Die Bundesregierung hat am Mittwoch einen einmaligen Heizkostenzuschuss für Haushalte mit geringem Einkommen beschlossen. Nach den Plänen von Bundesbauministerin Klara Geywitz (SPD) sollen Empfänger:innen von Wohngeld sowie BAföG-beziehende Studierende und Auszubildende in elternunabhängiger Wohnsituation im Juni 2022 eine Ausgleichszahlung für die zuletzt stark angestiegenen Energiekosten erhalten. Während für Wohngeldbezieher:innen, die alleine leben, einen Zuschuss in Höhe von 135 Euro vorgesehen ist, wurde betroffenen Student:innen und Auszubildenden vom Bund lediglich eine Energiekostenerstattung von 115 Euro zugesprochen.
Deutsches Studentenwerk: Negative Botschaft an alle Studierenden und Azubis
Trotz der erfreulichen Nachricht, dass auch
Studierende von der Regierung bei der Auszahlung extraordinärer
Heizkostenzuschüsse berücksichtig wurden, gebe es aus Sicht des Deutschen
Studentenwerks (DSW) "keinen triftigen Grund, weshalb sie (Anm. d. Redaktionen: die Studierenden) 20 Euro weniger erhalten sollten als
Wohngeld-Empfänger:innen." Nachdem sich viele Studierende bereits während
der Corona-Pandemie von der Regierung im Stich gelassen gefühlt haben, würden
sie nun auch beim einmaligen Heizkostenzuschuss für Haushalte mit
geringem Einkommen benachteiligt werden. Damit Student:innen und Auszubildende
nicht zu Bezieher:innen weiter Klasse verkämen, müsse das Gesetz im Parlament
dringend nachgebessert werden, verlangte DWS-Generalsekretär Matthias
Anbuhl. Der um 20 Euro geringere Kostenzuschuss für BaföG-Empfänger:innen seien für
ihn letztlich auch mit einem symbolischen Wert verbunden: " Studierende
und Azubis zuletzt - das darf nicht die Botschaft der Bundsregierung sein."
Auch der freie zusammenschluss von
student*innenschaft (fzs) lehnte die unterschiedlich hohen Heizkostenzuschüsse
für Wohngeld- und BAföG-Empfänger:innen in einer Stellungnahme vom Donnerstag
vehement ab. „Dass Studierende 20 Euro weniger bekommen sollen als die anderen
gesellschaftlichen Gruppen, die im Gesetz berücksichtigt werden, erschließt
sich uns absolut nicht“, mahnte Matthis Konrad vom Vorstand des fzs.
"Haben Studierende etwa weniger Heizkosten als andere Statusgruppen?“
Unklar sei auch, weshalb Studierende die Heizkostenzuschüsse – im Gegensatz zu
anderen Gruppen – vorab beantragen müssten.
Empfängerkreis sehr weit eingeschränkt
Zudem kritisierte Lone Grotheer, ebenfalls
Mitglied im Vorstand des fzs, dass der Heizkostenzuschuss von der
Bundesregierung lediglich bei BAföG-beziehenden Student:innen limitiert wurde.
"Andere Studierende mit wenig Geld haben ebenfalls Probleme, neben den
stetig steigenden Heizkosten ihre anfallenden Ausgaben finanzieren zu
können." Hinzu käme, dass nur noch 11 % aller Studierenden BAföG
erhielten. Der Empfänger:innenkreis würde so weit eingeschränkt werden, dass
die Hilfen bei weitem nicht alle Personen mit geringen Einkommen, darunter auch
viele Schüler:innen und Auszubildende, nicht erreichen würden.
Zweifel an dem Entwurf des neuen Heizkostenzuschussgesetzes des SPD-geführten Bauministeriums äußerte auch der Deutsche Mieterbund. Grundsätzlich sei der im Kabinett beschlossene, einmalige Heizkostenzuschuss für Wohngeldempfänger:innen zwar begrüßenswert, doch die angekündigte Zuschusshöhe von 135, bzw. 175 Euro für einen Zwei-Personen-Haushalt nicht ausreichend, um entstandene Mehrkosten "wirklich abzufedern".