LINKEN-ANFRAGE : Sachsen planlos im digitalen Schutz von Frauen

4. Juni 2019 // Monica Dick

Der sächsischen Polizei mangelt es an Aus- und Weiterbildungen zu frauenbezogener Cybergewalt als auch an entsprechenden Statistiken. Dies geht aus einer Antwort der Staatsregierung auf eine Kleine Anfrage (Drs. 6/17487) der gleichstellungspolitischen Sprecherin der Linken-Fraktion im Sächsischen Landtag, Sarah Buddeberg, hervor.

Immer mehr Frauen fallen böswilligen Attacken im Internet zum Opfer. - Bild: Fotolia
Immer mehr Frauen fallen böswilligen Attacken im Internet zum Opfer. - Bild: Fotolia

zwd Dresden. Laut einer Stellungnahme vom 22. Mai hatte sich die CDU-geführte sächsische Staatsregierung dazu entschieden, hinsichtlich der erfragten Statistiken zu Strafverfolgungen sowie der Anzahl von Betroffenen von digitaler Gewalt von einer Beantwortung abzusehen. Grund hierfür sei ein nicht zumutbarer bürokratische Aufwand. Ferner spiele das Geschlecht eines Opfers von digitaler Gewalt in den Aus- und Weiterbildungen der sächsischen Polizei „nur eine untergeordnete Rolle“. Auch gebe es laut des für die Beantwortung zuständigen Staatsministeriums des Innern keine speziellen Opferberatungen zu den Themen Spy-Apps oder Manipulation von Geräten oder Spionage-Software von Opfern. „Hier müssen sich sächsische Behörden leider fragen lassen, wie kompetent sie eigentlich sind“, kritisierte Buddeberg. Selbst ein Opfer von Cyber-Mobbing, stellte sie 2016 Anzeige gegen einen Internet-Hater, der sie und ihre Eltern auf Facebook beleidigt hatte und der später zu einer Geldstrafe verurteilt wurde.

In ihrer Anfrage hatte Buddeberg darauf hingewiesen, dass die Interventions- und Frauenberatungsstellen in Sachsen weder technisch noch personell dafür ausgestattet seien, um Opfer von Stalking bei Manipulationen des Smartphones oder Tablets zu beraten. So würden die technologische Möglichkeiten der Täter immer ausgefeilter, während keine staatlichen Instrumente existierten, um solche Übergriffe auch strafrechtlich zu verfolgen.

Cybersicherheit für Frauen im Polizeigesetz: Fehlanzeige

Zwar hatte der sächsische Landtag am 10. April ein neues Polizeigesetz beschlossen, digitale Gewalt an Frauen wurde darin jedoch nicht thematisiert. Aus Sicht Buddebergs sei es nun Aufgabe der Landesregierung, „schleunigst dafür sorgen, Polizei und Justiz zu sensibilisieren, etwa durch Weiterbildungsmaßnahmen.“ Des Weiteren forderte ihre Fraktion, dass entsprechende Fachberatungsstellen dringend besser finanziell, personell und technisch ausgestattet werden, um den wachsenden Beratungsbedarf wegen erlebter digitaler Gewalt bewältigen zu können.

Artikel als E-Mail versenden