BERICHT ZUR MENSCHENRECHTSSITUATION : Deutschland muss mehr zur Beseitigung von geschlechtsspezifischer Gewalt und Lohnungerechtigkeit tun

7. Dezember 2018 // Julia Trippo

In Deutschland herrscht Handlungsbedarf bei der Beseitigung von geschlechtsspezifischer Gewalt und Lohnungerechtigkeit. Dies zeigt der am Mittwoch vorgestellte diesjährige Bericht des Deutschen Instituts für Menschenrechte auf.

zwd Berlin. So ergab der Bericht mit dem Titel „Entwicklung der Menschenrechtssituation in Deutschland: Juli 2017-Juni 2018“ dass die Bundesrepublik weitere frauen- und gleichstellungspolitische Maßnahmen ergreifen müsse. Bezüglich der Lohnungleichheit zwischen Frauen und Männern zeigte sich das Menschenrechtsinstitut mit existierenden Maßnahmen unzufrieden. Beispielsweise würden Untersuchungen zeigen, dass vorhandene Instrumente zur Durchsetzung von Lohnansprüchen nicht zielführend seien. Ein Gesamtkonzept sei erforderlich, um die strukturelle Unterlegenheit der Betroffenen anzuerkennen und dem angemessen zu entgegnen, so der Bericht.

In Hinblick auf geschlechtsspezifische Gewalt begrüßte das Institut die Ratifizierung der Istanbul-Konvention (zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt) durch die Bundesregierung Ende 2017. So enthalte der Koalitionsvertrag bereits Maßnahmen für ein Aktionsprogramm zur Prävention und Unterstützung von Frauen und Kindern, die von Gewalt betroffen sind, sowie den Ausbau der Hilfsstrukturen.

Neben der Analyse der Situation zu Menschenrechten in der Bundesrepublik nimmt der Bericht auch Bezug auf Handlungsempfehlungen und Stellungnahmen der Vereinten Nationen (UN). Diese hatten im Rahmen des Allgemeinen Periodischen Überprüfungsverfahren (UPR) des UN-Menschenrechtsrats der Bundesregierung mehrere politische Maßnahmen zur Verbesserung der Menschenrechte empfohlen. Demnach müsse Deutschland seine Bekämpfung von geschlechtsspezifischer Gewalt verstärken, insbesondere mit einer wirksamen strafrechtlichen Verfolgung. Um die Schließung der geschlechterspezifischen Lohnlücke voranzubringen, sei nach Ansicht der UN eine weitere Förderung von Frauen in Führungspositionen im öffentlichen Dienst und der Privatwirtschaft erforderlich. In ihrer Stellungnahme unterstützte die Bundesregierung die Empfehlungen der UN. Insgesamt hatte sie 209 von 259 Empfehlungen des Überprüfungsverfahrens angenommen und sich somit verpflichtet, konkrete politische Maßnahmen zu entwickeln, diese im gesamten Bundesgebiet umzusetzen und zu überprüfen.

Deutschland hatte sich in diesem Jahr zum dritten Mal dem UPR unterzogen.


Artikel als E-Mail versenden