GANZTAGSBETREUUNG AN GRUNDSCHULEN : Grundschulverband plant Rechtsanspruch auf Ganztagsschulen

26. März 2019 // Monica Dick

Eine Investition, die sich auszahlen soll: Eine Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder verspricht eine hohe Kosten-Nutzen-Rechnung. Dies stellt eine aktuelle Studie der Bertelsmann-Stiftung heraus. Dazu brauche es allerdings eine Finanzierungslösung zwischen Bund, Ländern und Kommunen, positioniert sich der Grundschulverband e.V.

Bild: Fotolia / Monkey Business
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zwd Berlin. Seit Beginn der Jahrtausendwende ist der Anteil ganztägig lernender Schüler*innen von rund 10 auf über 40 Prozent angestiegen. Dass gerade an Grundschulen ein ganztägiges Lehrangebot eine Investition in eine bessere Zukunft sein soll, belegt nun eine Studie der Bertelsmann Stiftung. Die Umsetzung eines umfassenden Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung für Grundschüler*innen stellte gemäß der Studie „Zwischen Bildung und Betreuung“ eine hohe Rendite bis 2030 und darüber hinaus in Aussicht. Denn gerade Grundschulkinder aus benachteiligten Familien würden durch Ganztagsschulen ein ausgeweitetes Betreuungs- und Förderangebot vielversprechende Bildungserfolge prognostiziert. Auch für die Volkswirtschaft lässt sich nach den Ergebnissen der Studie ein Gewinn versprechen, da frühe Förderung und ein optimiertes Bildungsangebot nachweislich die Weichen für eine spätere berufliche Karriere stellen.

Zeit für einen Rechtsanspruch

Auf Basis dieser Erkenntnisse will sich der Grundschulverband e.V. für einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung engagieren. Darüber, dass eine Finanzierung dieser Forderung eine Mammutaufgabe für den Träger darstellt, ist sich der Verband bewusst. Gerade hier sieht der Grundschulverband e.V. den Bund in der Pflicht zur Finanzierung: „Die extrem unterschiedliche Finanzlage der Kommunen mit einem Finanzierungskonzept aufzufangen, um Kindern in allen Regionen Deutschlands vergleichbare Bildungsbedingungen zu ermöglichen, muss die politisch Verantwortlichen herausfordern. Das liegt in der Verantwortung des Bundes“, resümiert die Verbandsvorsitzende Maresi Lassek.

Grundsätzlich benötigte eine gute Ganztagsschule mehr als die Verlängerung der Schultage. Darauf basierend formulierte der Verband eine Reihe an Qualitätsanforderungen an Ganztagsschulen, allen voran der Rechtsanspruch auf einen kostenfreien Platz an einer Ganztagsschule. Darüber hinaus fordert der Grundschulverband mehr Raum und Zeit für das Lernen in rhymitisiert gestalteten Tagesabläufen sowie eine hochwertige Lernumwelt und allseitig bildende Lernkultur, die sich durch ein vielseitiges Angebot aus Sport, Musik, Kunst und Theater auszeichnet.

Als Vorbild für eine schnelle Umsetzung fungieren nach Darstellung Lasseks die neuen Bundesländer: Nach der Wiedervereinigung behielten diese nämlich die ganztägige Bildung und Erziehung bei. Daher verfügen die östlichen Bundesländer über eine Infrastruktur, „die deutlich bessere Grundlagen für die Ganztagsbetreuung bieten, als manches westliche Bundesland.“

Nicht das wo und wie, sondern das wann

Der von der Grundschulvereinigung für 2025 anvisierte Rechtsanspruch lässt offen, wo und wie die ganztägige Versorgung für Grundschüler umgesetzt werden soll. Die langjährige Erfahrung in der Unterrichts- und Schulentwicklung zeigt jedoch, dass das „Wann" die Weichen für eine angemessene Umsetzung der Forderung stellen soll: „2025 sollen die Zeiten des Lehrermangels beendet sein, ein guter Zeitpunkt für jedes Kind, den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung dann einzulösen“, zeigt sich die Vorsitzende des 1969 gegründeten Grundschulverbandes überzeugt.

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