zwd Berlin. Vorbehaltlich einer Zustimmung des Bundesrates kann der Bund somit in Kürze die Länder bei der Bildungsinfrastruktur unterstützen. Die Änderung des Grundgesetzes ist aufgrund des Kooperationsverbotes u.a. für die Realisierung des Digitalpakts Schule erforderlich, in dessen Rahmen in den nächsten Jahren fünf Milliarden Euro vom Bund für die digitale Ausstattung der Schulen an die Länder fließen sollen.
Eine Mehrheit im Bundesrat ist jedoch ungewiss. Während sich Baden-Württemberg klar gegen die Änderung ausspricht und den Bildungsföderalismus in Gefahr sieht, ist auch die Zustimmung von Bayern, Sachsen, Hessen und Nordrhein-Westfalen fraglich. Diese Länder bringen es gemeinsam auf 27 Stimmen in der Länderkammer. Sollten sie sich alle gegen die Gesetzesänderung aussprechen, wäre dort die notwendige Zwei-Drittel-Mehrheit von 46 Ja-Stimmen verfehlt.
Angenommen wurde am Donnerstag darüber hinaus bei Enthaltung der AfD mit der Mehrheit der übrigen Bundestagsfraktionen das Vorhaben der Bundesregierung, mit einem neuen Sondervermögen „Digitale Infrastruktur“ den Breitbandausbau sowie die digitale Infrastrukturen an Schulen zu fördern (Drs. 19/4720). Abgelehnt wurde hingegen ein aus dem Oktober 2017 stammender Antrag mit dem Titel „Kooperationsverbot in der Bildung vollständig aufheben“ der Linken-Fraktion (Drs. 19/13). Dagegen stimmten die übrigen Fraktionen bei Enthaltung der Grünen.
Eine ausführliche Berichterstattung zu den Änderungen der Bund-Länder-Beziehungen im Bildungsbereich lesen Sie in der kommenden Ausgabe des zwd-POLITIKMAGAZINs.