HEIZKOSTENZUSCHUSSGESETZ : Für Studierende und Azubis 20 Euro weniger Heizkostenzuschuss

4. Februar 2022 // Victoria Wygrabek

Der von der Bundesregierung am Mittwoch beschlossene einmalige Heizkostenzuschuss für einkommensschwache Haushalte ist bei Studierendenverbänden und dem Deutschen Studentenwerk auf Widerspruch gestoßen. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Empfänger:innen von Wohngeld sowie BAföG-beziehende Studierende und Auszubildende, die Berufsausbildungsbeihilfe erhalten, angesichts des starken Anstiegs von Heiz- und Energiekosten finanziell entlastet werden sollen. Dass bei Höhe der Zuschüsse jedoch zwischen Wohngeldbezieher:innen und Studierenden unterschieden wird, ist bei den Betroffenen auf Unverständnis gestoßen.

Foto: Pixabay
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Die Bundesregierung hat am Mittwoch einen einmaligen Heizkostenzuschuss für Haushalte mit geringem Einkommen beschlossen. Nach den Plänen von Bundesbauministerin Klara Geywitz (SPD) sollen Empfänger:innen von Wohngeld sowie BAföG-beziehende Studierende und Auszubildende in elternunabhängiger Wohnsituation im Juni 2022 eine Ausgleichszahlung für die zuletzt stark angestiegenen Energiekosten erhalten. Während für Wohngeldbezieher:innen, die alleine leben, einen Zuschuss in Höhe von 135 Euro vorgesehen ist, wurde betroffenen Student:innen und Auszubildenden vom Bund lediglich eine Energiekostenerstattung von 115 Euro zugesprochen.

Deutsches Studentenwerk: Negative Botschaft an alle Studierenden und Azubis

Trotz der erfreulichen Nachricht, dass auch Studierende von der Regierung bei der Auszahlung extraordinärer Heizkostenzuschüsse berücksichtig wurden, gebe es aus Sicht des Deutschen Studentenwerks (DSW) "keinen triftigen Grund, weshalb sie (Anm. d. Redaktionen: die Studierenden) 20 Euro weniger erhalten sollten als Wohngeld-Empfänger:innen." Nachdem sich viele Studierende bereits während der Corona-Pandemie von der Regierung im Stich gelassen gefühlt haben, würden sie nun auch beim einmaligen Heizkostenzuschuss für Haushalte mit geringem Einkommen benachteiligt werden. Damit Student:innen und Auszubildende nicht zu Bezieher:innen weiter Klasse verkämen, müsse das Gesetz im Parlament dringend nachgebessert werden, verlangte DWS-Generalsekretär Matthias Anbuhl. Der um 20 Euro geringere Kostenzuschuss für BaföG-Empfänger:innen seien für ihn letztlich auch mit einem symbolischen Wert verbunden: " Studierende und Azubis zuletzt - das darf nicht die Botschaft der Bundsregierung sein."

Auch der freie zusammenschluss von student*innenschaft (fzs) lehnte die unterschiedlich hohen Heizkostenzuschüsse für Wohngeld- und BAföG-Empfänger:innen in einer Stellungnahme vom Donnerstag vehement ab. „Dass Studierende 20 Euro weniger bekommen sollen als die anderen gesellschaftlichen Gruppen, die im Gesetz berücksichtigt werden, erschließt sich uns absolut nicht“, mahnte Matthis Konrad vom Vorstand des fzs. "Haben Studierende etwa weniger Heizkosten als andere Statusgruppen?“ Unklar sei auch, weshalb Studierende die Heizkostenzuschüsse – im Gegensatz zu anderen Gruppen – vorab beantragen müssten.

Empfängerkreis sehr weit eingeschränkt

Zudem kritisierte Lone Grotheer, ebenfalls Mitglied im Vorstand des fzs, dass der Heizkostenzuschuss von der Bundesregierung lediglich bei BAföG-beziehenden Student:innen limitiert wurde. "Andere Studierende mit wenig Geld haben ebenfalls Probleme, neben den stetig steigenden Heizkosten ihre anfallenden Ausgaben finanzieren zu können." Hinzu käme, dass nur noch 11 % aller Studierenden BAföG erhielten. Der Empfänger:innenkreis würde so weit eingeschränkt werden, dass die Hilfen bei weitem nicht alle Personen mit geringen Einkommen, darunter auch viele Schüler:innen und Auszubildende, nicht erreichen würden.

Zweifel an dem Entwurf des neuen Heizkostenzuschussgesetzes des SPD-geführten Bauministeriums äußerte auch der Deutsche Mieterbund. Grundsätzlich sei der im Kabinett beschlossene, einmalige Heizkostenzuschuss für Wohngeldempfänger:innen zwar begrüßenswert, doch die angekündigte Zuschusshöhe von 135, bzw. 175 Euro für einen Zwei-Personen-Haushalt nicht ausreichend, um entstandene Mehrkosten "wirklich abzufedern".

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