
„Schon aus Gründen der politischen Teilhabe ist die Besetzung von drei Posten im Gemeinsamen Bundesausschuss mit mindestens einer Frau unabdingbar“, so Groß weiter. Außerdem sei es für den Posten dringend notwendig, eine Person mit medizinischem Sachverstand einzusetzen. Der Fall zeige erneut, dass es für weiblichen Gremiennachwuchs keine entsprechende Unterstützungskultur gebe, kritisierte die DÄB-Präsidentin. „Ohne die Beteiligung von Ärztinnen gehen die Entscheidungen in der Gesundheitsversorgung an den Bedürfnissen und der Lebenswirklichkeit von Frauen und Männern und von Ärztinnen und Ärztin vorbei“, mahnte Groß.
Der DÄB forderte den G-BA daher auf, sowohl bei anstehenden Personalentscheidungen als auch bei der Besetzung der Gremien auf ärztliche Kompetenz und auf eine geschlechtergerechte Besetzung zu achten. Dies entspricht einer langjährigen Forderung des Vereins, Ärztinnen stärker in die Gremien der ärztlichen Selbstverwaltungen miteinzubeziehen. Dort seien immer noch überwiegend Männer vertreten, so der DÄB.