GEW: „Bundestag muss Gesetzentwurf gründlich überarbeiten“
Von den vom Haushaltsauschuss des Bundestags für eine BAföG-Erhöhung bereitgestellten 150 Millionen Euro sollen nach dem Willen der Bundesregierung gerade einmal 61 Millionen abgerufen werden – den Löwenanteil von 89 Millionen könnte Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) für die Haushaltssanierung einkassieren. Verbunden mit dieser Kritik richtete Andreas Keller, stellvertretender GEW-Vorsitzender und Hochschulexperte, einen Appell an die Abgeordneten des Bundestages: „Das darf sich das Parlament nicht gefallen lassen!" Es müsse den Regierungsentwurf vom Kopf auf die Füße stellen. Für Keller ist es "eine Frage der Glaubwürdigkeit, ob die Abgeordneten von SPD, Grünen und FDP den Regierungsentwurf im Bundestag durchwinken oder auf die Vereinbarungen im Koalitionsvertrag pochen und eine echte BAföG-Reform durchsetzen“. Trotz steigender Lebenshaltungskosten und explodierender Mitpreise wollel das Kabinett die Studierenden, Schülerinnen und Schüler mit einer weitere Nullrunde abspeisen und sowohl Bedarfssätze als auch Wohnpauschalen einfrieren.
Der Regierungsentwurf enthalte zwar positive Ansätze wie eine zögerliche Anhebung der Freibeträge oder die Ausdehnung der Förderungshöchstdauer über ein „Flexibilitätssemester“, aber auch handfeste Verschlechterungen, stellte der GEW-Sprecher fest. „Ein völlig falsches Signal ist, dass die Rückzahlungsrate ehemaliger BAföG-Empfängerinnen und -Empfänger von 130 auf 150 Euro erhöht werden soll. Damit würde der maximale Rückzahlungsbetrag von jetzt 10.010 auf künftig 11.550 Euro steigen. Die Bundesregierung macht damit das Gegenteil dessen, was die Ampelkoalition 2021 angekündigt hatte: Sie will den Darlehensanteil nicht wie versprochen senken, sondern die Schuldenlast für Studierende deutlich anheben. Damit würden insbesondere Studienberechtigte aus Familien ohne akademischen Hintergrund und mit geringem Einkommen weiter vom Hochschulstudium abgeschreckt“, betonte Keller.
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