FRAUENORGANISATIONEN IN BERLIN : Parität als Messlatte für eine
CDU/SPD- Koalition

31. März 2023 // Redaktion

Maßgebliche Frauenbündnisse haben an die Regierende Bürgermeisterin von Berlin, Franziska Giffey (SPD), und ihren möglichen Amtsnachfolger, den CDU-Landes- und -Fraktionsvorsitzenden Kai Wegner appelliert, im Rahmen ihrer Koalitionsverhandlungen die Einführung einer Paritätsgesetzgebung zu vereinbaren. In einem mitgliederinternen Rundschreiben hatten die SPD-Chefin und ihr Ko-Vorsitzender Raed Saleh mitgeteilt, man habe sich darauf verständigt, für die Hauptstadt ein „gleichstellungspolitisches Rahmenprogramm“ aufzustellen, aber keine weiteren Einzelheiten zu dessen Umsetzung benannt.

"Gleichstellungspolitisches Rahmenprogramm als Antwort"

Ein solches Programm, wie es die Koalitionspläne vorsehen, hatte die von Bundeskanzlerin Angela Merkel geführte Bundesregierung nach langem Drängen von Giffey vor ihrem Rücktritt als Bundesfamilien- und -frauenministerin beschlossen. Es beschrieb aber lediglich den Zustand der Gleichstellung in den Bundesressorts und die Aufgaben zu derenUmsetzung, blieb aber unverbindlich. In der aktuellen rot-grün-gelben Koalition hatten sich SPD, Grüne und FDP auf einen Gleichstellungscheck geeinigt, dem vor Beschlussfassungen des Bundeskabinetts alle Vorhaben unterworfen werden sollen. Dass diese Vorhaben in der SPD-Information an erster Stelle genannt wird, dürfte auf die Briefinitiativen von Breliner Frauenorganisationen zur gleichstellungspolitischen Thematik zurückgehen, die in der letzten Woche die Landesvorsitzenden von CDU und SPD erreicht haben.

LFR: Gerichtsurteile aus Potsdam und Weimar sollte Berlin nicht hindern, mutig zu sein

Für den Berliner Landesfrauenrat (LFR) haben Christine Kurmeyer und Christine Rabe an Giffey und Wegner appelliert: „Seien Sie mutig, nehmen Sie sich für die anstehende Wahlperiode eine Gesetzes-Initiative vor, nehmen Sie es als Vorhaben in Ihren Koalitionsvertrag auf!“

Unter Hinweis auf viele öffentliche Debatten und gescheiterte Bemühungen, die bei der letzten Berliner Wahl keine wesentliche Erhöhung des Anteils der Frauen im Abgeordnetenhaus gebracht hatten, sieht der LFR jetzt umso mehr Bedarf an einer gesetzlichen Regelung. In dem Schreiben wird argumentiert, entsprechende Vorschläge für Paritätsregelungen lägen vor. Dabei wird auf die Wahlrechtskommission des Deutschen Bundestages verwiesen, die sich mit dem Thema Parität im Bundestagswahlrecht beschäftigt und gerade ganz aktuell dazu die Kommissions-Drucksache 20(31)061 veröffentlicht hat.

Der LFR mahnt die Verhandlungskommissionen von CDU und SPD, sich durch die Urteile der Gerichte in Potsdam und Weimar nicht an einer Berliner Gesetzes-Initiative hindern zu lassen. Sie empfehlen hierzu die juristische Expertise der Professorin Dr. Silke R. Laskowski (Universität Kassel), die auch Mitglied der Wahlrechtskommission des Bundestages ist. Zudem verweisen sie darauf, dass es aus Brüssel eine Paritätsverordnung geben werde; zumal 11 Länder der EU bereits entsprechende Paritätsregelungen hätten. Kurmeyer und Rabe mahnen: „Berlin sollte nicht nachstehen, sondern gleichzeitig mutig, konsequent und fortschrittlich sein!“

ÜPFI: Gleichstellung mehr als nur ein Spiegelstrich

Die Überparteiliche Fraueninitiative Berlin (ÜPFI) äußerte im Hinblick auf die laufenden Koalitionsverhandlungen die Sorge, dass das Thema Gleichstellungspolitik in dem umfangreichen Sondierungspapier von CDU und SPD mit einem knappen Satz (als Spiegelstrich) aufgeführt worden sei. Für das Bündnis unterstrichen die Sprecherin Carola von Braun und das Vorstandsmitglied Eva-M. Nicolai, dass die gleichberechtigte Repräsentanz von Frauen und Männern in den Parlamenten – namentlich auch im Berliner Abgeordnetenhaus – nach wie vor nicht gegeben sei. Sie sprachen die Hoffnung aus, dass eine neue Berliner Regierung mögliche Schritte zur Einführung eines Paritätsgesetzes vorsehen möge. Das sei vor dem Hintergrund, dass paritätische Regelungen die demokratische Legitimation der Wahlen im Einklang mit dem Europäischen Demokratieverständnis und der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EGMR) sichern, auch in Berlin geboten.

Verein Parité und Gesellschaft Chancengleichheit: Ziel ist die geschlechtergerechte Zusammensetzung von AGH und BVV

In gemeinsamen Schreiben jeweils an die Landesparteivorsitzenden Wegner, Giffey und Saleh haben die Präsidentin des bundesweit aktiven Vereins „Parité in den Parlamenten“, Christa Weigl-Schneider, und die Sprecher:innen der Gesellschaft Chancengleichheit, Dagmar Schlapeit-Beck und Holger H. Lührig sowie die Chefredakteurin des zwd-POLITIKMAGAZINs Hilda Lührig-Nockemann ebenfalls das zwischen den beiden Parteien verabredete Sondierungspapier vom 01.03.2023 zum Ausgangspunkt genommen. Dort sei allgemein davon die Rede, dass Berlin „die Stadt der Frauen“ bleiben und „seine moderne Gleichstellungspolitik fortsetzen“ werde. Jedoch sei nicht zum Ausdruck gekommen, was dies konkret bedeuten sollen. Die beiden unterzeichnenden Organisationen, die sich nachhaltig für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen in allen politischen und gesellschaftlichen Bereichen einsetzen, haben die Erwartung, dass ein Regierungsprogramm für die kommenden Jahre inhaltlich in allen Kapiteln die Herstellung von Geschlechtergerechtigkeit in den verschiedenen Lebensbereichen der Hauptstadt beschreibt.

Wörtlich heißt es dann: „Dazu zählt auch ein innovatives paritätisches Wahlrecht für die Wahlen zum Abgeordnetenhaus und zu den Bezirksverordnetenversammlungen, das auf die Herstellung einer gleichberechtigten Repräsentanz von Frauen und Männern in Berlin gerichtet ist. Denn unübersehbar ist, dass der Frauenanteil im Berliner Parlament seit Jahren bei etwa einem Drittel stagniert und auch mit aktuell 39 Prozent weit entfernt bleibt von dem Gleichstellungspostulat des Grundgesetzes in Artikel 3 Absatz 2: 'Männer und Frauen sind gleichberechtigt' .“ Für die Brief-Verfasser:innen ergibt sich daraus der Handlungsauftrag der Gesetzgebung, auch die gleichberechtigte Partizipation der Bürgerinnen und Bürger in Berlin zu sichern. Art. 3 Abs. 2 GG verpflichte ferner den Staat, die tatsächliche Gleichberechtigung von Frauen und Männern in allen Rechts- und Lebensbereichen in der Realität durchzusetzen.

Im Einklang mit mehr als 80 im Bündnis „ParitätJetzt!“ zusammengeschlossenen Organisationen der Zivilgesellschaft fordern der Parité-Verein und die Gesellschaft Chancengleichheit „ein entschlossenes Handeln, um das Ziel der geschlechtergerechten Zusammensetzung von AGH und BVV zu erreichen.“ Ausdrücklich betonen beide Organisationen, dass einer Paritätsgesetzgebung weder die Landesverfassung in Berlin noch das Grundgesetz entgegenstünden. Eine gleichberechtigte politische Repräsentation von Frauen in Berlin, die heute noch fehle, sei von zentraler Bedeutung für eine funktionierende, gerechte, zukunftsfähige demokratische Gesellschaft.

Weitere Infos:

LANDESFRAUENRAT Berlin e.V.
Geschäftsstelle
Anklamer Str. 38
10115 Berlin
www.landesfrauenrat-berlin.de

Überparteiliche Fraueninitiative
Berlin –Stadt der Frauen e.V.

c/o Carola von Braun
Marienburger Str. 6
10405 Berlin
Https://www.berlin-stadtderfrauen.de

Verein Parité in den Parlamenten e.V.
Blumenauer Str. 159 - 81241
München
info@parite.eu
www.parite.eu; www.paritaetjetzt.de

Gesellschaft Chancengleichheit e.V.
Friedenstraße 16
10249 Berlin
https://www.chancengleichheit.de/

zwd-POLITIKMAGAZIN
Parlamentarische Zeitschrift für Frauen- und Gleichstellungspolitik,
Bildungs-, Gesellschafts- und Kulturpolitik, Berlin

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