40 JAHRE FRAUENRECHTSKONVENTION : CEDAW - Ein internationaler Meilenstein der Gleichstellungspolitik

28. November 2019 // Julia Trippo

Vor 40 Jahren verabschiedeten die Vereinten Nationen den ersten weltweiten Völkerrechtsvertrag zu Frauenrechten. Bundesfrauenministerin Franziska Giffey (SPD) lud am Mittwoch anlässlich des Jubiläums der Frauenrechtskonvention (CEDAW - Convention of the Elimination of All Forms of Discrimination Against Women) zur Dialogveranstaltung „Mit Recht zur Gleichstellung“ in die Landesvertretung Niedersachsen in Berlin ein.

Bild: zwd
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zwd Berlin. Das Recht auf Gleichstellung steht auf dem Papier schon lange fest. Doch wenn es um die tatsächliche Umsetzung geht, geraten gleichstellungspolitische Maßnahmen und Frauenrechte schnell unter Druck, bewertete die Parlamentarische Staatssekretärin bei der Bundesfrauenministerin Caren Marks (SPD) die derzeitige Situation. Besonders sexuelle und reproduktive Rechte würden wesentlich stärker in Frage gestellt, Frauenrechte befinden sich deshalb in „alarmierenden Zeiten“. Marks verwies auch auf neue, frauenpolitische Herausforderungen, die seit der Verabschiedung der Frauenrechtskonvention vor 40 Jahren aufgetreten sind, wie beispielsweise Gleichstellung in der digitalen Welt.

Prof.´in Beate Rudolf, Direktorin des Deutschen Instituts für Menschenrechte, hob in ihrem Impulsvortrag die Zentralelemente CEDAWs hervor. Sie gab eine Einführung zu dem rechtlichen Status der Konvention. CEDAW sei internationales Recht, stehe damit also über dem Bundes- und Landesrecht. Bundesgesetze müssten CEDAW-konform ausgelegt werden. Die Konvention gebe uns wichtige Instrumente an die Hand, so die habilitierte Juristin. Beispielsweise zeitweilige Sondermaßnahmen, die im Artikel 4 von CEDAW festgelegt seien. Diese besagten, dass der Staat spezifische Maßnahmen ergreifen dürfe, die die tatsächliche Gleichstellung der Geschlechter herbeiführen, wenn allgemeine Fördermaßnahmen zugunsten von Frauen nicht wirken. Für Rudolf ein klares Zeichen: „Frauenförderprogramme bis hin zu Quoten sind erlaubt.“ Besonders in der Debatte zu geschlechterparitätischen Regelungen müsse CEDAW ernstgenommen werden. Ferner müssten Staaten sogar angemessen begründen, warum sie keine zeitweiligen Sondermaßnahmen ergreifen, wie die allgemeinen Empfehlung Nr. 25 von CEDAW vorschreibt, referierte Rudolf. Verweise auf eine Machtlosigkeit aufgrund vorherrschender Marktmächte oder politischer und parteilicher Überzeugungen würden hier nicht ausreichen.

Susanne Kahl-Passoth, stellvertretende Vorsitzende des Deutschen Frauenrates (DF), nutzte ihren Impulsvortrag, um darauf zu verweisen, dass Gleichstellungspolitik als Querschnittsaufgabe verstanden werden müsse. Zwar bedankte sich für den konstruktiven Austausch mit dem Bundesfrauenministerium, doch es brauche „mehr als ein Haus, um wahre Änderungen nach vorne zu treiben“.

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