Ministerin Schwesig betonte jedoch, es sei bisher „in Deutschland schwieriger, eine Pommesbude zu eröffnen als ein Bordell.“ Damit solle mit dem neuen Gesetz Schluss sein. Laut Gesetzentwurf solle sich daher jeder Bordellbetreiber einer Zuverlässigkeitsprüfung unterziehen, um sicherzustellen, dass in dem Betrieb keine menschenunwürdigen Arbeitsbedingungen herrschten. Auch Flatrate-Angebote sollen verboten werden.
Anmeldepflicht für Prostituierte in der Kritik
Streitbar sind aber vor allen Dingen die neuen Vorschriften für Prostituierte. Diese würden nämlich mit Inkrafttreten des Gesetzes einer Anmeldepflicht unterliegen sowie sie zu regelmäßigen Gesundheitsberatungen verpflichten. Diese Regelungen würden allerdings keinen besseren Schutz für Prostituierte gewährleisten, sondern diese lediglich verdrängen, kritisierte die Linke: „Ihr Gesetzentwurf bringt keinen Schutz. Es fördert die Verdrängung ins Verborgene. Es ist ein Gesetz der Kontrolle“, so die frauenpolitische Sprecherin Cornelia Möhring. Auch die Grünen empfinden den Entwurf als „Gängelung“ der Prostituierten. Gesundheitliche Beratungen seien nur sinnvoll, wenn sie auf freiwilliger Basis angeboten werden würden.
Allerdings erinnerten sowohl Union als auch SPD daran, dass die regelmäßige Melde- und Beratungspflicht jene Prostituierten, die sich in einer Zwangslage befinden und dadurch rechtlich oft „unsichtbar“ seien, durch das neue Gesetz aus der Illegalität geholt werden könnten. Es sei Aufgabe des Staates, eben besonders diese Frauen zu schützen, unterstrich der Vorsitzende der CDU/CSU-Arbeitsgruppe Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Marcus Weinberg. Auch Schwesig betonte die Wichtigkeit des Gesetzes im Kampf gegen Zwangsprostitution: Regelmäßige Beratungen sowie eine offizielle Anmeldung seien „keine Gängelung, sondern Schutz und Unterstützung“.