HONORARKRÄFTE : Mehr Geld für DeutschlehrerInnen

30. Juni 2016 // zwd Berlin (hr/ticker).

  • Mindestvergütung von 35 Euro pro Stunde sichergestellt
  • Auch Kinderbetreuung wird verbessert

  • Honorarkräfte der berufsbezogenen Deutschsprachförderung erhalten ab dem 1. Juli 2016 eine deutlich bessere Mindestvergütung. Der Kostenerstattungssatz, den der Kursträger für eine Person und Unterrichtseinheit beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge abrechnen kann (Gesamtkostenpauschale), wurde auf 4,14 Euro angehoben. Damit wird eine Mindestvergütung von 35 Euro sichergestellt.

    Zudem wird die Bewerkstelligung des Anfahrtsweges erleichtert: In Regionen, in denen kein regelmäßiger öffentlicher Nahverkehr zur Verfügung steht, hat der Kursträger die Möglichkeit, Fahrgelegenheiten zu organisieren. Verbesserungen gibt es auch für Teilnehmende an den Kursen, die Kinder zu betreuen haben, oftmals Frauen. Sie können sich anfallende Kinderbetreuungskosten künftig erstatten lassen. Die Kursträger erhalten darüber hinaus die Möglichkeit, Teilnahmeberechtigte zu beraten und bei der Organisation der Betreuung zu unterstützen.

    Die neuen Regelungen sind Teil der zum 1. Juli in Kraft getretenen Verordnung über die berufsbezogene Deutschsprachförderung (DeuFÖV). Mit der Verordnung ist die berufsbezogene Deutschsprachförderung als neues Regelinstrument für Menschen mit Migrationshintergrund verankert worden. Dieses richtet sich insbesondere an EmpfängerInnen von Leistungen nach SGB II, Asylsuchende mit guter Bleibeperspektive, aber auch Arbeit- und Ausbildungssuchende, Personen im Berufsanerkennungsverfahren sowie Auszubildende. Laut des Bundesarbeitsministeriums sei es das mittelfristige Ziel, die Sprachförderung im Rahmen eines neuen „Gesamtprogramms Sprache“ zu einem modularisierten System weiterzuentwickeln, um eine Sprachvermittlung aus einem Guss anbieten zu können.

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