GESETZENTWURF BUNDESRAT : Freie Träger der Jugendarbeit sollen beim Ganztag helfen

4. August 2025 // Ulrike Günther

Wie können die Bundesländer die Ganztagsbetreuung stemmen? Bei Personal, Strukturen und Finanzen sehen sie sich vor große Herausforderungen gestellt, erst recht in Schulferien. Mit einem Gesetzentwurf möchte der Bundesrat den Ganztag auch über Angebote aus der Jugendarbeit gewährleisten. Die Bundesregierung mahnt an, das Einbeziehen anderer Anbieter müsse Kindeswohl und Kinderschutz gerecht werden. Das Bundesfamilienministerium (BMBFSFJ) werde demnächst einen Vorschlag präsentieren, um Jugendhilfe-Träger am Ganztag zu beteiligen.

Die freie Jugendarbeit macht vielfach beliebte Betreuungs-Angebote. - Bild: flickr/ AGV Gesamtmetall
Die freie Jugendarbeit macht vielfach beliebte Betreuungs-Angebote. - Bild: flickr/ AGV Gesamtmetall

zwd Berlin. In dem am 31. Juli veröffentlichten Gesetzentwurf (Drs. 21/ 1086) begründet der Bundesrat seinen Vorstoß damit, dass der Rechtsanspruch auf ganztägige Betreuung von Grundschüler:innen gerade in Ferienzeiten in den folgenden Jahren "trotz großer Anstrengungen flächendeckend nicht über Tageseinrichtungen für Kinder" zu decken sei. Auch wenn Länder von der im Ganztagsfördergesetz (GaFöG) eingeräumten Möglichkeit einer bis zu vierwöchigen Schließzeit der Betreuungseinrichtungen in den Schulferien Gebrauch machen würden, sei der für öffentliche Jugendhilfe zuständige Träger durch das Gesetz verpflichtet, für nicht von Erziehungsberechtigten beaufsichtigte Kinder alternative Betreuungsformen sicherzustellen.

Länderrat: Kommunen durch Ganztag vor große Herausforderungen

Der ab August 2026 gültige Rechtsanspruch auf Ganztag werde vor allem Kommunen „vor große personelle, strukturelle und finanzielle Herausforderungen“ stellen, betont der Länderrat in der Problembeschreibung. Der Gesetzentwurf solle – über einen demgemäß in das GaFöG einzufügenden Abschnitt - die Grundlage dafür schaffen, dass auch von der Jugendarbeit angebotene, niedrigschwellige Betreuungsarten in den Schulferien den Ganztagsanspruch erfüllen können.

Koalitionsregierung: Kooperation bereichert pädagogische Prozesse

Die Bundesregierung begrüßt in ihrer Stellungnahem das Engagement von Ländern und Kommunen beim Ganztagsausbau und weist darauf hin, dass in der Begründung zum GaFöG Kooperationen von Schulen oder Tageseinrichtungen mit Partnern der außerschulischen Jugendarbeit als Option vorgesehen sind. Eine solche Zusammenarbeit sei seitens der Koalitionsregierung sogar jetzt schon "ausdrücklich erwünscht", da sie "pädagogische Prozesse bereichern und zum Wohlbefinden von Kindern beitragen", heißt es in dem Kommentar.

Kooperationen stellten aus Sicht der Regierung einen "wichtige(n) Faktor" dar, "um im Ganztag formale und non-formale Bildungsangebote im Sinne der Kinder" miteinander zu verbinden. Teilweise hätten Bundesländer u.a. Rahmenvereinbarungen für die Zusammenarbeit der Schulen und Kinder- und Jugendhilfe-Einrichtungen bei der Ganztagsbetreuung getroffen. Auch für die gewöhnliche Unterrichtszeit gebe es an zahlreichen Orten bereits eine regelmäßige Kooperation im schulischen Ganztag mit Partner-Vereinen von außerhalb einschließlich Jugendorganisationen.

Einbeziehen von Jugendhilfe-Trägern muss Kinderschutz gerecht werden

Besondere Bedarfe von Angeboten aus dem Feld der Jugendarbeit erkennt die Bundesregierung laut der Stellungnahme grundsätzlich an, macht jedoch auf Lücken in dem vom Bundesrat vorgelegten Gesetzentwurf aufmerksam. Dieser lasse "Elemente unberücksichtigt (...), welche für eine qualitäts- und rechtssichere Ausgestaltung des Rechtsanspruchs essentiell" seien. Die Regierung gibt zu bedenken, im Entwurf werde z.B. nicht auf die Trägerstrukturen von Angeboten in der Jugendarbeit Bezug genommen. Sie hält es für nötig, diese "auf öffentliche und anerkannte freie Träger der Kinder- und Jugendhilfe" einzugrenzen.

Überdies merkt die Koalitionsregierung als wichtig an, dass den gesetzlichen Regelungen "Belange des Kinderschutzes" zugrunde liegen. Um Angebote aus der Jugendarbeit zur Erfüllung des rechtlichen Ganztagsanspruchs in einem weiteren Umfang heranzuziehen, müssten diese "dem Kindeswohl und der besonderen Schutzbedürftigkeit von Kindern (...) gerecht werden". Insofern erachtet die Regierung es für erforderlich, den Gesetzentwurf des Bundesrates noch weiter zu präzisieren. Im Übrigen sei im Koalitionsvertrag vereinbart, für die Umsetzung des rechtlichen Anspruchs auf Angebote anerkannter freier Träger aus der Jugendarbeit zurückzugreifen und die Vereine bzw. Organisationen in dieser Rolle zu stärken. Das Bundesfamilienministerium (BMBFSFJ) werde in der nächsten Zeit einen entsprechenden Vorschlag präsentieren und dabei auch das Ansinnen der Länder mit aufnehmen.

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