GANZTAGSFINANZIERUNGSGESETZ | GANZTAGSHIFEGESETZ : Ganztagsförderung wird entbürokratisiert

16. Dezember 2021 // ticker/ig

Der Bundestag hat am (heutigen) Donnerstag grünes Licht für die Fristverlängerung bei der Ganztagsfinanzierung gegeben. Alle Fraktionen mit Ausnahme der AfD stimmten für einen von den Ampel-Koalitionsfraktionen vorgelegten Gesetzentwurf, mit dem unter anderem die Frist für die Abrufung der sogenannten Beschleunigungsmittel auf den 31. Dezember kommenden Jahres verlängert und das Verfahren entbürokratisiert wird.

Schlussabstimmung 16.12.2021 - Ganztagsförderung
Schlussabstimmung 16.12.2021 - Ganztagsförderung

Nachdem sich die Bundestagsfraktionen der Ampel sowie der Opposition von CDU/CSU und Linken bereits im Hauptausschuss über dien Gesetzentwurf von SPD/Grünen und FDP einig waren, hätte das Vorhaben eigentlich keiner neuerlichen Debatte bedurft. Doch die Koalitionsfraktionen hatten gegenüber einem Gesetzentwurf der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zur Fristverlängerung für den beschleunigten Infrastrukturausbau in der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder (20/83) einen eigenen Gesetzentwurf präsentiert, mit dem sowohl das Ganztagsfinanzierungsgesetz als auch das Ganztagshilfegesetz geändert werden (20/190). Mit der Beschlussfassung im Bundestag wurden die Vorlagen von Unionsparteien einstimmig für erledigt erklärt. Die CSU-Bundestagsabgeordnete bemängelte in der Debatte, die Koalition hätte ihren von CDU/CSU bereits im November vorgelegten Gesetzentwurf abgeschrieben und als eigene Vorlage im Bundestag eingebracht - was von den Sprecherinnen der SPD, Grünen und FDP aber einhellig als unzutreffend zurückgewiesen wurde. Abgesehen von inhaltlichen Veränderungen konnte die Regierungsmehrheit argumentieren, dass das damals von Bundesbildungsministerin Anja Karliczek geleitete Ressort lange Gelegenheit gehabt hatte, die Fristverlängerung beizeiten auf den Weg zu bringen, sie jedoch trotz Kenntnis der schon damals bekannten Probleme unterlassen hatte. Die Bundestagsdebatte nutzten die beiden neuen Bundesministerinnen Anne Spiegel (Grüne - Jugend und Familie) und Bettina Stark-Watzinger (FDP - Bildung und Forschung), um ihre bildungspolitischen Vorstellungen im Hinblick auf die Ganztagsförderung vorzustellen.

Mit dem jetzt beschlossenen Gesetz wird die Laufzeit des Investitionsprogramms zum beschleunigten Infrastrukturausbau der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder in Höhe von 750 Millionen Euro um ein Jahr bis Ende 2022 verlängert. Aufgrund der Corona-Pandemie, der Hochwasserkatastrophe in einigen Regionen Deutschlands im Juli 2021 und den damit zusammenhängenden Verzögerungen bei der Lieferung von Baustoffen und Ausstattungsinvestitionen sowie der eingeschränkten Verfügbarkeit von Handwerksleistungen verzögere sich die Umsetzung der Maßnahmen des Investitionsprogramms, heißt es in der Gesetzesvorlage. Ein Abschluss der Maßnahmen innerhalb des vorgesehenen Förderzeitraums bis Ende 2021 sei deshalb vielfach nicht möglich.

Mit der Verabschiedung des Ganztagsförderungsgesetzes hatte der Bundestag einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für alle Kinder im Grundschulalter eingeführt, der ab August 2026 stufenweise umgesetzt werden soll. Ende 2020 ist außerdem das Gesetz zur Errichtung des Sondervermögens „Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter“ (Ganztagsfinanzierungsgesetz) in Kraft getreten, über das der Bund den Ländern und Kommunen zusammen mit den Mitteln aus dem ersten Investitionsprogramm Finanzhilfen in Höhe von 3,5 Milliarden Euro zur Verfügung stellt. Diese Mittel - aufgeteilt in Beschleunigungsmittel in Höhe von 750 Millionen und Basismittel in Höhe von 2,7 Milliarden Euro werden jetzt zusammengefasst. Zugleicht soll das Verfahren der Mittelausreichung vereinfacht und entbürokratisiert werden - eine Forderung, die seit vergangenem Jahr von Ländern und Kommunen nachdrücklich erhoben worden war.

(Zur Bundestagsdebatte: siehe auch zwd-POLITIKMAGAZIN 389)


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