BUNDESRAT : Plädoyer: Ein Verfassungstag als neuer nationaler Gedenktag

17. Juni 2023 // ticker

Der Bundesrat hat sich am Freitag (13.06.) zur Schaffung eines neuen nationalen Gedenktages bekannt und entsprechende Bemühungen von Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier unterstützt. Anders, als jedoch von der Hessischen Landesregierung vorgesehen, zieht die Länderkammer dabei eine Parallele zum Zusammentreten der Deutschen Nationalversammlung am 18. Mai 1848 in der Paulskirche in Frankfurt am Main und der Verkündung des Grundgesetzes am 23. Mai 1949. Die Bundesregierung wird aufgefordert, im Einvernehmen mit den Ländern eine unabhängige Historikerkommission einzusetzen, die ein geeignetes historisches Datum für diesen Gedenktag vorschlägt.

BildQ: Bundesrat
BildQ: Bundesrat

Der vom Land Hessen im April dieses Jahres eingebrachte Entschließungsentwurf wurde in Beratungen im Ausschuss für innere Angelegenheiten in weinem entscheidenden Punkit veränbdert. Während Hessen auf den Termin der Frankfurzter Pauskirchenversammlung abstellte, bestand eine Mehrheit der Länder darauf, auch den Tag der Verkündigung des Grundgesetzes hierfür in Betracht zu ziehen. Deshalb wurde der hesische Vorlage wie folgt ergänzt: "Mit der Verkündung des Grundgesetzes am 23. Mai 1949 hat die Demokratie in Deutschland eine stabile konstitutionelle Form erhalten. Das Grundgesetz ist mit Blick auf die deutsche Verfassungsgeschichte ein herausragender Erfolg und das Fundament unseres freiheitlichen, demokratischen und föderalen Rechtsstaates."

Die Entschließung des Bundesrates (Drucksache 177/23) hat nun folgenden Wortlaut:

1. Der Bundesrat setzt sich für einen nationalen Gedenktag ein, der an die Geburtsstunde der Demokratie in Deutschland erinnert. Er sieht in den revolutionären Protesten zum Jahresbeginn 1848 bis hin zur sogenannten Märzrevolution den Ausgangspunkt für die demokratische und bundesstaatliche Entwicklung in Deutschland, die sich im Zusammentreten der Deutschen Nationalversammlung am 18. Mai 1848 in der Paulskirche in Frankfurt am Main manifestierte. Mit der Verkündung des Grundgesetzes am 23. Mai 1949 hat die Demokratie in Deutschland eine stabile konstitutionelle Form erhalten. Das Grundgesetz ist mit Blick auf die deutsche Verfassungsgeschichte ein herausragender Erfolg und das Fundament unseres freiheitlichen, demokratischen und föderalen Rechtsstaates.

2. In diesem Zusammenhang würdigt der Bundesrat die Anstrengungen des Bundespräsidenten Frank-Walter Steinmeier, einen nationalen Gedenktag für die Vielfalt demokratischer Traditionen in unserem Land ins Leben zu rufen. Ein Tag, „der sich mit einem demokratischen Patriotismus verbinden kann“.

3. Der Bundesrat sieht in dem 175. Jahrestag des Zusammentretens der Deutschen Nationalversammlung einen guten Anlass, die Ereignisse der Jahre 1848/49 zu würdigen und die Debatte um die Proklamation eines Gedenktages für die Vielfalt unserer demokratischen Tradition anzustoßen. Dies gilt auch für den bevorstehenden 75. Jahrestag der Verkündung des Grundgesetzes.

4. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, im Einvernehmen mit den Ländern eine unabhängige Historikerkommission einzusetzen, die ein geeignetes historisches Datum für diesen Gedenktag vorschlägt.

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