BUNDESRAT | ENTSCHLIESSUNG : Kita-Finanzierung ab 2025: Bund soll Farbe bekennen

17. Mai 2024 // ticker/ig

​Mit einer am 17. Mai 2024 gefassten Entschließung hat der Bundesrat die Bundesregierung aufgefordert, sich auch über das Jahr 2024 hinaus an der Finanzierung der zwischen Bund und Ländern vereinbarten Maßnahmen zur Verbesserung der Kita-Qualität nachhaltig zu beteiligen. Der Beschluss geht auf einen Antrag von Schleswig-Holstein mit weiteren acht Bundesländern zurück.

Bundesrats-Plenum 17. Mai: Ministerpräsident Daniel Günther (BR-Mediathek)
Bundesrats-Plenum 17. Mai: Ministerpräsident Daniel Günther (BR-Mediathek)

Das Angebot einer guten Kita-Qualität liege in der gemeinsamen Verantwortung von Bund, Ländern und Kommunen - der Bund müsse daher eine dauerhafte und verlässliche Finanzierung sicherstellen, heißt es in der von den Ländern Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Saarland, Bremen, Hamburg, Thüringen, Nordrhein-Westfalen und Hessen unterstützten Entschließung. Federführend hierfür war das Land Schleswig-Holstein, dessen Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) sich auch im Plenum des Bundesrates für den Antrag einsetzte. Er machte deutlich, dass es den Ländern nicht nur um eine Verstetigung der Mittel gehe, sondern auch um eine Dynamisierung, um den steigenden Anforderungen gerecht zu werden. Im Hinblick auf die notwendigen Maßnahmen zur Fachkräftegewinnung sagte Günther, wer eine Kita besuche, schaue nicht nur "in die fröhlichen Kindergesichter, sondern sehe auch die ernsten Gesichter der Betreuer:innen, die uns sagen, wir müssen uns jetzt schon nach der Decke strecken". Hier, insbesondere bei der Fachkräftegewinnung, seien Bund, Länder und Kommunen gefordert.

Die nordrhein-westfälische Familien-und Gleichstellungsministerin Josefine Paul (Grüne) anerkannte, dass der Bund in den vergangenen Jahren mit zwei Milliarden Euro jährlich bei Ausbau der Kitas und der Qualitätsentwicklung sehr geholfen habe, aber die Verlässlichkeit der Finanzierung müsse auch weiterhin gewährleistet bleiben. Das sei kein "Nice to have, kein Add-on", sondern "gut angelegtes Geld", wenn ihr Bundesland sich bisher auf 430 Millionen Euro Bundesmittel stützen konnte, die nicht so ohne weiteres aus dem Landeshaushalt kompensiert werden könnten. Es verwundere, dass der Bundesfinanzminister trotz seines Bekenntnisses zur "Chancengerechtigkeit" bisher keine entsprechenden Mittel in seiner Finanzplanung vorgesehen habe. Paul forderte den Bund auf, "Farbe zu bekennen". Ähnlich äußerte sich auch der Bremer Bürgermeister und Finanzsenator Björn Fecker (ebenfalls Grüne), aus dessen Sicht ein Rückzug des Bundes aus der Finanzierung nicht in seinem Stadtstaat und ebenso nicht anderen Bundesländern aufgefangen werden könne.

Die Bundesratsentschließung, die nun der Bundesregierung zugeleitet wird, hat folgenden Wortlaut:

"1. Der Bundesrat stellt fest, dass das KiTa-Qualitäts- und -Teilhabeverbesserungsgesetz (KiQuTG) Grundlage für Weiterentwicklung der Qualität und Verbesserung der Teilhabe in Kindertagesbetreuungen ist. Die Länder haben entsprechend des § 4 KiQuTG Verträge mit dem Bund geschlossen. Sie haben sich damit zur Einhaltung der im Gesetz und in den geschlossenen Verträgen festgelegten Standards verpflichtet.

2. Der Bundesrat stellt fest, dass die qualitativen Festlegungen im KiQuTG dauerhaft gelten, die Mitfinanzierung des Bundes hingegen Ende 2024 endet.

3. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, über das Jahr 2024 hinaus zu seiner finanziellen Verantwortung bei der Mitfinanzierung der Kindertagesbetreuung zu stehen und ab dem Jahr 2025 eine verlässliche und dauerhafte Finanzierungsbeteiligung für die vertraglich festgelegten Standards sicherzustellen, ohne an diese Finanzierungsbeteiligung weitergehende qualitative Anforderungen zu knüpfen. Dies beinhaltet die dauerhafte Fortführung der Finanzierung durch den Bund ab dem Jahr 2025 sowie die notwendige Dynamisierung der Mittel, um eine nachhaltige und verlässliche Finanzierung der qualitätsförderlichen Maßnahmen mindestens im bestehenden Umfang fortzuführen.

4. Der Bundesrat stellt fest, dass sich die auf Bundesebene in der Diskussion befindliche Weiterentwicklung des KiQuTG nur auf Basis einer dauerhaften Ausweitung der Finanzierung durch den Bund umsetzbar ist und zwischen Bund und Ländern abgestimmten Schritte zur Qualitätsverbesserung und Finanzierung erfordert.

5. Der Bundesrat weist darauf hin, dass die Sicherstellung eines bedarfsgerechten Angebots und qualitative Verbesserungen nur mit einer ausreichenden Zahl an qualifizierten Fachkräften realisierbar sind. Daher wird die Bundesregierung aufgefordert, sich verstärkt dieser Thematik zuzuwenden und Länder, Kommunen und Träger bei der Fachkräftegewinnung, -stärkung und -sicherung mit vor Ort wirksamen Maßnahmen zu unterstützen."

In der Begründung zu der Entschließung wird darauf abgestellt, dass bei einem Wegfall der Finanzierung durch den Bund ab 2025 die Finanzierung der von Bund und Ländern gemeinsam vereinbarten Verbesserungen allein die Länderhaushalte die Lasten tragen müssten. Die nahtlose Fortführung des Prozesses zur Weiterentwicklung der Qualität in den Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege erfordere einen verbindlichen rechtlichen Rahmen. Ein QEG bietet diese Grundlage und ermöglicht eine kontinuierliche Verbesserung der Qualität unter Berücksichtigung aktueller wissenschaftlicher Erkenntnisse. Daher ist es von großer Bedeutung, dass die Bundesregierung den Entwurf eines QEG vorlegt, um die Qualität in deutschen Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege langfristig zu sichern und weiterzuentwickeln.

Die nahtlose Fortführung des Prozesses zur Weiterentwicklung der Qualität in den Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege erfordert einen verbindlichen rechtlichen Rahmen. Ein QEG bietet diese Grundlage und ermöglicht eine kontinuierliche Verbesserung der Qualität unter Berücksichtigung aktueller wissenschaftlicher Erkenntnisse. Daher ist es von großer Bedeutung, dass die Bundesregierung den Entwurf eines QEG vorlegt, um die Qualität in deutschen Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege langfristig zu sichern und weiterzuentwickeln. Der Bund wird aufgefordert, seiner dauerhaften Finanzierungsverantwortung auch ab dem Jahr 2025 nachzukommen.


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