP und des Berufsverbands der Frauenärzte, die ‚Pille danach' rezeptfrei zuzulassen, „auf medizinisch falschen Behauptungen beruhen und ideologisch bedingt sind.“ Die Koalitionspartnerin SPD müsse dafür sorgen, dass die Empfehlung des BfArM zügig umgesetzt wird. Deutschland habe sich endlich den 28 europäischen Staaten anzuschließen, in denen die ‚Pille danach' bereits rezeptfrei ist. Erst dann könnten Frauen diese ohne Zeitverlust einnehmen und von der höchsten Wirksamkeit innerhalb der ersten 24 Stunden profitieren.
Die Gesundheits- und Emanzipationsministerin Nordrhein-Westfalens, Barbara Steffens (Grüne), räumte ein, dass im Ausland die Zahl der Abtreibungen nach der Freigabe ,Pille danach‘ sogar gesunken sei. Niemand sollte den Frauen in Deutschland unterstellen, sie könnten nicht in gleicher Weise die Verantwortung für sich und ihren Körper übernehmen wie Frauen in Frankreich, Belgien oder den Niederlanden, wo die Abgabe der ,Pille danach‘ rezeptfrei ist.
Die Wirkung der ‚Pille danach‘
Die ‚Pille danach‘ ist ein Notfallkontrazeptivum, das eine Schwangerschaft auf Basis des Wirkstoffes Levonorgestrel bis spätestens 72 Stunden nach dem ungeschützten Geschlechtsverkehr verhindern kann. Wenn sich die Eizelle in die Gebärmutter eingenistet hat, kann die Schwangerschaft jedoch nicht mehr abgewendet werden.
BfArM-Ausschuss für Verschreibungspflicht
Der Sachverständigenausschuss für Verschreibungspflicht berät sich in der Regel unter dem Vorsitz des BfArM-Präsidenten. Das Bundesinstitut selbst, das zum Geschäftsbereich des Bundesgesundheitsministeriums gehört, hat im Sachverständigenausschuss kein Stimmrecht. Die Entscheidungen der Sachverständigen gehen als Empfehlung an den Gesetzgeber. Dieser kann dem Ausschuss folgen oder von dessen Position abweichen.
Der Bundesrat hatte bereits am 5. Juli 2013 dafür votiert, die Verschreibungspflicht für die ‚Pille danach’ zu streichen und seine Forderung zuletzt am 8. November 2013 erneut formuliert. Nun liegt es in der Entscheidungsbefugnis des Bundesgesundheitsministers Hermann Gröhe (CDU) die Handreichung des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte umzusetzen.
WHO: Richtige Anwendung der ‚Pille danach' ist ohne ärztliche Betreuung möglich
Die Bundesvorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Frauen (ASF), Elke Ferner, verwies darauf, dass in Europa seit 15 Jahren gute Erfahrungen und wissenschaftliche Erkenntnisse zu dieser niedrigschwelligen Notverhütungsmethode vorlägen. Ergänzend habe die Weltgesundheitsorganisation (WHO) 2010 die Anwendung der LNG-EC-Methode -Levonorgestrel Emergency Contraception (die ‚Pille danach' wirkt auf Grundlage des Wirkstoffs Levonorgestrel) - als einfach beurteilt. Eine ärztliche Betreuung ist demnach für eine korrekte Anwendung nicht erforderlich.
Rezeptpflicht ist „Klientelpolitik für die Ärzteverbände auf dem Rücken von Frauenrechten“
Die frauenpolitische Sprecherin und stellvertretende Vorsitzende der Linken-Bundestagsfraktion, Cornelia Möhring, kritisierte die Forderung des Vorsitzenden der Unions-Arbeitsgruppe Gesundheit, Jens Spahn (CDU), für eine andauernde ärztliche Verordnungspflicht der ‚Pille danach’ als „anmaßend und lebensfremd“. Äußerungen wie diese seien „Klientelpolitik für die Ärzteverbände auf dem Rücken von Frauenrechten“.
Da der Bundesrat bereits zugestimmt habe, begründete Möhring, könne das Gesundheitsministerium die Empfehlung des Bundesinstituts zur Rezeptfreiheit schnell umsetzen. Es sei möglich die im November vom Bundesrat befürwortete Regelung an das im Verfahren befindliche 14. GKV-Änderungsgesetz – das bis Ende März abgeschlossen sein muss - unkompliziert anzuhängen. Um dies durchzusetzen forderte Möhring die SPD auf, ihrem bisherigen Votum für die Freigabe der ‚Pille danach' in Bund und Ländern, Taten folgen zu lassen.
Die höchste Wirksamkeit der ‚Pille danach' besteht in den ersten 24 Stunden nach dem Geschlechtsverkehr
Die Entscheidung des Fachausschusses hat nach Ansicht des Arbeitskreises Frauengesundheit (AKF) „wieder einmal deutlich“ gemacht, dass die Weigerungen der CDU, FDP und des Berufsverbands der Frauenärzte, die ‚Pille danach' rezeptfrei zuzulassen, „auf medizinisch falschen Behauptungen beruhen und ideologisch bedingt sind.“ Die Koalitionspartnerin SPD müsse dafür sorgen, dass die Empfehlung des BfArM zügig umgesetzt wird. Deutschland habe sich endlich den 28 europäischen Staaten anzuschließen, in denen die ‚Pille danach' bereits rezeptfrei ist. Erst dann könnten Frauen diese ohne Zeitverlust einnehmen und von der höchsten Wirksamkeit innerhalb der ersten 24 Stunden profitieren.
Die Gesundheits- und Emanzipationsministerin Nordrhein-Westfalens, Barbara Steffens (Grüne), räumte ein, dass im Ausland die Zahl der Abtreibungen nach der Freigabe ,Pille danach‘ sogar gesunken sei. Niemand sollte den Frauen in Deutschland unterstellen, sie könnten nicht in gleicher Weise die Verantwortung für sich und ihren Körper übernehmen wie Frauen in Frankreich, Belgien oder den Niederlanden, wo die Abgabe der ,Pille danach‘ rezeptfrei ist.
Die Wirkung der ‚Pille danach‘
Die ‚Pille danach‘ ist ein Notfallkontrazeptivum, das eine Schwangerschaft auf Basis des Wirkstoffes Levonorgestrel bis spätestens 72 Stunden nach dem ungeschützten Geschlechtsverkehr verhindern kann. Wenn sich die Eizelle in die Gebärmutter eingenistet hat, kann die Schwangerschaft jedoch nicht mehr abgewendet werden.
BfArM-Ausschuss für Verschreibungspflicht
Der Sachverständigenausschuss für Verschreibungspflicht berät sich in der Regel unter dem Vorsitz des BfArM-Präsidenten. Das Bundesinstitut selbst, das zum Geschäftsbereich des Bundesgesundheitsministeriums gehört, hat im Sachverständigenausschuss kein Stimmrecht. Die Entscheidungen der Sachverständigen gehen als Empfehlung an den Gesetzgeber. Dieser kann dem Ausschuss folgen oder von dessen Position abweichen.